Bundesrat Stenographisches Protokoll 609. Sitzung / Seite 94

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Zur Frage 7:

Die derzeit in Begutachtung befindlichen Gesetzentwürfe, die den Beitrag des öffentlichen Dienstes zum Konsolidierungsprogramm der Bundesregierung zum Inhalt haben, sehen keinen Eingriff in die Länderkompetenzen betreffend das Dienst- und Besoldungsrecht vor. Ein solcher Eingriff war auch deshalb nicht notwendig, weil die Länder, Städte und Gemeinden im Verhandlungsausschuß der Dienstgeberseite vertreten waren und auf diese Weise von Anfang an in allen Verhandlungen eingebunden waren und diese auch unterstützt und mitgetragen haben. Die Landeshauptleutekonferenz hat am 9. Februar, wie ich bereits zitiert habe, die volle Unterstützung all dieser Konsolidierungsmaßnahmen der Bundesregierung zugesagt.

Zur Frage 8:

Die Frage der Neuordnung des Artikels 21 Bundes-Verfassungsgesetz ist auch Gegenstand der Bundesstaatsreform. Diese Frage soll deshalb in Form von parlamentarischen Beratungen geklärt werden.

Zur Frage 9:

Im Zuge der Verhandlungen über die Durchführung des Perchtoldsdorfer Abkommens war man übereingekommen, die Frage einer Stärkung des Bundesrates, der Initiative des Bundesrates selbst und den Ländern zu überlassen. Im Sinne dieses seinerzeitigen Konsenses besteht derzeit keine Absicht, in dieser Frage eine Initiative zu ergreifen.

In diesem Zusammenhang möchte ich aber trotzdem darauf hinweisen, daß der Bundesrat von sich aus bereits in den letzten Jahren eine Reihe von Maßnahmen zur Stärkung seiner Stellung innerhalb des österreichischen Parlamentes gesetzt hat, und ich schätze diese Maßnahmen sehr und glaube, daß auch die kürzlich vorgenommene Änderung der Geschäftsordnung des Bundesrates Gelegenheit bietet, diese Stellung noch stärker hervorzuheben.

Ich glaube aber auch, daß gerade die heutige Diskussion im Bundesrat über die Europäische Union gezeigt hat, daß der Bundesrat in die Gesetzgebung sehr stark miteingebunden ist und daß die Bedeutung des Bundesrates in Fragen der Europäischen Integration das Selbstverständnis des Bundesrates erheblich gesteigert hat.

Zum Abschluß zur Frage 10:

Es besteht derzeit nicht die Absicht, meine sehr geehrten Damen und Herren, Kompetenzen der Landeshauptleutekonferenz zu übertragen. Auch im Rahmen der Ausarbeitung der Bundesstaatsreform wurde grundsätzlich davon ausgegangen, daß die Landeshauptmännerkonferenz kein Staatsorgan werden soll. Für mich persönlich hat die Landeshauptleutekonferenz vor allem die Aufgabe, ein internes Koordinierungsgremium und Koordinierungsorgan zwischen den Ländern zu sein.

Was andere neuzuschaffende Koordinierungsgremien anlangt, so bestehen Überlegungen, ein solches hinsichtlich der finanziellen Auswirkung von Gesetzen und Verordnungen zu schaffen. Der sogenannte Konsultationsmechanismus könnte in die Beratungen über die Bundesstaatsreform einbezogen werden. Auf jeden Fall, meine sehr geehrten Damen und Herren, wird der Konsultationsmechanismus ein wesentlicher und wichtiger Bestandteil des Budgets 1996 und 1997 sein. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

16.33

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Ich danke dem Herrn Staatssekretär für die Beantwortung.

Wir setzen nunmehr die Debatte fort. Ich mache darauf aufmerksam, daß gemäß § 61 Abs. 7 der Geschäftsordnung die Redezeit jedes Bundesrates mit insgesamt 20 Minuten begrenzt ist.

Zu Wort gemeldet hat sich Dr. Reinhard Eugen Bösch. Ich erteile ihm dieses.


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