Bundesrat Stenographisches Protokoll 609. Sitzung / Seite 21

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Ratspräsidentschaften geführt werden, und auch wenn sie – aber das entspricht wieder der Art und Weise, wie die EU selbst über diese Dinge verhandelt – nicht als Revision des Maastricht-Vertrages bezeichnet wird, wird es letztendlich darauf hinauslaufen, daß es zu einer solchen Revision kommen wird und kommen muß.

Das zeigt aber jetzt auf der anderen Seite natürlich die große Bedeutung dieser Regierungskonferenz und des Inhaltes und der Beratungspunkte, die dort behandelt werden, weil es ja erstens einmal darum geht, den gemeinsamen Markt, also die erste Säule, durch die Schaffung einer Wirtschafts- und Währungsunion weiterzuentwickeln und auf eine noch breitere und sicherlich aus wirtschaftlicher Sicht bedeutende Dimension zu stellen. Darüber hinaus geht es aber natürlich auch darum, jene Bereiche, die in Maastricht I zwar angetönt und angesprochen, nicht jedoch schon im Detail ausgeführt und in der Zwischenzeit auch nicht sehr viel weitergebracht wurden, nämlich die zweite und dritte Säule, also die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der inneren Sicherheit und der Justiz, weiter voranzutreiben.

Im Vordergrund unserer Beratungen hier im Bundesrat sollte – das ist auch in den Ausführungen meines Vorredners schon angeklungen – jedenfalls die Position der Länder und der Kommunen stehen, die im Zusammenhang mit dem Einzug einer weiteren Ebene ja eine sehr heikle geworden ist – dies vor allem auch deshalb, weil aus innerstaatlichen Gründen die ursprünglichen Zusagen, daß gleichzeitig mit dem Vollzug des Beitritts und der Realisierung verschiedenster gesetzlicher Voraussetzungen für den EU-Beitritt auch eine umfassende Bundesstaatsreform Platz greifen würde, bis heute nicht verwirklicht wurden.

Diese Position der Länder und diese Position der Städte und Gemeinden sind nach Meinung meiner Fraktion in der Dokumentation der Ergebnisse der Beratungen zu kurz gekommen, auch wenn in dem Entschließungsantrag, der jetzt von den Vertretern der beiden möglicherweise zukünftigen Regierungsparteien eingebracht wurde, durch eine Umstellung der Punktation diesem Aspekt, der ja für den Bundesrat ein sehr maßgebender sein sollte, doch etwas besser Rechnung getragen wird.

Aber für uns als freiheitliche Fraktion ist insgesamt gesehen – und das zeigt ja, daß das Selbstverständnis dieses Gremiums nicht immer und überall so präsent ist, wie es sein sollte – der Aspekt der Ländermitwirkung, der Länderrechte, der Länderinteressen – das gilt aber genauso-gut auch für die Kommunen – doch zu kurz gekommen.

Darüber hinaus sollte es natürlich Aufgaben dieser Leitlinien sein, klare Zielsetzungen zu formulieren und die Standpunkte zu den einzelnen Politikbereichen festzulegen. Ich möchte nicht abstreiten, daß wir zu den einzelnen Punkten sicherlich sehr interessante und auch hochstehende Diskussionen im Ausschuß geführt haben, muß aber doch sagen, letztendlich bleibt das Ergebnis unbefriedigend. Aus dieser Erkenntnis, aus diesen Überlegungen heraus ist meine Fraktion zu dem Entschluß gekommen, diesem Bericht, wie er heute zur Diskussion steht, und auch dem Entschließungsantrag, der als Ergänzung dieses Berichtes anzusehen ist, nicht zuzustimmen. (Vizepräsident Dr. Schambeck übernimmt den Vorsitz.)

Wenn man etwas hinaushört in die Welt, und zwar nicht nur in die große Welt, sondern in die etwas kleinere Welt der EU-Mitgliedsländer, so zeigt sich, daß dort die Themen der Regierungskonferenz sehr viel intensiver, aber auch extensiver, was den Umfang der möglichen Diskussionsgegenstände anlangt, diskutiert wurde und diskutiert wird und auch in der Öffentlichkeit mehr Beachtung findet, als das in Österreich der Fall ist. Es würde den Rahmen der heutigen Diskussion sprengen, wollte ich im einzelnen darauf eingehen, wie und welche Punkte eigentlich einer Diskussion bedürften, aber die Zeit seit Maastricht I hat doch gezeigt, daß man von einem teilweisen Scheitern der Vereinbarungen, wie sie in Maastricht I getroffen wurden, sprechen muß und man das daher in die weitergehenden Überlegungen einbeziehen muß und daß vor allem auch die Bestimmungen über die Wirtschafts- und Währungsunion und deren Realisierung sicherlich noch Gegenstand von eingehenden Diskussionen sein werden, wobei natürlich diese Wirtschafts- und Währungsunion ein sehr kritischer Punkt im Zusammenhang mit der


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