Parlamentskorrespondenz Nr. 656 vom 13.06.2022

Neu im Tourismusausschuss

Entschließungsanträge der Opposition zur Unterstützung der Tourismusbranche

Wien (PK) – Für die Unterstützung der Tourismusbranche liegen dem Tourismusausschuss einige Anträge von SPÖ, FPÖ und NEOS vor.

FPÖ fordert Maßnahmen zur Eigenkapitalstärkung für Tourismusbetriebe

Die FPÖ setzt sich mit einem Entschließungsantrag für Maßnahmen zur Eigenkapitalstärkung für Tourismusbetriebe ein (2467/A(E)), deren Eigenkapitalbasis durch die letzten beiden Jahre der Corona-Krise weiter eingebrochen sei. Nur so könne die Grundlage geschaffen werden, dass investitionswillige Betriebe auch tatsächlich in den Genuss von Finanzierungen kommen und somit die Wettbewerbsfähigkeit am Tourismusmarkt sowie die Attraktivität für die Gäste auch entsprechend erhalten bzw. ausbauen können. Unter anderem fordern die Freiheitlichen dazu für die Unternehmen eine bis 31. Dezember 2022 befristete Aufwertungsmöglichkeit des Vermögens mit dem Viertel-Steuersatz sowie die Ermöglichung eines Steuerabzugs für fiktive Eigenkapitalzinsen im Sinne der steuerrechtlichen Gleichstellung von Fremd- und Eigenkapital.

FPÖ: Kulanz bei Rückforderungen von Förderungen aus dem Härtefallfonds

In letzter Zeit komme es vermehrt zu Rückforderungen von bereits überwiesenen Förderungen insbesondere aus dem Härtefallfonds, wirft die FPÖ in einem weiteren Entschließungsantrag auf (2468/A(E)). Davon betroffen seien speziell Betriebe aus der Beherbergungsbranche. Es habe sich hier nicht zuletzt aufgrund der teils schwer nachvollziehbaren Abgrenzungen etwa zwischen Privatvermieter:innen und gewerblichen Vermieter:innen nunmehr herausgestellt, dass kein Förderanspruch bestanden habe. Damit fordere die Wirtschaftskammer Österreich bereits erhaltene Förderungen aus dem Härtefallfonds "ohne jedes Entgegenkommen" zurück, was zu zusätzlichen finanziellen Härten führe. Die FPÖ fordert daher, umgehend sicherzustellen, dass bei Rückforderungen aus dem Härtefallfonds den Betroffenen zumindest ein Anspruch auf Ratenzahlungen, Stundungen oder andere Zahlungserleichterungen gewährt wird.

SPÖ fordert Bekämpfung des Fachkräftemangels durch eine Tourismuskasse

Geht es nach der SPÖ, sollte so rasch wie möglich, längstens jedoch bis 1. Oktober 2022, unter Einbindung der zuständigen Sozialpartner und Expert:innen ein Gesetzentwurf erstellt werden, mit dem eine Tourismuskasse errichtet wird. Im entsprechenden Entschließungsantrag (2510/A(E)) weisen die Antragsteller:innen darauf hin, dass derzeit eine solche Tourismuskasse eine wesentliche Erleichterung für alle Menschen wäre, die innerhalb der Tourismusbranche arbeiten, auch hinsichtlich der Abhilfe beim Fachkräftemangel. Die von der Gewerkschaft ausgearbeitete Tourismuskasse (TUAK) hätte im Hinblick auf die anstehenden Probleme des Tourismussektors sowohl für die Betriebe, als auch für die Arbeitnehmer:innen eine sinnvolle Entlastung geboten, so die SPÖ. Sie sei jedoch im November 2021 wohl "aus rein parteipolitischen Motiven" von der ÖVP und den Grünen im Ausschuss vertagt worden, wird dazu kritisiert.

