Parlamentskorrespondenz Nr. 924 vom 03.08.2022

Flughafenentgelte für vier österreichische Flughäfen mit starkem Passagieraufkommen für 2022 angehoben

Verkehrsministerin Gewessler legt Bericht über die Vollziehung des Flughafenentgeltegesetzes im Jahr 2021 vor

Wien (PK) – Für Flughäfen, von denen aus Fluglinien internationalen Luftverkehr betreiben und auf denen mehr als 100.000 Passagiere jährlich befördert werden, erfolgt die jährliche Festlegung der Entgelte aufgrund der Bestimmungen des Flughafenentgeltegesetzes (FEG). Für diese Flughäfen ist ein Nutzerausschuss einzurichten, der einen entsprechenden Antrag an das Verkehrsministerium (BMK) richten muss. Dem aktuellen Bericht des Bundesministeriums für (BMK) über die Vollziehung des FEG im Jahr 2021 (III-704 d.B.) ist zu entnehmen, dass im Berichtsjahr die Flughäfen Wien, Salzburg, Innsbruck und Graz unter die Bestimmungen des FEG fielen. Der Bericht hält fest, dass für die angeführten Flughäfen im Jahr 2021 ordnungsgemäße Konsultationsverfahren zwischen den Flughafenbetriebsgesellschaften und den Nutzern, also den Fluglinien, abgehalten wurden, die konsensual verliefen. Das BMK hat in weiterer Folge die von den Nutzerausschüssen beantragten Entgelteänderungen mit Wirksamkeit ab 1. Jänner 2022 genehmigt. Für Wien ergab sich eine Anhebung der Entgelte um 1,75%, für Salzburg, Innsbruck und Graz um 2,25%.

Die Flughäfen Linz und Klagenfurt erreichten 2021 den erforderlichen Schwellenwert nicht, es fanden daher auch keine Nutzerausschüsse statt. Die bescheidmäßige Änderung der Tarifordnung für Linz basierte laut dem Bericht des BMK auf dem Luftfahrtgesetz (LFG) und der Zivilflugplatz-Betriebsordnung (ZFBO), während dem Flughafen Klagenfurt eine Antragstellung nach den Kriterien des LFG empfohlen wurde. (Schluss) sox