Parlamentskorrespondenz Nr. 630 vom 08.06.2022

Gesundheitsausschuss: Debatte über Ärztemangel, Finanzziele, Leistungsharmonisierung und Privatspitäler

Für Bundesminister Johannes Rauch steht medizinische Versorgungssicherheit prioritär auf der Agenda

Wien (PK) – Mit zahlreichen oppositionellen Vorschlägen zur Verbesserung des heimischen Gesundheitswesens setzte der Gesundheitsausschuss seine Beratungen fort. Ausgangspunkt dafür war ein aktueller Monitoring-Bericht, der über die Einhaltung von finanziellen und strategischen Zielen im Gesundheitswesen informiert und mit den Stimmen von ÖVP und Grünen zur Kenntnis genommen wurde. Im Jahr 2013 haben sich Bund, Länder und Sozialversicherung erstmals auf eine vertraglich festgelegte Organisation der Gesundheitsversorgung in Österreich verständigt. Wesentlicher Bestandteil der 15a-Vereinbarung "Zielsteuerung Gesundheit" ist ein Kostendämpfungspfad, der eine Reduktion des jährlichen Ausgabenwachstums von 3,6% (2017) auf 3,2% im Jahr 2021 vorsieht. Da sich die öffentlichen Gesundheitsausgaben (ohne Langzeitpflege) im Jahr 2020 auf 29,7 Mrd. € belaufen haben, ist erstmalig seit der Einführung der Finanzzielsteuerung von einer Überschreitung der vereinbarten Ausgabenobergrenze um rund 419 Mio. € (bzw. 1,43%) auszugehen. Eine ähnliche Tendenz ist bei den Ländern zu verzeichnen. Zu einer deutlichen Unterschreitung der Vorgaben kommt es nur im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung, für die im Jahr 2020 ein Betrag in der Höhe von 11,2 Mrd. € ausgewiesen wird.

Bei den Anträgen der SPÖ standen die Leistungsharmonisierung bei den Krankenkassen, die Ausschüttung der versprochenen "Patientenmilliarde", Lösungen für den Mangel an Ärzt:innen insbesondere im pädiatrischen Bereich sowie die Abschaffung des Privatkrankenanstalten-Finanzierungsfonds-Gesetzes im Mittelpunkt. Die Freiheitlichen traten neben einer Aufwertung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) für eine Stärkung des niedergelassenen Bereichs ein, und zwar durch die Einführung des Facharztes für Allgemeinmedizin, der Verdoppelung der Medizin-Studienplätze für Österreicher:innen sowie eine attraktivere Gestaltung des Kassensystems. Diese Initiativen wurden allesamt vertagt.

Da immer mehr Patient:innen aufgrund des fehlenden Angebots an Kassenärzt:innen gezwungen seien, auf Wahlärzt:innen auszuweichen, sollten nach Auffassung der NEOS die dadurch anfallenden Kosten von den Kassen zur Gänze rückerstattet werden. Dieser Antrag wurde nur von den NEOS und der FPÖ unterstützt und verfiel somit der Ablehnung.

Es sei für ihn völlig klar, dass rechtzeitig auf die bevorstehende Pensionierungswelle bei den Ärzt:innen reagiert werden müsse, unterstrich Bundesminister Johannes Rauch. Es müsse jetzt etwas getan werden, um mögliche Versorgungsmängel in zehn Jahren hintanzuhalten. Seit Anbeginn seiner Amtszeit stehe für ihn die Lösung dieses Problems ganz oben auf der Agenda. Das Gesundheitsressort arbeite daher mit Hochdruck daran, erste Gespräche werden noch vor dem Sommer stattfinden, kündigte Rauch an.

