Bundesrat Stenographisches Protokoll 608. Sitzung / Seite 34

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ist, wurde der endgültige wasserrechtliche Bescheid für das Bauvorhaben Lambach jedoch positiv erlassen.

Ähnlich erging es 1995 dem negativen Naturschutzbescheid von Naturschutzlandesrätin Prammer. Die Landesregierung hat mit der Mehrheit der fünf ÖVP-Stimmen die Naturschutzabteilung beauftragt, einen negativen Bescheid als positiven zu erlassen.

Insgesamt wurden in den letzten Jahren acht freiheitliche und vier sozialdemokratische Landtagsanträge im Zusammenhang mit Lambach eingebracht. Ein freiheitlicher Antrag hat sich beispielsweise dafür eingesetzt, daß ein Appell an den Aufsichtsrat der OKA gerichtet wurde, eine Hauptversammlung einzuberufen, um über das Kraftwerk Lambach zu entscheiden. Ein zweiter freiheitlicher Antrag ging in Richtung Befragung des Volkes, ob das Kraftwerk Lambach gebaut werden soll oder ob der Kraftwerksbau fünf Jahre zurückgestellt werden soll. Der Ordnung halber muß ich dazusagen: Beide freiheitlichen Anträge wurden von der SPÖ abgelehnt.

Die ÖVP-Mehrheit setzt sich in der Landesregierung aber nicht nur über eine repräsentative Mehrheit im Landtag hinweg, sondern sie nimmt auch nicht zur Kenntnis, daß sieben unmittelbar betroffene Gemeinden mit insgesamt 46 000 Einwohnern Bedenken gegen das Kraftwerk haben, und zwar Vöcklabruck – ÖVP-Bürgermeister, Attnang-Puchheim – SPÖ-Bürgermeister, Timelkam – SPÖ-Bürgermeister, Regau – ÖVP-Bürgermeister, Schörfling – SPÖ-Bürgermeister, Seewalchen – SPÖ-Bürgermeister, Lenzing – SPÖ-Bürgermeister. Man beruft sich in der ÖVP lediglich auf eine Umfrage von durchschnittlich 400 Personen und behauptet kühn, die Mehrheit der Oberösterreicher sei für diesen Kraftwerksbau. (Ruf bei der ÖVP: Das stimmt auch!)

Wir Freiheitlichen haben unter Landesrat Achatz seit 1993 immer eine seriöse Linie in Sachen Kraftwerk Lambach vertreten und immer unter dem Gesichtspunkt der Umwelt, der Wirtschaftlichkeit und des volkswirtschaftlichen Nutzens diesen Kraftwerksbau diskutiert. Sie, Herr Landeshauptmann, haben in Sachen Kraftwerk Lambach von Ihrem Vorgänger ein Erbe übernommen, bei dem Sie anscheinend nicht willens sind, dieses Erbe den neuen Gegebenheiten anzupassen.

Meine Damen und Herren! Die Energiepolitik der achtziger und neunziger Jahre ist einfach eine andere als jene der sechziger und siebziger Jahre. Das Prinzip der Nachhaltigkeit, der Energieeffizienz und der Ausschöpfung vorhandener Energiesparpotentiale steht im Vordergrund. Wir brauchen heute eine Energiepolitik, die nicht angebotsorientiert auf weiteren Kraftwerksausbau setzt. Wir müssen auf eine veränderte energiepolitische Situation reagieren. Wasserkraft ist weitgehend erschlossen, und es gibt europaweit genügend Strom – mit ein Grund, warum gestern die Draukraftwerke ihre letzten zwei Staustufen als obsolet erklärt haben. Die Stromerzeugung ist österreichweit um 6,5 Prozent gestiegen, die Abnahme von Strom jedoch nur um 3 Prozent.

Meine Damen und Herren! Nur eine Energiepolitik, die nicht primär angebotsorientiert auf den weiteren Kraftwerksausbau setzt, sondern stärker nachfrage- und verbraucherorientiert arbeitet, hat Zukunft! Nur Monopole sind in der Lage, sich nicht um die tatsächliche Nachfrage der abhängigen Kunden zu kümmern. In Amerika zum Beispiel gehen die privatisierten Elektrizitätsunternehmen den umgekehrten Weg: Man setzt auf Stromeinsparung, denn jeder weitere Kraftwerksbau wirkt sich unweigerlich auf den Strompreis aus. Es wird dort marktwirtschaftlich gehandelt. Das heißt, die Bedürfnisse der Kunden sind zuerst zu befriedigen und nicht die Interessen eines Energiemonopols, wie zum Beispiel bei uns in Oberösterreich jene der OKA.

Die OKA-Stromaufbringung gliederte sich 1992 folgendermaßen: 15 Prozent Strom wurden durch Wasserkraft aufgebracht, 14 Prozent aus Wärmekraft, 21 Prozent aus Bezugsrechten und 50 Prozent aus Fremdbezug. Fremdbezug ist die Pflichtabnahme vom Verbund.


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