Sie sehen, daß es staatsrechtliche Unterschiede gibt. Ein Landeshauptmann und ein Ministerpräsident sind zwar in derselben Protokollhöhe, aber sie haben nicht dieselben Kompetenzen.
Meine Damen und Herren! Ich meine, wir sollten uns bemühen, das, was die Europäische Union von uns in Turin verlangt, selbst in Österreich zu tun.
Bevor die Frau Staatssekretärin, der Herr Staatssekretär und der Innenminister Empfehlungen aussprechen, möchte ich Sie wirklich bitten, in der Länderkammer zur Kenntnis zu nehmen – davon ist meiner Ansicht nach heute zu wenig gesprochen worden, obwohl direkt wie ein vereister Kanonenschuß noch eine dringliche Anfrage das unterstreichen will –, daß wir diese 67 Prozent Ja-Stimmen zur Europäischen Union bei der Volksabstimmung deshalb erreicht haben, weil versprochen wurde, daß mit der EG-Mitgliedschaft Österreichs in unserem Land eine Bundesstaatsreform verbunden wird. Ich bitte, Herrn Staatssekretär Mag. Schlögl, wenn Herr Bundeskanzler Dr. Vranitzky wohlbehalten mit dem Herrn Vizekanzler von Bangkok zurückkehrt, folgendes auszurichten: Ich freue mich, daß sie dorthin fahren, ich habe schon vor Jahren in Bangkok an dortigen Universitäten Gastvorlesungen gegeben – Sie werden es nicht glauben, auch das kann man in Bangkok machen – und weiß, wie aufgeschlossen man dort gegenüber der österreichischen Rechtsordnung ist, und daher sage ich, daß wir hier im Bundesrat darauf warten, daß das, was Landeshauptmann Ludwig als damaliger Vorsitzender der Landeshauptmännerkonferenz im Herbst 1992 ausverhandelt hatte – Jürgen Weiss war damals Bundesminister für Föderalismus und hat das Seine bedeutend dazu beigetragen – und Bundeskanzler Dr. Vranitzky unterschrieben hat, verwirklicht wird, welches heute noch für uns gilt. Herr Bundeskanzler Dr. Vranitzky hat auch bei seiner Regierungserklärung – und dafür danke ich ihm – gesagt, er stehe zu seiner Unterschrift. Hohe Länderkammer! Sie wissen: Dieses Erfüllungsversprechen steht noch im Raum. Und daher glaube ich, daß es unsere Aufgabe ist, von der EU etwas zu verlangen, gleichzeitig aber auch von uns selbst, meine Damen und Herren: nämlich nicht darauf zu vergessen, daß die Subsidiarität verschiedene Seiten hat. (Beifall bei der ÖVP.)
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Unser Augenmerk liegt selbstverständlich – und da stimme ich mit der Frau Staatssekretärin überein – auf der Stärkung der Handlungsfähigkeit, der Festigung der demokratischen Legitimität, der Transparenz der EU-Verfahren und natürlich – an Stelle der vielen Verfahren drei Verfahren – auf der inhaltlichen Ausgestaltung des Subsidiaritätsprinzips, der Weiterentwicklung der Rolle der Gemeinden und Regionen und selbstverständlich auch auf der entsprechenden Erweiterung der Kompetenzen des Regionalausschusses.
Meine Damen und Herren! Glauben Sie bitte ja nicht – und ich habe vor einiger Zeit mit einem früheren EG-Präsidenten in einer nicht schlechten Gegend ein Wochenende verbracht, da hat er mir seine Erfahrungen als EG-Präsident geschildert –, daß all die Exekutivrepräsentanten in der EU dafür rennen werden, daß eine Länderkammer auf europäischer Ebene geschaffen wird. Ich habe noch keinen getroffen, weder in Österreich noch im Ausland, aber vielleicht verkehre ich mit den falschen Personen.
Ich würde daher meinen, daß man auf dem Boden der Realität bleiben und die Möglichkeiten des Regionalausschusses weiterentwickeln sollte, allerdings gleichzeitig – das möchte ich auch sagen – mit der Rückkoppelung an jene, die Verantwortung tragen gegenüber dem Nationalrat und dem Bundesrat, gegenüber den Landtagen und außerdem in den Bereichen des Gemeinde- und Städtebundes, für die wir uns ja dafür eingesetzt haben, daß diese in die Verfassung aufgenommen wurden, was ja damals nicht alltäglich gewesen ist. Da haben sie gesehen, wo sie ihre echten Freunde haben! Ich hoffe, daß das bei einer Bundesstaatsreform und Erweiterung des Zustimmungsrechtes des Bundesrates nicht vergessen wird.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich glaube, daß dieser Wunsch nach einer Verbesserung der Rechtssituation und auch der politischen Situation zum richtigen Zeitpunkt zustande gekommen ist – das war nicht bestellt, aber das ist eine schöne Fügung –, nämlich nach dem Jubiläumsjahr des B-VG 1995, vor der Millenniumsfeier Österreichs 1996 und, meine sehr verehrten Damen und Herren, noch dazu in einer Zeit einer umfassenden Neuordnung Europas
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