Bundesrat Stenographisches Protokoll 608. Sitzung / Seite 14

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Die Anfragebeantwortungen wurden vervielfältigt und auch an alle übrigen Mitglieder des Bundesrates verteilt.

Den eingelangten

Bericht des Bundesministers für Arbeit und Soziales über die soziale Lage 1994 und

den Waldbericht 1994 des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft

habe ich dem Sozialausschuß beziehungsweise dem Ausschuß für Land- und Forstwirtschaft zur Vorberatung zugewiesen.

Eingelangt sind ferner Berichte (16236 bis 17968 der abgelaufenen Gesetzgebungsperiode sowie 1 bis 49-EU) der XX. Gesetzgebungsperiode über Vorhaben im Rahmen der Europäischen Union gemäß Artikel 23e Bundes-Verfassungsgesetz. Diese Berichte habe ich dem EU-Ausschuß zugewiesen.

In Anbetracht des Umfanges habe ich gemäß § 18 Abs. 2 Geschäftsordnung des Bundesrates nach Rücksprache mit den Vizepräsidenten angeordnet, daß eine Vervielfältigung und Verteilung zu unterbleiben hat, alle Vorlagen jedoch in der Parlamentsdirektion zur Einsichtnahme aufliegen.

Weiters gebe ich bekannt, daß ich den

Selbständigen Antrag der Bundesräte Dr. Schambeck, Strutzenberger und Dr. Kapral betreffend Änderung der Geschäftsordnung des Bundesrates

dem Geschäftsordnungsausschuß zur Vorberatung zugewiesen habe. Der Ausschuß hat seine Vorberatung abgeschlossen und einen schriftlichen Ausschußbericht erstattet.

Absehen von der 24stündigen Aufliegefrist

Präsident Johann Payer: Im Hinblick darauf sowie mit Rücksicht auf einen mir zugekommenen Vorschlag, von der 24stündigen Aufliegefrist Abstand zu nehmen, habe ich den soeben erwähnten Selbständigen Antrag, die Wahl eines Ordners für den Rest des 1. Halbjahres 1996, die Erstattung eines Vorschlages des Bundesrates für die Ernennung eines Mitgliedes des Verfassungsgerichtshofes sowie die Wahl der vom Bundesrat zu entsendenden Mitglieder und Ersatzmitglieder des Selbständigen gemeinsamen Ausschusses des Nationalrates und des Bundesrates im Sinne des § 9 des Finanz-Verfassungsgesetzes 1948 auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung gestellt.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die mit der Abstandnahme von der 24stündigen Aufliegefrist des gegenständlichen Ausschußberichtes einverstanden sind, um ein Handzeichen. – Dies ist Stimmeneinhelligkeit.

Der Vorschlag ist mit der nach § 44 Abs. 3 der GO-BR erforderlichen Zweidrittelmehrheit angenommen.

Wird zur Tagesordnung das Wort gewünscht? – Dies ist nicht der Fall.

Ankündigung einer dringlichen Anfrage

Präsident Johann Payer: Bevor ich in die Tagesordnung eingehe, gebe ich bekannt: Es liegt ein Verlangen im Sinne des § 61 Abs. 3 der Geschäftsordnung auf dringliche Behandlung der schriftlichen Anfrage der Bundesräte Haubner, Rockenschaub und Kollegen an den Bundesminister für Umwelt betreffend Kraftwerksprojekt Lambach vor.

Im Sinne des § 61 Abs. 4 der Geschäftsordnung verlege ich die Behandlung an den Schluß der Sitzung, aber nicht über 16 Uhr hinaus.


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