Bundesrat Stenographisches Protokoll 608. Sitzung / Seite 27

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Auf der anderen Seite aber gibt es genug Beispiele, daß es uns immer wieder gelingt, den Interessen der Länder zum Durchbruch zu verhelfen. Umso mehr müssen wir bereit sein, unseren Auftraggeber, eben die Bundesländer, noch im stärkeren Maß in die Meinungsbildung dieses Hauses einzubringen.

Genau diesem Gedanken entspricht der Vorschlag für die Geschäftsordnung, der den Landeshauptmännern ein erweitertes Rederecht im Bundesrat sichern soll. Ich bin überzeugt, daß wir damit den richtigen Weg beschreiten. Die Demokratie muß ihre Spielregeln haben. Die Spielregeln unseres Hohen Hauses sind in der Geschäftsordnung festgeschrieben. Der vorliegende Antrag schafft die Möglichkeit, daß wir flexibler und rascher auf aktuelle Fragen reagieren können.

Die Landeshauptmänner – beziehungsweise haben wir jetzt auch eine Landeshauptfrau in der Steiermark – sollen auf eigenes Verlangen ein Rederecht eingeräumt bekommen, auch wenn es sich nicht um Gegenstände handelt, die auf der Tagesordnung stehen.

Ich befürworte diese neue Regelung, weil ich davon überzeugt bin, daß dies ganz im Sinne der Bundesländer ist. Gerade ich als Burgenländerin finde diesen Schritt als richtige Reaktion auf die verstärkte Notwendigkeit der Berücksichtigung von Bundesländerinteressen in der Bundespolitik. Gerade wir haben Entwicklungen erlebt, bei denen wir Verständnis und Unterstützung der anderen Bundesländer gebraucht haben. Ich erinnere nur an die zahlreichen sicherheitspolitischen Fragen durch die Öffnung der Ostgrenzen. Ich erinnere auch an die Probleme, die das steigende Aufkommen des Transitverkehrs an unseren Grenzen mit sich gebracht hat.

Eine weitere Frage, die uns betrifft, ist die Entwicklungspolitik in der Ostregion allgemein. All das sind Fragen und Problemkreise, in denen das Land selbst nur wenig Kompetenzen hat. Daher ist es wichtig, sich mit den benachbarten Bundesländern zu akkordieren, aber auch allen anderen Ländern die Problemlage klarzulegen und ihre Unterstützung einzufordern.

Es mag Zufall sein, daß gerade zu diesem Zeitpunkt die Spitze der Bundesländervertretung in burgenländischen Händen liegt. Heute hat mein Kollege Johann Payer den Vorsitz für ein halbes Jahr hier im Hohen Haus übernommen.

Seit 1. Jänner ist unser Landeshauptmann Karl Stix Vorsitzender der Landeshauptmännerkonferenz und zugleich Vorsitzender der Landesfinanzreferenten. Und weil wir Burgenländer schon immer sehr großen Wert auf innerstaatliche Zusammenarbeit und Koordination gelegt haben, sehen wir diese Funktionen in den Händen von Landsleuten als besondere Aufgabe und wichtigen Auftrag.

Unser Landeshauptmann hat im Zuge der Vorbereitungen des EU-Beitrittes sehr früh erkannt, daß für unser Burgenland eine große Chance im Rahmen der Regionalförderungen der Europäischen Union liegt. Er hat mit Zähigkeit und Geradlinigkeit letztendlich erfolgreich durchgesetzt, daß unser Bundesland als Ziel-1-Gebiet anerkannt wurde. Er hat aber auch immer wieder betont, daß die Fragen der Sicherheit gerade für unsere Menschen einen besonders hohen Stellenwert haben.

All diese Fragen wurden hier bereits mehrfach diskutiert und abgehandelt. In Zukunft werden wir uns dabei leichter tun, denn wenn wir die Änderungen in der Geschäftsordnung beschließen, dann wird es uns leichter sein, die Informationen rascher und gleich aus erster Hand zu bekommen. Es wird aber auch den Vorsitzenden der Landesregierungen leichter sein, brennende und aktuelle Anliegen als Thema in den Bundesrat einzubringen.

In diesem Sinne sehe ich daher das Rederecht des Landeshauptmannes als Schritt zur weiteren Aufwertung der parlamentarischen Vertretung der Bundesländer. Nicht die formalen Vorschriften und Einschränkungen sind das Ziel einer Geschäftsordnung, sondern die Absicht, Fragen und Probleme direkt und ohne große Hürden in die Diskussion hereinzubringen.


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