Bundesrat Stenographisches Protokoll 608. Sitzung / Seite 29

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österreichischem Föderalismus spricht, stellt eine Beziehung her zwischen der in der EG beziehungsweise EU zusammengefaßten Gemeinschaft von zwölf Staaten und dem in der österreichischen Verfassungsordnung Gestalt gewordenen Prinzip des Staatsaufbaues, das in der Einheit des Staates die Eigenständigkeit seiner Länder beläßt."

Ein guter Satz, Herr Professor, der allerdings teilweise an der Realität unserer gehandelten Verfassung scheitert. Ansonsten wäre es nicht möglich, meine Damen und Herren, daß etwa in einer langen Abfolge von Wünschen die Landeshauptmännerkonferenz am 3. November 1994 zum Ausdruck gebracht hat, bevor sie sich mit den aktuellen schwierigen Problemen beschäftigt hat, nämlich mit den Finanzproblemen: Die Stärkung des Bundesrates in der Mitwirkung bei der Bundesgesetzgebung nach deutschem Muster ist zu versuchen. Offensichtlich, meine Damen und Herren, ist das ein vergeblicher Versuch und ein vergebliches Mühen und Bemühen geblieben.

Der Abbruch der jahrelangen Bemühungen um die Bundesstaatsreform kam für uns, für die Freiheitlichen, leider erwartet, für viele jedoch völlig unerwartet und löste bei den beteiligten Verhandlern überwiegend Enttäuschung aus, weil ungezählte Verhandlungsrunden, sorgfältig erarbeitete Reformvorschläge, umfangreiche Fachgutachten letztlich vergeblich schienen.

Sie alle, meine Damen und Herren, wissen ob der Vorschläge, wissen über das Hin und Her, wissen etwa über den Streit um Artikel 98, um den Kern einer Bundesstaatsreform, einer Finanzverfassungsreform, kennen den Regierungsentwurf, in den für den Finanzminister eine Supervollmacht hineingeschrieben wurde in bezug auf finanzielle Folgewirksamkeit von Gesetzen im Bereich der Länder. Er wäre zum Finanzrevisor der Länder gemacht worden.

Meine Damen und Herren! Das ist die Realität unserer Bundesstaats- und Bundesratsreform.

Meine Damen und Herren! Sie erinnern sich auch, wie hier der Bundeskanzler der Republik Österreich gestanden ist und gesagt hat: Vor Abschluß der EU-Begleitgesetze wird diese Bundesstaats- und Bundesratsreform beschlossene Sache sein.

Meine Damen und Herren! Wie wir bei der letzten Bundesratssitzung beinahe bittend hier einen Entschließungsantrag eingebracht haben, wurde uns von dem von mir durchaus geschätzten Präsidenten Strutzenberger gesagt: Na, das ist Wahltaktik. – Bitte, die Wahl ist längst vorbei. Meine Damen und Herren, was wir heute hier machen, ist eine lobenswerte Reform der Geschäftseinteilung, aber nur eine Reform der Geschäftseinteilung.

Die Damen und Herren der ÖVP haben gesagt, es ist hier Zeit zu suchen und Zeit zu nehmen in bezug auf die Überlegung. Ich gebe recht.

Aber, meine Damen und Herren, bedenken Sie, was Ihr Herr Bundesrat Weiss als Föderalismusminister, was Ihr Klubobmann Professor Schambeck hier zur Bundesstaats- und Bundesratsreform sagte. Die Erklärungen waren groß: Stärkung der bundesstaatlichen Struktur Österreichs, zeitgemäße Weiterentwicklung der Kompetenzeinteilung.

In der Praxis erfolgte eine geringfügige Aufwertung des Bundesrates durch die entsprechende Bundesverfassungsnovelle. Die föderalistischen Neuerungen, die hier durchgeführt wurden, haben die Länder betrieben und auch erreicht, etwa die Landesbürgerschaften, Abschluß von Artikel 15a-Staatsverträgen, Information, die oftmals sehr mangelhaft ist, die Begutachtungszeit, über die heute schon im Ausschuß diskutiert wurde, die sehr mangelhaft wahrgenommen wurde und wo der Bund wie eine schlampige Mutter oder wie ein nachlässiger Vater seine Kinder Bundesländer eigentlich im letzten Moment informiert, wenn es gerade sein muß.

Die österreichischen Länder haben den Beitritt zur Europäischen Union von Anfang an mit vollem Einsatz unterstützt. Es wurde durch Erklärungen hier, durch Erklärungen im Nationalrat den Bundesländern zugesichert, daß hier auch im Zuge einer Bundesstaatsreform eine Abgeltung, ein finanzieller Ausgleich erfolgen sollte. Bis heute, meine Damen und Herren, ist dieser finanzielle Ausgleich, ist diese finanzielle Abgeltung nicht in entsprechender Form erfolgt.


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