BUNDESRAT

 

EINBERUFUNG

des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten des Bundesrates

 

 

Dienstag, 2. Juni 1998, 14 Uhr im Lokal II

 

Tagesordnung:

1.

Beschluss des Nationalrates vom 13. Mai 1998 betreffend ein Übereinkommen zwischen den Vertragsstaaten des Nordatlantikvertrags und den anderen an der Partnerschaft für den Frieden teilnehmenden Staaten über die Rechtsstellung ihrer Truppen samt Erklärungen Österreichs

(943 d.B. und Zu 943 d.B. und 1170 d.B.)

2.

Beschluss des Nationalrates vom 13. Mai 1998 betreffend ein Europäisches Übereinkommen zum Schutz von Heimtieren

(907 d.B. und 1171 d.B.)

3.

Beschluss des Nationalrates vom 13. Mai 1998 betreffend ein Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Ukraine über Informationsaustausch und Zusammenarbeit auf dem Gebiete der nuklearen Sicherheit und des Strahlenschutzes samt Anlagen

(1042 d.B. und 1174 d.B.)

4.

Beschluss des Nationalrates vom 13. Mai 1998 betreffend ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Slowenien über den frühzeitigen Austausch von Informationen bei radiologischen Gefahren und über Fragen gemeinsamen Interesses aus dem Bereich der nuklearen Sicherheit und des Strahlenschutzes

(1087 d.B. und 1175 d.B.)

5.

Beschluss des Nationalrates vom 13. Mai 1998 betreffend Änderungen zur Anlage des Internationalen Übereinkommens zur Regelung des Walfangs, 1946

(1084 d.B. und 1177 d.B.)

6.

Beschluss des Nationalrates vom 13. Mai 1998 betreffend das Zusatzabkommen zu dem in Paris am 2. September 1949 unterzeichneten Allgemeinen Abkommen über die Privilegien und Immunitäten des Europarates, abgeschlossen zwischen der Regierung der Republik Österreich und dem Europarat betreffend das Europäische Zentrum für lebende Sprachen samt Briefwechsel

(1085 d.B. und 1179 d.B.)

7.

Beschluss des Nationalrates vom 13. Mai 1998 betreffend das 6. Protokoll zum Allgemeinen Abkommen über die Vorrechte und Immunitäten des Europarates

(1098 d.B. und 1180 d.B.)

8.

Beschluss des Nationalrates vom 13. Mai 1998 betreffend ein Übereinkommen über das Verbot des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von Antipersonenminen und über deren Vernichtung samt Erklärung der Republik Österreich

(1088 d.B. und 1181 d.B.)

9.

Beschluss des Nationalrates vom 13. Mai 1998 betreffend das Protokoll über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes von Minen, Sprengfallen und anderen Vorrichtungen in der am 3. Mai 1996 geänderten Fassung (Protokoll II in der am 3. Mai 1996 geänderten Fassung) zu dem Übereinkommen vom 10. Oktober 1980 über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen, die übermäßige Leiden verursachen oder unterschiedslos wirken können samt Erklärungen; Protokoll vom 13. Oktober 1995 über blindmachende Laserwaffen (Protokoll IV) zu dem Übereinkommen vom 10. Oktober 1980 über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen, die übermäßige Leiden verursachen oder unterschiedslos wirken können samt Erklärung

(1107 d.B. und 1182 d.B.)

 

 

Dr. h.c. Manfred Mautner Markhof

Vorsitzender

 

 

 

Wien, 1998 05 19