Parlamentskorrespondenz Nr. 543 vom 20.05.2022

Neu im Verfassungsausschuss

Anträge der SPÖ und der NEOS zu den Themen Transparenz und Kontrolle

Wien (PK) – Sowohl die SPÖ als auch die NEOS fordern eine Veröffentlichungspflicht für mit Steuergeldern finanzierte Studien, wobei die SPÖ bereits einen konkreten Gesetzesantrag ausgearbeitet hat. Dieser sieht auch vor, dem Rechnungshof neue Befugnisse einzuräumen. Außerdem ist es der SPÖ ein Anliegen, den Rechnungshofpräsidenten bzw. die Rechnungshofpräsidentin künftig mit Zwei-Drittel-Mehrheit vom Nationalrat wählen zu lassen und den Integrationsfonds unter parlamentarische Kontrolle zu stellen.

Rechnungshofpräsident:in soll künftig mit Zwei-Drittel-Mehrheit gewählt werden

Konkret zielt der Antrag der SPÖ auf eine Änderung der Bundesverfassung und des Geschäftsordnungsgesetzes des Nationalrats ab (2509/A). Zum einen geht es Abgeordnetem Jörg Leichtfried und seinen Fraktionskolleg:innen darum, den Rechnungshofpräsidenten bzw. die Rechnungshofpräsidentin künftig im Nationalrat mit Zwei-Drittel-Mehrheit zu wählen. Derzeit ist dafür nur eine einfache Stimmenmehrheit erforderlich. Damit würde man die Unabhängigkeit des Rechnungshofs und dessen demokratische Legitimation stärken, ist Leichtfried überzeugt.

Zum anderen soll der Rechnungshof den Ministerien künftig genauer auf die Finger schauen, was die Beauftragung von Studien, Gutachten und Umfragen sowie allfällige Sachspenden für Parteien betrifft. Damit will die SPÖ etwaige verdeckte Parteienfinanzierung hintanhalten bzw. Wettbewerbsvorteile für Regierungsparteien unterbinden. Alle Bundesministerien sollen demnach verpflichtet werden, dem Rechnungshof regelmäßig Titel, Autorenschaft, Kosten und Inhalt von beauftragten Gutachten, Studien und Umfragen – inklusive Ausschreibungsprocedere – bekanntzugeben, der diese Informationen halbjährlich zu veröffentlichen hätte. Ausnahmen sind nur sehr eingeschränkt vorgesehen. Zudem soll der Rechnungshof die Ministerien alle zwei Jahre im Hinblick auf "allfällige Unterstützungen von Parteien durch wesentliche Sachspenden" prüfen müssen. Im Blick hat Leichtfried dabei etwa PR- und Social-Media-Aktivitäten von Minister:innenbüros zugunsten von Regierungsparteien.

Schließlich will die SPÖ den parlamentarischen Klubs mehr Möglichkeiten geben, dem Rechnungshof Prüfaufträge zu erteilen. So soll in Hinkunft die Unterschrift von fünf Abgeordneten ausreichen, um entsprechende Sonderprüfungen in die Wege zu leiten. Für kleine Klubs sollte dabei ein Limit von einer Prüfung gelten, Klubs mit mindestens 20 Abgeordneten sollen bis zu zwei parallel laufende Prüfungen initiieren können. Das Ergebnis der verlangten Rechnungshofprüfungen soll laut Antrag "tunlichst" innerhalb von sechs Monaten vorliegen. Derzeit braucht es für die Beauftragung des Rechnungshofs mit einer Sonderprüfung durch eine parlamentarische Minderheit 20 Abgeordnete, zudem dürfen insgesamt nicht mehr als drei derartige Prüfungen gleichzeitig laufen. 

Der Antrag ist vor der vorgesehenen Zuweisung an den Verfassungsausschuss einer Ersten Lesung zu unterziehen.

Auch NEOS fordern Veröffentlichungspflicht für steuerfinanzierte Studien

Auch die NEOS treten für eine Veröffentlichungspflicht von Studien ein, die von der öffentlichen Hand in Auftrag gegeben wurden. In einem Entschließungsantrag (2523/A(E)), wird die Regierung aufgefordert, einen diesbezüglichen Gesetzentwurf vorzulegen, wobei es den NEOS vor allem um mehr Transparenz geht.

In den Erläuterungen zum Antrag macht Nikolaus Scherak darauf aufmerksam, dass die Ministerien ihren eigenen Angaben zufolge zwischen 1. August 2020 und 14. Juni 2021 mehr als 11 Mio. € an Steuergeld für diverse Studien ausgegeben haben, wobei 41% dieser Studien nie veröffentlicht worden seien. Gerade bei heiklen Themen wie Pensionen würden Ergebnisse oft "verheimlicht", kritisiert er. Zudem würde das jetzige – intransparente – System die Beauftragung zweifelhafter Studien begünstigen. Nur bei schwerwiegenden Ausschlussgründen kann sich Scherak eine Abstandnahme von einer Veröffentlichungspflicht vorstellen.

Integrationsfonds soll parlamentarischer Kontrolle unterliegen

SPÖ-Abgeordnete Nurten Yilmaz stößt sich daran, dass der Österreichische Integrationsfonds (ÖIF), abseits der ihm übertragenen hoheitlichen Aufgaben, nicht den parlamentarischen Interpellations- und Kontrollrechten unterliegt, da er als Persönlichkeit des Privatrechts eingerichtet wurde. Um dieses Kontrolldefizit zu beheben, hat sie eine Novellierung des Integrationsgesetzes beantragt (2512/A). Durch einen eigenen Passus soll demnach unter anderem sichergestellt werden, dass Abgeordnete und Bundesrät:innen bei parlamentarischen Anfragen von der jeweils zuständigen Ministerin  bzw. dem zuständigen Minister die geforderten Auskünfte bekommen. (Schluss) gs