Monitoring-Bericht zur Zielsteuerung Gesundheit: Überschreitungen der Ausgabenobergrenzen in einzelnen Bereichen

Der aktuelle Monitoring-Bericht, der von der Gesundheit Österreich GmbH erstellt wird, enthält nicht nur finanzielle Vorgaben, sondern auch strategische Ziele in den Bereichen "bessere Versorgung, bessere Qualität und gesündere Bevölkerung" (III-620 d.B.). In der Einleitung wird von den Autor:innen darauf hingewiesen, dass das Monitoring stark von den Auswirkungen der Corona-Krise beeinflusst gewesen sei. Die von der Politik gesetzten Maßnahmen hätten nicht nur einnahmenseitige Auswirkungen, nämlich auf das Beitragsaufkommen der Sozialversicherung sowie auf die Steuereinnahmen, gehabt, sondern auch ausgabenseitige Effekte auf die zielsteuerungsrelevanten öffentlichen Gesundheitsausgaben. Diese konnten aufgrund zahlreicher unsicherer Planungsfaktoren (z. B. Refundierungen seitens des Bundes) nur in eingeschränkter Form berücksichtigt werden. Es wurde daher eine Zusatzerhebung von Daten durchgeführt, die wichtige Erkenntnisse brachte. Die zentralen und vorläufigen Ergebnisse des Finanzzielmonitorings für die Jahre 2020 und 2021 würden daher ein Bild der öffentlichen Gesundheitsausgaben während der COVID-19-Pandemie zeichnen und seien dementsprechend zu interpretieren.

Erstmalig seit der Einführung der Finanzzielsteuerung ist von einer Überschreitung der vereinbarten Ausgabenobergrenze um rund 419 Mio. € (bzw. 1,43%) auszugehen. Bei der von der Statistik Austria durchgeführten Schnellschätzung wurden zum ersten Mal auch die Gesundheitsausgaben für die Bekämpfung der COVID‐19‐Pandemie (u. a. Schutzausrüstung, Testungen, Contact-Tracing, Hotline 1450, Barackenspitäler, Medienkampagnen) einbezogen. Zwischen 2019 und 2020 betrug die Wachstumsrate 5,82% und lag damit über dem angepeilten Wert von 3,5%. Eine ähnliche Tendenz ist bei den Ländern zu verzeichnen. Zum aktuellen Monitoringzeitpunkt wurden Ausgaben in der Höhe von rund 13,6 Mrd. € für das Jahr 2020 ermittelt, also um 283 Mio. € bzw. 2,12% mehr als vorgegeben. Auch für das Jahr 2021 wird mit einem Anstieg um 1,81% (248 Mio. €) gerechnet. Generell liegen die Wachstumsraten der Gesundheitsausgaben der Länder seit 2017 mehrheitlich über jenen der vereinbarten Ausgabenobergrenzen.

Zu einer deutlichen Unterschreitung kommt es hingegen noch im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung, für die im Jahr 2020 ein Betrag in der Höhe von 11,2 Mrd. € ausgewiesen wird. Dies entspricht einem Minus von 552 Mio. € bzw. 4,69%. Im Jahr 2021 sollen die Ausgaben aber nur mehr um 0,3% sinken. Wenn man die Vorgaben für die Länder und die gesetzliche Krankenversicherung jedoch gesamthaft betrachtet, dann kommt es 2021 erstmals seit Einführung des Finanzzielmonitorings in sechs Bundesländern (Burgenland, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg und Wien) zu Überschreitungen der Ausgabenobergrenzen, wie aus dem Bericht hervorgeht. Nicht unter die Zielsteuerungsvereinbarung fallen die Gesundheitsausgaben aus den Bereichen Pensionsversicherung, Unfallversicherung, Krankenfürsorgeanstalten des Bundes sowie der Aufwand der Krankenversicherungsträger für Kieferregulierungen bei Kindern und Jugendlichen; für sie gelten daher auch nicht die Ausgabenobergrenzen.

Bundesminister Johannes Rauch referierte die zentralen Inhalte des Berichts und wies darauf hin, dass es von Seiten der Länder Bestrebungen gegeben habe, die Ausgabenobergrenzen abzuschaffen bzw. auszusetzen. Der Bund habe sich dagegen ausgesprochen und den Ländern eine Sonderzahlung für die Mehrausgaben gewährt.

