Bundesrat Stenographisches Protokoll 609. Sitzung / Seite 92

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wieder dem Parlament zugewiesen hat, zeigt, daß für uns der Föderalismus und die Umsetzung des Perchtoldsdorfer Abkommens sehr wichtig und notwendig sind.

Die Fragesteller haben in dieser Einleitung zu einigen Punkten Stellung genommen, zu denen ich gerne, bevor ich die Fragen beantworte, noch meine Meinung sagen möchte. Das erste betrifft die Frage des Mitspracherechtes bei Bundesgesetzen, die die Landesfinanzen belasten. Das ist meiner Ansicht nach ein Problem, das sehr wichtig und entscheidend ist. Ich habe deshalb bereits im September und Oktober des vorigen Jahres gemeinsam mit den Ländern einen sogenannten Konsultationsmechanismus ausgearbeitet, der den Sinn hat, daß keine Gebietskörperschaft zu Lasten von anderen Gebietskörperschaften Gesetze beschließen kann, die in finanzieller oder personeller Hinsicht diese Gebietskörperschaft belasten. – Dieser Konsultationsmechanismus wurde in der letzten Sitzung der Finanzausgleichspartner verhandelt, und es wurde auch darüber weitgehend Einigung erzielt.

Das zweite Problem ist die Abschaffung der mittelbaren Bundesverwaltung. Dies ist für mich ein sehr wichtiges Problem, und ich bin überzeugt davon, daß, wenn die Bundesstaatsreform noch in diesem Jahr – so hoffe ich – im Parlament beschlossen wird, das ein Kernpunkt ist. Allerdings möchte ich auch dazu sagen, es kann nicht so sein, daß das zum Nulltarif sein wird. Herr Bundesminister außer Dienst Ferdinand Lacina hat den Ländern als Ersatz einen bestimmten Geldbetrag angeboten, ich glaube, es waren in etwa 270 Millionen Schilling. Und es ist bis heute noch keine Einigung darüber erzielt worden, wenn diese mittelbare Bundesverwaltung an die Länder übertragen wird, in welcher Form dann die finanzielle Ausstattung erfolgen wird. Es wird daher wichtig und notwendig sein, diesbezüglich eine finanzielle Einigung zu erzielen.

Genauso ist es bei den Verwaltungsgerichten. Wir bekennen uns dazu, daß neun Landesverwaltungsgerichte eingeführt werden sollen. Ich halte das für eine unbedingte Notwendigkeit, um auch unseren Verwaltungsgerichtshof zu entlasten. Ich glaube auch, daß wir ein eigenes Bundesverwaltungsgericht installieren sollten. Es werden aber dadurch enorme Kosten entstehen, sowohl in personeller als auch in finanzieller Hinsicht. Und hier bedarf es auch einer gerechten Aufteilung zwischen Bund und Ländern, und darüber müssen wir Einigung erzielen.

Schlußendlich bin ich der Ansicht, daß man bezüglich der Aufhebung des Homogenitätsgebotes sehr vorsichtig vorgehen sollte. Gerade in wirtschaftlichen Sanierungszeiten, wie es heute der Fall ist, erscheint es mir notwendig und wichtig, daß zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden im Dienstrecht und im Pensionsrecht eine einheitliche Vorgangsweise gewählt wird. Das haben wir auch so beschlossen, und ich halte es auch für wichtig und notwendig, daß das in Zukunft so der Fall ist.

Bezüglich der Bestellung der Richter des Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshofs möchte ich darauf hinweisen, daß der Bundesrat als Länderkammer bereits jetzt das Recht hat, Richter für den Verfassungsgerichtshof zu bestellen.

Auf die Frage Neuaufteilung der Kompetenzen werde ich in der konkreten Anfragebeantwortung näher eingehen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich komme nun zur konkreten Beantwortung der einzelnen Fragen.

Ich habe mir erlaubt, die Fragen 1 und 2 in einem zu beantworten.

Am 15. Jänner 1996 wurde die Regierungsvorlage zur Bundesstaatsreform neuerlich in den Nationalrat eingebracht. Deshalb ist es nicht sinnvoll und zweckmäßig, neue Initiativen in die Wege zu leiten, bevor diese Regierungsvorlage überhaupt in Beratung gezogen wird. Vielmehr könnte das dazu führen, daß die parlamentarischen Beratungen über die Bundesstaatsreform behindert werden.

Darin, daß mit der soeben erwähnten Regierungsvorlage eine Bundesstaatsreform vorgeschlagen wird, der auch seinerzeit in der Fassung dieser Regierungsvorlage die Landeshaupt


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