Bundesrat Stenographisches Protokoll 609. Sitzung / Seite 102

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nehmen, wie zum Beispiel das Mitspracherecht bei den Bundesgesetzen, die die Finanzsituation der Länder betreffen.

Es kann nicht so sein – und erlauben Sie mir ein Beispiel – wie etwa beim Wasserrecht. Jahrelang haben Gemeinden und Länder in den Wasserwirtschaftsfonds hineinbezahlt. Als es dann per Gesetz zur Wasserbewirtschaftung in den Ländern gekommen ist, war kein Geld mehr im Wasserwirtschaftsfonds. Der Wasserwirtschaftsfonds wurde umgeschichtet, um nicht zu sagen, ausgeräumt, und die Länder und die Gemeinden zahlen bei der Bewirtschaftung ein zweites Mal.

Meine Damen und Herren! Daher muß es Ziel der Länderkammer sein, daß wir bemüht sind, unsere Anstrengungen dahin gehend zu richten, daß wir eine Abschaffung der mittelbaren Bundesverwaltung und die Übertragung dieser Angelegenheiten in die Vollziehung der Länder verlangen, nicht nur – wie bereits erwähnt – beim Wasserrecht, sondern auch im Bereich des Forstrechtes bis hin zum Gewerberecht. Es kann nicht sein – die Länder werden es finanziell nicht länger aushalten –, daß die Aufgaben einfach den Ländern übertragen werden, die Finanzierung von den Ländern durchgeführt wird, noch dazu, da die Steuerkompetenzen und Zuständigkeiten der Länder mehr als gering, wenn überhaupt gegeben sind.

Meine Damen und Herren! Es muß eine Forderung des Bundesrates sein, daß wir von der Bundesregierung, vom Parlament eine zeitgemäße, moderne Bundesstaatsreform bekommen, und in dieser Bundesstaatsreform muß vor allem auch eine Trennung, eine klare Kompetenztrennung der Aufgaben zwischen den einzelnen Gebietskörperschaften gegeben sein.

Derzeit ist folgende Situation gegeben: Derzeit gibt es keine wesentliche Verteilung der Kompetenzen zwischen den Gebietskörperschaften, sondern die Kompetenzen, von denen die Bundesverfassung spricht, ermächtigt lediglich im hoheitlichen Bereich zu Regelungen, wenn es um den Begriff eines Gegenstandes geht. Daher, meine Damen und Herren, muß es auch Ziel der Bundesstaatsreform sein, daß in diesem Bereich eine Aufgabenteilung zwischen den Gebietskörperschaften vorgenommen wird.

Es muß uns als Vertreter einer Länderkammer auch bewußt sein, daß es neben diesen Forderungen – es ließe sich diese Liste noch fortsetzen, in der Präambel, in der Einbegleitung dieser dringlichen Anfrage ist einiges angeführt – eine unabdingbare Forderung ist, daß eine klare Kompetenzverteilung zwischen den Ländern und dem Bund im Bereich der Gebietskörperschaften gegeben ist, daß neben einer Klärung der Finanzautonomie auch die Entscheidung beinhaltet sein muß, ob die Länder eine Finanzautonomie bekommen, das heißt, daß die Länder auch eine Steuerhoheit, ein Steuerrecht bekommen. Es kann nicht so sein, daß die Länder Bundesaufgaben durchführen und dann im Finanzausgleich als Bittsteller beim Bund vorstellig werden.

Meine Damen und Herren! Daher lade ich Sie ein, in diesem Bereich unsere Forderungen zu unterstützen, denn es geht nicht nur um die Interessen der Länder, um die berechtigten, legitimen Interessen, sondern diese Debatte ist für mich auch eine Frage des Selbstwertgefühls dieses Hauses. Wenn wir unsere Aufgabe als Ländervertreter, als Bundesräte ernst nehmen, dann, meine Damen und Herren, müssen Sie unsere Forderung nach einer zeitgemäßen, ausgewogenen Bundesstaatsreform unterstützen, die vor allem das Ziel hat, daß es zu einer Kompetenzentflechtung im Sinne einer echten Ländervertretung kommt. (Beifall bei den Freiheitlichen sowie Beifall des Bundesrates Prähauser .)

17.09

Präsident Johann Payer: Als nächster zu Wort gemeldet hat sich Herr Vizepräsident Professor Schambeck. Ich erteile dieses.

17.09

Bundesrat Dr. Drs h. c. Herbert Schambeck (ÖVP, Niederösterreich): Herr Präsident! Sehr verehrter Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Es kann doch eigentlich nur ein gutes Omen sein, daß wir am Ende der heutigen Sitzung, wenn auch von verschiedenen Standpunkten und Aktionen ausgehend, alle gemeinsam in dem Haus, der Länderkammer, in Anwe


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