Bundesrat Stenographisches Protokoll 609. Sitzung / Seite 76

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Mitglieder in die Kammern erhöhen. Doch die vorliegende verwaschene und nicht einmal achtelherzige Lösung ist nicht geeignet, die notwendige Stärkung der Vertrauensbasis herzustellen. Und das ist etwas, was mir als Mitglied, aber auch als Kammerfunktionär weh tut. Meine Damen und Herren! Wenn Kontrolle durch den Rechnungshof, dann sinnvoll, ordnungsgemäß und in einer Form, die dem Rechnungshof angepaßt ist – dann sind auch wir dafür. Für solch eine teure Augenauswischerei stehen wir Freiheitlichen jedoch nicht zur Verfügung. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

15.17

Präsident Johann Payer: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Stefan Prähauser. Ich erteile ihm dieses.

15.17

Bundesrat Stefan Prähauser (SPÖ, Salzburg): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hoher Bundesrat! Ein lang gehegtes öffentliches Verlangen wird mit der heute hier zu behandelnden Gesetzesnovelle erfüllt. Der Rechnungshof bekommt Prüfungskompetenz für Kammern übertragen.

Der Nationalrat hat am 31. 1. mit einer Änderung des Rechnungshofgesetzes das Ausführungsgesetz für die Prüfung der Kammern beschlossen. Ausgenommen von der Prüfungskompetenz sind jene Beschlüsse, die Kammern als Selbstverwaltungskörper im eigenen Wirkungskreis fassen.

Überdies wird mit der Novelle die Funktion des Vizepräsidenten de facto abgeschafft. Alle Hinweise auf ihn wurden aus dem Rechnungshofgesetz gestrichen. Die Funktion war nach der Wahl des früheren Vizepräsidenten Franz Fiedler zum Präsidenten im Sommer 1992 nicht mehr nachbesetzt worden.

Mit der B-VG-Novelle 1994 waren die beiden Änderungen bereits auf Verfassungsebene beschlossen worden. Die Bundes-Verfassungsgesetz-Novelle 1994 hat die gesetzlichen beruflichen Vertretungen in die Rechnungshofkontrolle einbezogen und das Amt des Vizepräsidenten des Rechnungshofes abgeschafft, dementsprechend ist das Rechnungshofgesetz 1948 anzupassen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Diese Novelle wird – wie wir gehört haben – die Zustimmung der Freiheitlichen, der F, nicht finden. Sie befürchtet, durch die Abschaffung der Funktion des Vizepräsidenten sei der Rechnungshof geschwächt worden. Sie meint, der Vizepräsident sollte für Auskünfte und Koordination mit den Ländern zuständig sein. Da der Präsident des Rechnungshofes nicht immer und nicht gleichzeitig alle Aufgaben wahrnehmen könne, ergäben sich jetzt von der großen Koalition durchaus gewollte Querläufe und minimierte Kontrolltätigkeit.

Diese Angst ist meines Erachtens unbegründet. Es gibt im Rechnungshof eine Vielzahl von kompetenten Persönlichkeiten, die den Herrn Präsidenten nach Wunsch entlasten können und damit die von den Freiheitlichen befürchteten Querläufe verhindern werden.

Die Qualität einer Kontrolle von einem etwaigen Vizepräsidenten ableiten zu wollen, werte ich ganz einfach als absurd. Viel abgewinnen kann ich jedoch dem F-Vorschlag, den Rechnungshof als kollegiales Organ zu installieren. In diesem Zusammenhang verweise ich auf oftmalige Forderungen der Sozialdemokraten, die eben in dieselbe Richtung zielen. Eine Mehrheit haben wir für diesen Vorschlag aber bisher nicht bekommen. Auch von den Freiheitlichen war dafür keine Unterstützung zu erhalten.

Hinsichtlich der zu erwartenden Mehrkosten wird davon ausgegangen, daß die Überprüfung der gesetzlichen beruflichen Vertretung in vertretbaren Zeitabständen die Personalkapazität von zwei Prüfungsabteilungen binden wird.

Angesichts der weitgehend dezentralen Organisationsstrukturen der zu prüfenden Einrichtungen ist auch nicht mit einem beträchtlichen Reisekostenaufwand zu rechnen. Daraus ergeben sich


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