Bundesrat Stenographisches Protokoll 609. Sitzung / Seite 99

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die richtige Richtung. Obwohl dieser Ansatz sehr einfach erscheint, habe ich manchmal das Gefühl, daß diese Überlegungen nicht immer unbedingt im Vordergrund stehen, sondern auch Überlegungen wie Prestige bei den Verhandlungen eine gewisse Rolle spielen.

Die sozialdemokratische Bundesratsfraktion unterstützt daher alle Maßnahmen, die zu einer Förderung der Übersichtlichkeit von Zuständigkeiten führen, die Verwaltungsverfahren vereinfachen, die Kosten minimieren und für die BürgerInnen Transparenz schaffen.

Lassen Sie mich aber nunmehr zu einem zweiten Thema kommen: Wie können die Kosten von legislativen Maßnahmen optimiert werden?

Eine kritische Beleuchtung der Gesetzgebungsaktivitäten von Bund und Ländern zeigt deutlich auf, daß bei der Beschlußfassung von Gesetzen auf die daraus entstehenden Kosten zuwenig Augenmerk gelegt wird.

Ein erster Schritt in diesem Bereich wäre – ich werde nachher erklären, warum ich im Konjunktiv formuliere –, daß alle Gesetzentwürfe im Vorblatt beziehungsweise in den Erläuterungen darzustellen haben, welche Kosten dadurch für Bund, Länder, aber auch Gemeinden entstehen. Sieht man sich einige Regierungsvorlagen, Initiativanträge und andere Gesetzentwürfe an, so fällt auf, daß bei zirka einem Drittel überhaupt keine Kostenschätzung vorgenommen wird, beim nächsten Drittel eine Kostenschätzung dargestellt wird, die auf einen Blick als falsch oder nur als schlampig bezeichnet werden kann, und nur beim letzten Drittel eine Kostenschätzung beigegeben wurde, die zumindest auf den ersten Blick realistisch erscheint. Das bedeutet aber noch lange nicht, daß sie auch einer genaueren Beleuchtung durch Sachverständige und Experten standhalten würde.

Nun zum Konjunktiv: Warum ich diesen gewählt habe, ist ganz einfach. Das ist alles schon geltendes Recht. Man müßte sich also die Frage stellen, warum dieser wichtige Ansatz bisher nicht realisiert wurde.

Die sozialdemokratische Bundesratsfraktion hat schon vor zwei Jahren auf die Einhaltung dieser Bestimmungen gedrungen und mit Entschließungsantrag die Bundesregierung aufgefordert, bei Regierungsvorlagen insbesondere die Kosten für die Länder und die Gemeinden umfassend darzustellen. Erst aufgrund dieser Kostenschätzung kann dann ein vernünftiger Konsultationsmechanismus zwischen Bund und Ländern organisiert werden, der bei Unstimmigkeiten ausgelöst werden soll.

Es hat am 9. Februar 1996 eine Landeshauptmännerkonferenz stattgefunden, die sich auch mit diesem Thema befaßte. Der Beschluß der Landeshauptmännerkonferenz selbst stimmt mich zwar nicht glücklich, ist aber von Sicht des Bundesrates aus meiner Meinung nach gerade noch zu akzeptieren. Was jedoch bedenklich erscheint, ist eine Aussage von Landeshauptmann Zernatto zu diesem Thema. Er meint, daß der Bundesrat zu geringen Einfluß habe und deshalb die Vetofunktion von einem eigenen Konsultativgremium wahrgenommen werden soll. Dieses soll aus Vertretern der Länder, des Städte- und Gemeindebundes bestehen. (Bundesrat Eisl: Das heißt im Klartext, Zernatto will den Bundesrat abschaffen!) – Ich komme noch dazu, Herr Kollege Eisl!

Wie ich mir in der Zwischenzeit laut Aussage von ÖVP-Landesleuten 100prozentig sicher bin, bedeutet Vertreter der Länder die Landeshauptmännerkonferenz. Das bedeutet also, daß bei allen Bundesgesetzen, die finanzielle Auswirkungen haben – das sind beinahe alle –, die Landeshauptmännerkonferenz in Zukunft die Rechte der Länder wahrnehmen wird und dem Bundesrat ein Beobachterstatus zukommt. Der Bundesrat darf dann nur mehr bei Einzelgesetzen, nämlich jenen, die keine finanziellen Auswirkungen haben, mitreden.

Hoher Bundesrat! Meine Damen und Herren! Das ist eine Entwicklung, die von der sozialdemokratischen Bundesratsfraktion mit Sicherheit nicht mitgetragen wird. (Beifall bei der SPÖ und bei den Freiheitlichen.)


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