Gleichzeitig müssen in Zukunft – das wurde heute kurz, aber noch nicht sehr ausführlich erwähnt – mehr Entscheidungen mit qualifizierter Mehrheit getroffen werden. Nur in besonders sensiblen Bereichen, in Bereichen, die uns besonders wichtig sind, wird auch in Zukunft das Einstimmigkeitserfordernis erhalten bleiben. Ich spreche hier nur militärische Sicherheit, Eigenmittel und EU-Beitrittsverträge an.
Weiters möchte ich sagen, daß es ein besonderes österreichisches Anliegen ist, die Rolle der Europäischen Kommission als Motor im Integrationsprozeß zu erhalten. Dies gilt vor allem im Bereich der ersten Säule, aber auch im Bereich der dritten Säule. Wir hoffen, entweder einen Teil, nämlich zum Beispiel Visapolitik oder Asylpolitik, von der dritten Säule in die erste Säule zu bringen, um hier die Gemeinschaftsverfahren anwenden zu können, oder aber, wenn dies nicht gelingt, der Kommission wenigstens doch stärkere Rechte einräumen zu können.
Bereits angesprochen wurde und für uns ganz wesentlich ist die Aufrechterhaltung der starken Stellung der kleineren und mittleren Staaten – dies insofern, als wir das überproportionale Stimmgewicht im Rat so weit als möglich erhalten sollen –, unsere Präsenz in der Kommission – das heißt, jeder Staat soll zumindest einen Kommissär haben – und die gleichberechtigte Beteiligung der kleineren und mittleren Staaten an der Präsidentschaft; auch da wollen wir uns keineswegs zurückstellen lassen.
Ich darf jetzt zur dritten Säule gehen und komme dann auf zweite Säule, die GASP, zurück.
Innere Sicherheit und Justiz sind ganz wesentliche Bereiche, die für den Bürger Nähe bedeuten. Das heißt, in diesem Bereich werden wir besonders ansetzen müssen – da ist auch noch sehr wenig geschehen, da besteht also wirklich Nachholbedarf. Ich denke dabei beispielsweise an die Bereiche Kriminalitäts-, Drogenbekämpfung und Migration – Visapolitik und Asylpolitik habe ich bereits erwähnt.
Leider sind auch die Mechanismen, die jetzt vorhanden sind, keineswegs sehr effizient. Ich glaube, das erste, was man tun kann, ist, diese Mechanismen effizienter zu machen. Es gibt hier fünf verschiedene Arbeitsebenen, die man zumindest auf drei beschränken kann. Außerdem müßte man versuchen, die Kommission – wie ich bereits erwähnte – stärker einzubinden. Eine mögliche Überführung eines Teiles dieser dritten Säule in die erste zur Gemeinschaft würde helfen. Außerdem sollte – das ist der letzte Punkt in diesem Zusammenhang – die Kontrollfunktion des Europäischen Gerichtshofes gestärkt werden.
Lassen Sie mich nun, sehr geehrte Damen und Herren, auch kurz auf die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik eingehen. Die bisherige Bilanz – das wurde hier auch angesprochen – der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik – das hat sich natürlich am besten in Ex-Jugoslawien gezeigt – ist nicht befriedigend. Deshalb ist es gerade Österreichs Anliegen, signifikante Fortschritte in der Wirksamkeit der GASP zu erreichen. Gleichzeitig muß aber auch eine geeignete Basis für die volle Mitwirkung unseres Landes an den zukünftigen österreichischen Sicherheitsstrukturen geschaffen werden.
Wir sind in diesem Zusammenhang – die Kommission spielt hier keine beziehungsweise eine sehr geringe Rolle – für den Ausbau dieser außen- und sicherheitspolitischen Planungs- und Analysekapazität, damit der Präsidentschaft hier von seiten des Rats eine starke Zelle beigegeben wird, die mehr Initiativrechte hat. Wir sind auch hier für einen graduellen Übergang zu Entscheidungen mit qualifizierter Mehrheit. Weiters sollte die operationale Kapazität von EU und WEU in erster Linie auf dem Gebiet Krisenmanagement, Friedenserhaltung, Katastrophenhilfe und humanitäre Aktionen ausgebaut werden.
Sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben uns bereits beim Beitritt zur EU zum Ziel der gemeinsamen Verteidigungspolitik bekannt – wir haben dies auch in einem Referendum abgesichert. Dies ist natürlich ein längerfristiger Prozeß, und diese Regierungskonferenz – darüber müssen wir uns auch jetzt schon im klaren sein – wird nur eine Etappe, nur ein Schritt in diesem Prozeß sein.
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