NEOS für neue Richtlinien zur gewerblichen Tourismusförderung

Die NEOS fordern mit einem Entschließungsantrag, umgehend die neuen Richtlinien der gewerblichen Tourismusförderung des Bundes unter Berücksichtigung der Empfehlungen von WIFO und Rechnungshof vorzulegen (2472/A(E)). Die diesbezüglichen WIFO-Empfehlungen würden deutlichen Verbesserungsbedarf in der Ausgestaltung und laufenden Überprüfung dieser Förderungen zeigen. Unter anderem werde empfohlen, den tatsächlichen Förderbedarf sowie ökonomische Aspekte bei Maßnahmen und Kriterien stärker zu berücksichtigen und bundesweit zu vereinheitlichen. Auch das aktuelle System der Wirkungsfolgenanalyse werde kritisiert, welches keine hinreichende Evaluierung ermögliche, so die NEOS. Vorgeschlagen werde daher ein neues Monitoringsystem mit entsprechenden Indikatoren sowie Kontrollgruppen. Ähnliche Kritik komme auch vom Rechnungshof in einem aktuellen Bericht.

Die entsprechenden Richtlinien sei die vormalige Tourismusministerin Köstinger seit Jänner 2020 schuldig geblieben und würden über zwei Jahre später noch immer nicht vorliegen. Die kritisierten Richtlinien gelten dem Antrag zufolge bis zum Inkrafttreten der neuen, längstens jedoch bis zum 30. September 2022. Gerade angesichts der aktuellen Schwierigkeiten der heimischen Tourismusbetriebe sollte dieses staatliche Hilfsinstrument dafür genutzt werden, den Tourismus in Österreich resilienter zu machen und auf die Trends der Zukunft vorzubereiten, so die NEOS.

NEOS: Kooperative Kinderbetreuungsmodelle in touristischen Regionen fördern

Im Hinblick auf Abwanderung und geringe Jobchancen von Frauen in ländlichen Regionen komme der altersspezifischen Infrastruktur für Kinder eine besonders große Bedeutung zu, thematisieren die NEOS (2522/A(E)). Dabei fehle es oft an einem entsprechenden Angebot, etwa auch im Hinblick auf zu frühe Schließzeiten der Kindergärten, das für viele junge Frauen aber ein wichtiger Faktor für eine Rückkehr wäre. Die NEOS fordern deshalb ein umfassendes Maßnahmenpaket zur Erhöhung von Kinderbetreuungsangeboten im ländlichen Raum, um zu einer Attraktivierung von Vollzeitbeschäftigung im Tourismus - insbesondere für Frauen - beizutragen. So sollte etwa im Rahmen der neuen gewerblichen Tourismusförderung die Schaffung zusätzlicher Betreuungsangebote durch Kooperation mehrerer Unternehmen gefördert werden.

NEOS: Touristische Raumplanung für Innovationskraft des Tourismus stärken

Für eine Stärkung der Innovationskraft des Tourismus fordern die NEOS die Ausarbeitung ganzheitlicher Raumentwicklungspläne über die zukünftige Ausrichtung im Tourismus (2521/A(E)). Demzufolge müsse auf Bundesebene ein Maßnahmenpaket vorgelegt werden, welches einen anhaltenden strukturellen Wandel im Tourismus fördert, z.B. durch Um- und Nachnutzung von Hotelbetrieben oder durch Anreize für Initiativen im Bereich überbetrieblicher Infrastruktur.

Vorstöße von Gemeinden und Bundesländern zu Bettenobergrenzen können aus Sicht der NEOS auf lange Sicht zu einem Flickenteppich derartiger Regulierungen führen, welche keinen touristischen Fortschritt bringen oder sinnvolle langfristige Ziele verfolgen würden. Das größte Problem, die Neu- und Umwidmungen von Projekten in den Gemeinden, bleibe dabei unberücksichtigt. Bettenobergrenzen seien als Kapitulation vor einer nicht funktionierenden Raumplanung zu bewerten, so die Kritik. Um diesem Problem zu begegnen, brauche es stattdessen ein überregionales Raumordnungskonzept, das unter Berücksichtigung von Umweltaspekten und den Anliegen der lokalen Bevölkerung die Grenzen des Wachstums und Entwicklungsziele definiere. (Schluss) mbu


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