Bundesrat Stenographisches Protokoll 610. Sitzung / Seite 32

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Wir gelangen daher zur Abstimmung über die vorliegenden Beschlüsse des Nationalrates, die getrennt erfolgt.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluß des Nationalrates vom 29. Februar 1996 betreffend ein Bundesgesetz über den Transport von Tieren im Luftverkehr.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Hoher Bundesrat! Wir kommen nun zur Abstimmung über den Beschluß des Nationalrates vom 29. Februar 1996 betreffend ein Protokoll über eine Änderung des Artikels 50 lit. a des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt, unterzeichnet in Montreal am 26. Oktober 1990.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

6. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 29. Februar 1996 betreffend ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Slowenien über die Benützung zweier Teile des slowenischen Staatsgebietes im Bereich des Skigebietes "Dreiländereck" (8 und 35/NR sowie 5143/BR der Beilagen)

Vizepräsident Dr. Drs h. c. Herbert Schambeck: Wir gelangen nun zum 6. Punkt der Tagesordnung, nämlich Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Slowenien über die Benützung zweier Teile des slowenischen Staatsgebietes im Bereich des Skigebietes "Dreiländereck".

Die Berichterstattung hat Herr Bundesrat Gottfried Jaud übernommen. Ich ersuche ihn höflich um die Berichterstattung.

Berichterstatter Gottfried Jaud: Sehr geehrter Herr Präsident! Die wirtschaftliche Stagnation in der österreichischen Grenzregion im Bereich des Dreiländerecks Österreich-Slowenien-Italien führte zu Bemühungen des Landes Kärnten, neue Touristenattraktionen zu erschließen.

Das Abkommen bezweckt die Errichtung eines grenzüberschreitenden österreichisch-slowenischen Skigebietes samt der erforderlichen Infrastruktur sowie die Erlaubnis zur Benützung dieses Skigebietes für österreichische und slowenische Staatsbürger sowie Staatsangehörige von Drittstaaten, die weder in der Republik Österreich noch in der Republik Slowenien der Sichtvermerkspflicht unterliegen.

Das Abkommen beinhaltet im wesentlichen Bestimmungen über

die Abgrenzung jener Teile des slowenischen Staatsgebietes, die das Skigebiet bilden sollen,

die dort geltende Rechtsordnung und die Befugnisse österreichischer und slowenischer Organe, von Hilfsmannschaften sowie von im Skigebiet beschäftigten Personen,

die Ausstattung der Gebietsteile sowie deren Öffnung für den Wintersport und

den Benützerkreis sowie die Rechte und Pflichten der Benützer der Gebietsteile.

Die Kosten für die Anbringung von bodengleich gesetzten Grenzzeichen und Hinweistafeln auf den Verlauf der Staatsgrenze betragen zirka 50 000 S, allenfalls 60 000 S.


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