Da sich die Qualität der Gesundheitsversorgung immer mehr verschlechtere, sei das Instrument der Finanzzielsteuerung aus seiner Sicht gescheitert, urteilte Abgeordneter Gerhard Kaniak (FPÖ). Vor allem müssten angesichts der hohen Inflationsraten von bis zu 8% die Ausgabenobergrenzen dringend überdacht werden. Der Bericht basiere teilweise auf Schätzungen, meinte NEOS-Vertreterin Fiona Fiedler, vieles würde erst später hinzugerechnet. Außerdem würden die Ausgabenobergrenzen kaum eine Rolle spielen, da sie von den Ländern ständig überschritten werden. Es dürfe nicht immer alles schlecht geredet werden, wandte Laurenz Pöttinger (ÖVP) ein, Österreich habe noch immer eines der weltbesten Gesundheitssysteme.

Der Bericht wurde mit ÖVP-Grüne-Mehrheit zur Kenntnis genommen.

SPÖ für Leistungsharmonisierung bei den Krankenkassen, Ausschüttung der versprochenen Patientenmilliarde und Lösungen für Ärzt:innenmangel

Die als große Errungenschaft des Strukturumbaus in der Krankenversicherung angekündigte Leistungsharmonisierung lasse auch unter der türkis-grünen Regierung weiter auf sich warten, beklagt SPÖ-Gesundheitssprecher Philip Kucher in einem Entschließungsantrag seiner Fraktion (2507/A(E)). Die bereits bestehende "3-Klassen-Medizin" werde fortgeführt, da sich die Leistungen zwischen ÖGK, SVS und BVAEB noch immer signifikant unterscheiden und sich weiter auseinander entwickeln würden. Das Ziel einer fairen Gesundheitspolitik müsse jedoch die Versorgung aller Versicherten mit gleich guten Leistungen sein, unterstreicht Kucher, der einen Risikostrukturausgleich zwischen den einzelnen Krankenkassen für unerlässlich hält.

Gerade die letzten zwei Jahre der Pandemie hätten gezeigt, wie wichtig ein gut funktionierendes Gesundheitssystem sei. Es gebe jedoch immer mehr Probleme bei der wohnortnahen Versorgung der Versicherten mit den notwendigen Gesundheitsleistungen. Als ein Beispiel führt Kucher den eklatanten Mangel an Kinderärzt:innen an, zumal nur mehr rund 280 von insgesamt 609 pädiatrischen Praxen einen Kassenvertrag haben (2240/A(E)). Deren Behandlungsangebote könnten sich viele Familien allerdings nicht leisten. Außerdem werde sich durch eine größere Pensionierungswelle in den nächsten fünf Jahren die Situation noch verschärfen, zeigt Philip Kucher (SPÖ) auf. Die Politik sei daher dringend gefordert, steuernd und finanziell einzugreifen, um eine Basisversorgung für alle Kinder sicherzustellen. Es brauche nach Ansicht der SPÖ ein Anreizsystem, um wieder mehr Kinderärzt:innen dazu zu bewegen, in das Sachleistungssystem der Sozialversicherung einzusteigen. Beide SPÖ-Anträge wurden vertagt.

Der Gesundheitsminister sei daher gefordert, rasch Lösungen auf den Tisch zu legen, um die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung innerhalb des bestehenden Sozialversicherungssystems sicherzustellen. Dringend erforderlich sei eine Leistungsharmonisierung über alle Krankenversicherungsträger hinweg, wobei man sich jeweils an den höchsten Standards orientieren sollte. Über Fortschritte in diesem Bereich sollte der Gesundheitsminister halbjährlich berichten. Außerdem mahnen die Sozialdemokrat:innen die Ausschüttung der versprochenen Patientenmilliarde ein, um damit einen Leistungsausbau zu ermöglichen. Es müsse dafür gesorgt werden, dass jährlich mindestens 200 Mio. € zusätzlich in den Ausbau der Gesundheitsversorgung investiert werden.

