BUNDESRAT

 

EINBERUFUNG

 

des Finanzausschusses

 

 

Dienstag, 4. April 2017, 15 Uhr im Lokal III

 

 

Tagesordnung:

 

1.)         Beschluss des Nationalrates vom 29. März 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundeshaushaltsgesetz 2013, das Bundesfinanzierungsgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungs­gesetz und das Notarversicherungsgesetz 1972 geändert werden

           (1514 d.B. und 1566 d.B.)

2.)         Beschluss des Nationalrates vom 29. März 2017 betreffend Abkommen zwischen der Republik Österreich und Jersey zur Beendigung des Abkommens über die Besteuerung von Zinserträgen

           (1500 d.B. und 1558 d.B.)

3.)         Beschluss des Nationalrates vom 29. März 2017 betreffend Abkommen zwischen der Republik Österreich und Guernsey zur Beendigung des Abkommens über die Besteuerung von Zinserträgen

           (1501 d.B. und 1559 d.B.)

4.)         Beschluss des Nationalrates vom 29. März 2017 betreffend Abkommen zwischen der Republik Österreich und Isle of Man zur Beendigung des Abkommens über die Besteuerung von Zinserträgen

           (1502 d.B. und 1560 d.B.)

5.)         Beschluss des Nationalrates vom 29. März 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Flugabgabegesetz geändert wird

           (1524 d.B. und 1561 d.B.)

6.)         Beschluss des Nationalrates vom 29. März 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ausfuhrfinanzierungsförderungsgesetz geändert wird

           (2050/A und 1562 d.B.)


 

 

7.)         Beschluss des Nationalrates vom 29. März 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ausfuhrförderungsgesetz geändert wird

           (2049/A und 1563 d.B.)

8.)         Beschluss des Nationalrates vom 29. März 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das IAKW-Finanzierungsgesetz geändert wird

           (1414 d.B. und 1564 d.B.)

 

 

 

Ewald Lindinger

Vorsitzender

 

Wien, 2017 03 30

 

 

 

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Es wird darauf hingewiesen, dass die angegebenen Nummern der Beilagen,

sofern sie nicht ausdrücklich mit dem Zusatz “BR" versehen sind, Beilagen zu

den Stenographischen Protokollen des Nationalrates bezeichnen.