Bundesrat Stenographisches Protokoll 609. Sitzung / Seite 77

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nach Berechnungen des Rechnungshofes die im Vorblatt genannten jährlichen Kosten von rund 10,5 Millionen Schilling und 2,2 Millionen Schilling für den Sachaufwand. Dieses Geld halte ich im Sinne einer gewünschten Ausweitung des Prüfungsumfanges für gut angelegt.

Ich darf bei der Gelegenheit auch anmerken, daß allein durch die Einsparung des Vizepräsidenten 5 Millionen Schilling an Personalaufwand wegfallen, also die Hälfte dessen, was eine Mehrarbeit letztendlich kosten würde. Ich glaube, hier kann man noch einmal verstärkt sagen, dieses Geld ist gut angelegt, und die Befürchtungen der freiheitlichen Partei, daß die Kontrollmechanismen nicht ausreichen, die Qualität nicht dem entsprechen wird, was man erwartet, muß ich und darf ich auch hier guten Gewissens zerstreuen.

Hoher Bundesrat! Meine Fraktion nimmt diese Gesetzesnovelle mit Zustimmung zur Kenntnis und wird sie nicht beeinspruchen. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei der SPÖ.)

15.22

Präsident Johann Payer: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Dipl.-Ing. Richard Kaiser. Ich erteile ihm dieses.

15.22

Bundesrat Dipl.-Ing. Richard Kaiser (ÖVP, Niederösterreich): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Bundes-Verfassungsgesetz-Novelle 1994 hat die gesetzlich berufenen Vertretungen in die Rechnungshofkontrolle einbezogen. Das Rechnungshofgesetz 1948 wurde nun vom Nationalrat entsprechend angepaßt und wird diesbezüglich dem Bundesrat zur Genehmigung vorgelegt.

Die Kammern, so glaube ich, scheuen diese Kontrolle nicht, denn schon in der Vergangenheit hat es – zumindest im Bereich der Landwirtschaftskammern – Kontrollen gegeben, allerdings nur für den Bereich, in dem die Kammern etwa Bundesmittel verwaltet oder Förderungsmaßnahmen abgewickelt haben. Die vorliegende Novelle erweitert nun die Prüfungsrechte auch auf die Arbeit der Kammern selbst. Diese haben nichts zu verbergen und verfügen schon bisher über ein umfangreiches Prüf- und Kontrollsystem.

Zu dem Zwischenruf, der vorhin gemacht wurde: Natürlich hat es da und dort Entwicklungen gegeben, die die ganze Situation erschüttert haben, aber da, so glaube ich, ist es eher an der Ineffizienz beziehungsweise der Durchführung des Prüfsystems gelegen. Die Kammern sind nicht irgendwelche freiwillige Vereinigungen besonderer Interessen von Reicheren, sondern sind gesetzlich beauftragte Selbstverwaltungskörper.

Ich kenne mich ein wenig bei der Niederösterreichischen Landwirtschaftskammer aus, die im Jahr 1922 gegründet wurde. Vorher gab es sehr wohl auch Interessenvertretungen auf Vereinsbasis, aber die haben sich nur für Großbauern, für Gutsbewirtschafter beziehungsweise für Großgrundbesitzer eingesetzt, während die kleineren Bauern überhaupt keine Stütze gehabt haben, und sie waren auch nicht in der Lage, sich einen Apparat aufzubauen.

Die Kammern haben ihre Vollversammlungen, die in Urwahlen gewählt werden, wobei die gleichen Regeln gelten wie etwa bei der Nationalrats- oder Landtagswahl. In den Kammergesetzen sind auch die Organe festgelegt. Oberstes Organ ist die Vollversammlung; sie wählt das Präsidium oder in einigen Bundesländern den Vorstand. Für alle Bereiche gibt es Ausschüsse, in denen – wie im Parlament – die Aufgaben intensivst beraten werden. In allen Kammern gibt es Kontrollausschüsse, in denen die Minderheitsfraktionen vertreten sind. Bei der Niederösterreichischen Landwirtschaftskammer sieht das Gesetz sogar vor, daß die Funktion des Kontrollausschuß-Vorsitzenden der kleinsten Fraktion zusteht und alle Fraktionen, egal wie stark sie sind, im Kontrollausschuß vertreten sind.

Die Bundeskammern unterliegen überdies der Aufsicht des zuständigen Ministers, die Landeskammern jener des zuständigen Landesrates. Ich möchte mich in dem Zusammenhang nicht besonders über die Pflichtmitgliedschaft auslassen, aber ich meine doch, man sollte zur Kenntnis nehmen, daß die ganze Diskussion zu Urabstimmungen geführt hat, und diese Urabstimmungen haben durchwegs zu Zustimmung bei 80 beziehungsweise 100 Prozent der


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