Eine Harmonisierung der Leistungen wäre gut, meinte auch Fiona Fiedler (NEOS), einen Risikostrukturausgleich lehne sie aber ab. Bezüglich der Anzahl an Medizinstudent:innen sehe sie die Probleme eher bei den Zugangstests und bei der Verteilung.

Abgeordnete Gabriela Schwarz (ÖVP) erinnerte daran, dass es seit der Schaffung der ÖGK eine Reihe von Verbesserungen gegeben habe und viele Leistungen wie etwa im Bereich der Physiotherapie, der Ergotherapie oder der Psychotherapie harmonisiert bzw. ausgebaut wurden. Ihrer Meinung nach könne sich die Bilanz sehen lassen. Es sei richtig, dass bei den Kinderärzt:innen ein Mangel herrsche, räumte Werner Saxinger (ÖVP) ein, dieses Problem könne aber nicht nur mit Geld gelöst werden. Es brauche dafür differenzierte Antworten, wie etwa die Schaffung von multiprofessionellen Gruppenpraxen.

SPÖ bringt Antrag zur Abschaffung des PRIKRAF ein

Die ÖVP-FPÖ-Regierung habe laut Abgeordnetem Philip Kucher (SPÖ) die Umgestaltung der Sozialversicherungen auch dazu genutzt, um den Topf, aus dem 44 Privatkliniken in Österreich Versichertengelder beziehen (PRIKRAF), aufzustocken (648/A). Seither fließen nicht mehr 130 Mio. €, sondern 145 Mio. € in die Taschen der privaten Holdings und Inhaber. Diese Mittelerhöhung sei aus Sicht der SPÖ völlig unverhältnismäßig, zumal der PRIKRAF um lediglich eine weitere Krankenanstalt – die Privatklinik Währing in Wien mit 20 Betten – erweitert wurde. Überdies werden die Betten dieser Spitäler nur zu knapp 50% von Versicherten der ÖGK, die knapp 70% der PRIKRAF-Leistungen finanziert, in Anspruch genommen. Während also durch das Sozialversicherungs-Organisationsgesetz rund 750 Mio. € aus der öffentlichen Gesundheitsversorgung abgezogen wurden, wurde die Finanzierung der Privatspitäler um ca. 11,5% erhöht, beklagt Kucher. Aussagen im Ibiza-Untersuchungsausschuss legten zudem nahe, dass es sich beim zusätzlichen Budget für die Privatspitäler um einen Tauschhandel zwischen ÖVP und FPÖ handeln könnte: "Die FPÖ bekommt die Aufnahme eines befreundeten Privatspitals in den PRIKRAF, dafür wird der Topf für alle aufgestockt". Alleine die Tatsache, dass ein Gesetz die Möglichkeit eröffnet, durch seine Umsetzung gesetzlich nicht einwandfreie Vorgangsweisen zu unterstützen, mache es unumgänglich, dieses Gesetz abzuschaffen, lautet die im Rahmen eines Initiativantrags (PRIKRAF-Abwicklungsgesetz) eingebrachte Forderung der SPÖ. Außerdem soll gleichzeitig zu dem vor 2002 bestehenden Verrechnungssystem zurückgekehrt werden.

Nach Auffassung von Abgeordneter Julia Seidl (NEOS) würden auch Privatspitäler einen Versorgungsauftrag leisten. Problematisch seien vielmehr die Aufnahmemodalitäten in den PRIKRAF-Fonds. Für eine differenzierte Betrachtung des PRIKRAF-Systems trat Abgeordneter Josef Smolle (ÖVP) ein, zumal Privatkliniken nur notwendige Behandlungen und keine Schönheitsoperationen finanziell ersetzt würden. Da dazu nun auch ein ausführlicher Rechnungshofbericht vorliege, sollte man sich mit der Materie intensiv auseinandersetzen. Der von ihm eingebrachte Vertagungsantrag wurde mehrheitlich angenommen.

