Bundesrat Stenographisches Protokoll 609. Sitzung / Seite 93

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männerkonferenz zugestimmt hat, wird deutlich, daß die Bundesregierung bereit ist, die politische Perchtoldsdorfer Vereinbarung weiterhin durchzuführen.

Zur Beantwortung der Frage 3:

Wie bereits ausgeführt wäre zunächst die Bundesstaatsreform umzusetzen. Erst dann ist es zweckmäßig, allenfalls weitere Maßnahmen für eine Stärkung der Länderrechte zu erörtern. Ich möchte hinzufügen, daß es mittelfristig nicht ausgeschlossen ist, in eine Überprüfung der gesamten Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern mit dem Ziel einzugehen, eine Neuverteilung der Kompetenzen zwischen den Gebietskörperschaften nach den Gesichtspunkten der Zweckmäßigkeit und der Sparsamkeit zu erreichen.

Ich halte solch eine Neuverteilung der Kompetenzen zwischen den einzelnen Gebietskörperschaften für dringend notwendig. Diese Neuverteilung der Kompetenzen kann aber nicht innerhalb kürzester Zeit beschlossen werden. Hier bedarf es umfangreicher Gespräche zwischen den Gebietskörperschaften. Eine Neuverteilung der Kompetenzen darf aber die jetzt notwendige Bundesstaatsreform nicht zeitlich nach hinten schieben, darum ist ein Stufenplan vorgesehen. Es gibt sowohl den Beschluß über diese Bundesstaatsreform, so wie es ausverhandelt worden ist, als auch die Zusage der Bundesregierung und begleitend damit ein langfristiges Konzept einer umfassenden Reform der Aufgabenteilung der einzelnen Gebietskörperschaften.

Zu den Fragen 4 und 5:

Bei den Verhandlungen über das aktuelle Sparpaket hat meiner Ansicht nach die Bundesregierung unter Beweis gestellt, daß sowohl die Länder- als auch die Gemeindeinteressen bei ihren Überlegungen eine sehr maßgebliche Rolle spielen. Dies wurde auch dadurch dokumentiert, daß in das engste Verhandlungsgremium zur Erstellung des Maßnahmenpaketes zwei Ländervertreter miteinbezogen wurden.

Durch das angesprochene Maßnahmenpaket werden, falls die entsprechenden Beschlüsse im Parlament gefaßt werden, den Ländern und Gemeinden ein großes Ausmaß an neuen Geldmitteln zur Verfügung gestellt. Die Länder werden inklusive der Wohnbauförderung 1996 3,5 Milliarden Schilling zusätzlich an Einnahmen lukrieren können und die Gemeinden 2,1 Milliarden Schilling. Für das Jahr 1997 werden die Länder inklusive Wohnbauförderung 7,4 Milliarden zusätzlich erhalten, die Gemeinden fast 4 Milliarden Schilling zusätzlich. Und das wird die Finanzsituation der Länder und Gemeinden, die zugegebenermaßen schwierig ist, doch in den nächsten Jahren deutlich verbessern.

Darüber hinaus wurde anläßlich einer Besprechung mit den Landesfinanzreferenten sowie den Vertretern des Österreichischen Städtebundes und des Gemeindebundes unter dem Vorsitz des Finanzministers am 22. Februar vereinbart, daß die Länder und Gemeinden die vom Bund in Aussicht genommenen Einsparungsmaßnahmen auf dem personalwirtschaftlichen Sektor des öffentlichen Dienstes in ihrem Bereich selbständig umsetzen werden.

Durch diese beiden Maßnahmen, durch die Erschließung von neuen Einnahmen und durch das Paket öffentlicher Dienst, das dem Bund 16 Milliarden Schilling Einsparungen bringen wird und eine sehr moderate Gehaltsrunde und ein Pensionsreformkonzept beinhaltet, wird auch ein wesentlicher Beitrag dazu geliefert, daß die Personalausgaben der Länder und Gemeinden in den nächsten Jahren deutlich gesenkt werden. Ich bin überzeugt davon, daß es mit diesen beiden Maßnahmen gelingen wird, das Konvergenzkriterium der Verschuldung von 3 Prozent des Bruttoinlandsproduktes zu erreichen, daß der Bund nicht mehr als 2,7 Prozent und die Länder und Gemeinden zusammen nicht mehr als 0,3 Prozent haben werden.

Zur Frage 6:

Eine Übertragung von Länderkompetenzen an den Bund im Zusammenhang mit dem Maßnahmenpaket der Bundesregierung ist nicht geplant. Allfällige Kompetenzänderungen sollten nicht im Rahmen von Einzelaktionen erfolgen, sondern im größeren Rahmen der zur Diskussion stehenden Bundesstaatsreform und sollten allenfalls auch umgesetzt werden.


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