Parlamentskorrespondenz Nr. 730 vom 22.06.2022

Neu im Finanzausschuss

Abgabenänderungsgesetz soll Steuerbefreiungen für Photovoltaikanlagen und internationale Bahnticktes bringen

Wien (PK) – Mit dem Abgabenänderungsgesetz werden jedes Jahr zahlreiche Änderungen bei bestehenden Steuern und Abgaben vorgenommen. Das diesjährige Maßnahmenpaket streckt sich von der Verlängerung des erhöhten Jahressechstels bei Kurzarbeit über Vereinheitlichungen bei Wohnmobilen hin zu Steuerbefreiungen bei internationalen Bahntickets. Weitere Anpassungen sollen unter anderem bei der Forschungsprämie und bei der Besteuerung von Krankengeld sowie der steuerlichen Behandlung von Öffi-Tickets erfolgen (1534 d.B.). Mehreinnahmen von bis zu 50 Mio. € jährlich erwartet sich das Finanzministerium durch die geplante Umsetzung der EU-Richtlinie zum verpflichtenden automatischen Informationsaustausch (DAC7), die zu mehr Steuerehrlichkeit führen soll.

Reduzierter Verwaltungsaufwand bei Privatpersonen und Unternehmen

Kleinere Photovoltaikanlagen sollen künftig von der Einkommensteuer befreit werden. Dadurch soll der Verwaltungsaufwand bei Privatpersonen reduziert werden. Dies führt laut Gesetzesvorschlag zu einer reduzierten Verwaltungslast von 50.000 Stunden. Bei den Unternehmen sollen Änderungen bei den Informationspflichten zu Entlastungen in Höhe von 5,9 Mio. € führen. Dem steht der Mehraufwand durch die Umsetzung des automatischen Informationsaustauschs bei 40 Plattformen mit Sitz in Österreich gegenüber. Insbesondere Start-ups sollen von den Neuregelungen bei der Forschungsprämie profitieren. Durch die vereinfachte Absetzbarkeit von Betriebsausgaben für Öffi-Tickets soll die Nutzung des öffentlichen Verkehrs weiter forciert werden.

Forschungsprämie: Bemessungsgrundlage und Anträge werden neu geregelt

Bei der Forschungsprämie soll ein fiktiver Unternehmerlohn in der Bemessungsgrundlage berücksichtigt werden können. Dadurch sollen insbesondere Start-Ups und kleine Unternehmen zusätzlich begünstigt werden. Zudem soll der Ablauf der Antragsfrist klarer geregelt und im Interesse einer rascheren Abwicklung die Möglichkeit geschaffen werden, über Teile eines Prämienantrags einen gesonderten Bescheid zu erlassen.

Öffi-Tickets werden pauschal als Betriebsausgaben anerkannt

Bei Wochen-, Monats- oder Jahresnetzkarten für den öffentlichen Verkehr, die sowohl für betrieblich veranlasste als auch private Fahrten genutzt werden (können), sollen künftig 50% der Ausgaben ohne weiteren Nachweis von pauschal als Betriebsausgaben abgesetzt werden können. Dadurch sind keine Aufzeichnungen über die betriebliche Nutzung mehr notwendig. Die Änderung soll als Anreiz für eine verstärkte Nutzung des öffentlichen Verkehrs dienen. Aufpreise etwa für Familienkarten sollen nicht von der Pauschalregelung erfasst sein.

Private Photovoltaikanlagen werden steuerbefreit

Für kleinere Photovoltaikanlagen soll eine Steuerbefreiung geschaffen werden, um den Verwaltungsaufwand für Privatpersonen zu verringern und erneuerbare Energie zu fördern. Dabei sollen Einkünfte aus der Einspeisung von höchstens 12.500 kWh Strom aus Photovoltaikanlagen künftig steuerfrei sein. Bei Überschreiten der 12.500 kWh soll eine anteilige Befreiung zur Anwendung kommen. Eingeschränkt wird auf Anlagen mit einer Engpassleistung von 25 kWp, um sicherzustellen, dass es sich lediglich um private Anlagen handelt, die primär zur Eigenversorgung und nicht für gewerbliche Zwecke errichtet worden sind.

