zen nach Brüssel – die primäre Verantwortung für den Arbeitsmarkt und die Arbeitsmarktpolitik muß auf nationaler Ebene bleiben –, sondern es geht um die Schaffung eines institutionellen Rahmens, der es der EU ermöglicht, sich mit diesem Thema effektiver zu befassen. Wir werden daher im Rahmen der Regierungskonferenz folgende Punkte fordern:
Erstens: Aufwertung der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit in den Zielbestimmungen des EG-Vertrages, das heißt in Artikel 2.
Zweitens: Die Schaffung eines gemeinsamen Überwachungsmechanismus der Mitgliedsstaaten und der Kommission, in dem folgende Elemente enthalten sein sollten: Erstellung beschäftigungspolitischer Leitlinien auf EU-Ebene, Erstellung nationaler Programme unter Einbindung der Sozialpartner, gemeinsame Beurteilung und Überwachung der Zielerfüllung, auf EU-Ebene, politische Kontrolle und Vorschläge im Falle von Abweichungen.
Und schließlich drittens: Einbeziehung des Sozialprotokolls in den EG-Vertrag.
Lassen Sie mich nun zum nächsten, für Österreich doch sehr wichtigen inhaltlichen Thema kommen, das heute erstaunlicherweise noch nicht angesprochen wurde, zum Umweltschutz.
Ein weiteres zentrales Thema der Bürger – gerade der Österreicher – ist es, wirksames Handeln auf europäischer Ebene im Bereich des Umweltschutzes zu ermöglichen. Deshalb sollte der Umweltschutzgedanke in die verschiedenen Bereiche der Politik der Union einbezogen werden, zum Beispiel Landwirtschafts- und Verkehrspolitik. Es sollten aber auch Verfahren im Umweltschutzbereich weiterentwickelt werden. Höhere nationale Standards sollten abgesichert werden – auch da nimmt Österreich eine Vorreiterrolle ein – und eine Umweltverträglichkeitsprüfung sollte für alle Kommissionsvorschläge eingeführt werden.
Darüber hinaus – ich glaube, das paßt hier – wird Österreich für die vertragliche Verankerung des Tierschutzes eintreten.
Das dritte wesentliche Thema, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist – ich habe es am Anfang bereits angesprochen – die Erweiterung; sie wurde auch hier von allen Vorrednern erwähnt. Das Dilemma dabei ist, einerseits eine Vertiefung zur Stärkung der Handlungsfähigkeit der Institutionen durchzuführen und andererseits – beinahe parallel – eine Erweiterung vorzubereiten. Das sind ganz wesentliche Aufgaben, die selbstverständlich in wechselseitigem Zusammenhang stehen.
Österreich hat aus seiner geopolitischen, aus seiner historischen Bedeutung heraus, aus dem, was wir auch schon in unseren Beitrittsverhandlungen in die Gemeinschaft einzubringen versucht haben, ganz besonders großes Interesse daran, daß die Verhandlungen mit den mittel- und osteuropäischen Staaten möglichst rasch nach der Regierungskonferenz beginnen.
Wie Sie wissen, ist ja die Position des Europäischen Rates von Madrid diejenige, daß sechs Monate nach Beendigung der Regierungskonferenz – genauso wie mit Zypern und Malta – die Aufnahme der Beitrittsverhandlungen erfolgen soll; allerdings je nach Erfüllung der Beitrittskriterien und individuell mit unterschiedlicher Intensität geführt.
Ich glaube, mit Freude sagen zu können, daß gerade unsere Nachbarstaaten diesbezüglich sehr gut liegen, um als einige der ersten Kandidaten dann aufgenommen zu werden. Ich meine, es ist sehr wichtig, daß wir das immer wieder herausstreichen, denn der Sicherheits-Stabilitätsgedanke ist enorm wichtig; auch der Gedanke, daß wir die Migration aus diesen Ländern dadurch hintanhalten, daß sie selbst stabile Verhältnisse bekommen.
Wir sehen in diesem Zusammenhang – das möchte ich auch nicht verhehlen – eine Notwendigkeit für folgende institutionelle Anpassungen: Derzeit gibt es über 20 Entscheidungs- und Gesetzgebungsverfahren auf Unionsebene – das betrifft das Schlagwort "Transparenz". Sicher muß man da eine Straffung der Verfahren durchführen. Wir stellen uns vor, daß man auf drei Grundtypen kommt: Mitentscheidung, Zustimmung, Konsultation.
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