FPÖ für Stärkung des niedergelassenen Bereichs sowie des Öffentlichen Gesundheitsdienstes

Der FPÖ geht es in ihren Initiativen vor allem um die Stärkung des niedergelassenen Bereichs (783/A(E)). Neben der Einführung des Facharztes bzw. Fachärztin für Allgemeinmedizin, der Verdoppelung der Medizin-Studienplätze für Österreicher:innen und der Gewährung von Lebensunterhaltsstipendien für Ärzt:innen in Ausbildung brauche es ausreichend Plätze im Rahmen von Lehrpraxen. Für wichtig erachtet Gerhard Kaniak (FPÖ) auch, das Kassensystem attraktiver zu gestalten. So könnte zum Beispiel die Einführung von gemischten Vertragsvarianten (Stichwort Teilkassenverträge) dazu beitragen, wieder mehr Wahlärzt:innen zurückzugewinnen.

Der Öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) stellt neben den Krankenanstalten und dem niedergelassenen Bereich die dritte Säule des heimischen Gesundheitswesens dar, heißt es in einem zweiten Antrag der Freiheitlichen (1353/A(E)). Zu dessen zentralen Aufgaben zählen neben der Aufsicht und Qualitätssicherung im Gesundheitssektor auch das medizinische Krisenmanagement. Gerade die COVID-19-Pandemie habe deutlich aufgezeigt, dass der Reformprozess des ÖGD rasch fortgesetzt und die aus der Corona-Krise gewonnenen Erfahrungen miteinbezogen werden müssen. Überdies brauche es ein zukunftsfähiges und attraktives Berufsbild für Ärzt:innen sowie eine ausreichende Anzahl an Planstellen für Amtsärzt:innen, forderte Abgeordneter Gerhard Kaniak (FPÖ). Beide Anträge wurden vertagt.

Ein Grundproblem liege darin, dass viele Kassenstellen einfach nicht mehr besetzt werden können, zeigte Abgeordneter Ralph Schallmeiner (Grüne) auf. Die Einführung von sogenannten Teilkassenverträgen halte er für einen "Topfen", erklärte Abgeordneter Philip Kucher, dies könne in der Praxis nicht funktionieren.

NEOS: Volle Kostenerstattung bei Behandlung durch Wahlärzt:innen

Beim Thema Mangel an Vertragsärzt:innen sehen die NEOS vor allem die Versicherungsträger in der Pflicht. Zu deren Kernaufgaben gehöre es nämlich, für die Krankenbehandlungen der Versicherten und ihrer Familienangehörigen ausreichend Vorsorge zu treffen. Derzeit seien aber viele Patient:innen aufgrund des fehlenden Angebots an Kassenärzt:innen gezwungen, immer mehr auf Wahlärzt:innen auszuweichen, zeigt Fiona Fiedler in einem weiteren Entschließungsantrag ihrer Fraktion auf (2485/A(E)) Da die Versicherten auch keine Möglichkeit hätten, bei Nichterfüllung des Versorgungsauftrags ihre Beiträge zurückzufordern, sollten nach Auffassung der NEOS die Wahlarztkosten zur Gänze rückerstattet werden, wenn innerhalb eines angemessenen Zeitraums keine kassenärztliche Behandlung im Wohnbezirk gewährleistet werden könne. Durch diese Maßnahme könnte zudem der restriktiven Stellenplanungs-Politik der Kassen und Ärztekammern entgegengewirkt werden.

Ralph Schallmeiner (Grüne) zeigte sich angesichts des NEOS-Vorschlags sprachlos, da er auf eine deutliche Erhöhung der Sozialversicherungsbeiträge hinauslaufe. Abgeordneter Josef Smolle (ÖVP) warnte vor einem gegenteiligen Effekt bei Umsetzung dieser Forderung, weil man damit ein "wunschloses Eldorado" für Wahlärzt:innen schaffen würde.

Der Antrag fand bei der Abstimmung keine Mehrheit. (Schluss Gesundheitsausschuss) sue