Kurzarbeit: Verlängerung der Erhöhung des Jahressechstels

Auch im Kalenderjahr 2022 soll für Zeiten der Kurzarbeit – unabhängig davon, wie lange der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin in Kurzarbeit war – bei der Berechnung des Jahressechstels ein pauschaler Zuschlag von 15% berücksichtigt werden.

Untergrenze bei pauschalen Sonderausgaben

Bei der antragslosen Arbeitnehmerveranlagung werden bei den pauschalen Sonderausgaben eine betragliche Untergrenze sowie eine Regelung zu nachträglich übermittelten Daten ergänzt.

Erleichterungen für Steuerpflichtige bei Doppelbesteuerungsabkommen

Vereinfachungen soll es bei Einkünften von unbeschränkt Steuerpflichtigen geben, die aufgrund eines Doppelbesteuerungsabkommens nicht der inländischen Besteuerung unterliegen.. Künftig soll es nicht mehr notwendig sein, für die Anrechnung und Erstattung zwei Verfahrenswege zu beschreiten.

Umsatzsteuerbefreiung bei internationalen Bahntickets

Aus ökologischen Gründen und als Schritt zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit internationaler Bahnverbindungen will das Finanzministerium grenzüberschreitende Bahntickets für den österreichischen Streckenteil von der Umsatzsteuer befreien.

Zugriff nationaler Behörden auf das Schengener Informationssystem

Für Grenzkontrollen und sonstige polizeiliche und zollrechtliche Überprüfungen erhält Österreich künftig Zugriff auf die in das Schengener Informationssystems (SIS) eingegebenen Daten. Es besteht künftig das Recht, diese unmittelbar für zollrechtliche Überprüfungen abzufragen.

Finanzministerium erwartet mehr Steuerehrlichkeit durch Umsetzung der EU-Richtlinie DAC 7 – Verstärkte Meldepflichten für Plattformbetreiber

Die Umsetzung der DAC7 erfordert entsprechende Änderungen des EU-Amtshilfegesetzes (EU-AHG). Demnach wird der Anwendungsbereich des automatischen Austauschs von Informationen auf das Digitale Plattformen-Meldepflichtgesetz (DPMG) erweitert. Es soll die Möglichkeit geschaffen werden, auch Ersuchen um Informationen zu stellen, die eine Gruppe von Steuerpflichtigen betreffen, die nicht einzeln identifiziert werden können. Klargestellt wird nun, dass die ausgetauschten Informationen auch für die Umsatzsteuer, Verbrauchsteuern und andere Steuern verwendet werden dürfen. Die Sicherheit aller Daten, die zwischen den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten ausgetauscht werden, wird laut Regierungsvorlage verbessert.

Geplant ist auch die Pflicht zur Meldung von Informationen über Plattformbetreiber und aktive Anbieter an die österreichische zuständige Behörde innerhalb eines bestimmten Zeitraumes und der automatischen Informationsaustausch der eingelangten Meldungen mit den zuständigen Behörden der anderen Mitgliedstaaten. Die Pflicht zur Meldung soll Plattformbetreiber betreffen, die in Österreich ihren Sitz, ihren Ort der Geschäftsleitung oder eine Betriebsstätte haben. Darüber hinaus sollen grundsätzlich auch jene Plattformbetreiber der Meldepflicht unterliegen, bei denen die letztgenannten Voraussetzungen zwar nicht vorliegen, die aber im Inland die Ausübung einer relevanten Tätigkeit oder die Vermietung von in Österreich gelegenem unbeweglichen Vermögen ermöglichen. Neben den Meldepflichten sollen Sorgfaltspflichten bestehen, die den Plattformbetreiber verpflichten sollen, bestimmte Informationen über Anbieter zu erheben.

Weitere Änderungen im Abgabenänderungsgesetz 2022 betreffen unter anderem Schutzmasken, das Taxi-Gewerbe und Elektrofahrzeuge. (Schluss) gla