Bundesrat Stenographisches Protokoll 610. Sitzung / Seite 33

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Der gegenständliche Staatsvertrag ist gesetzändernd und gesetzesergänzend, enthält aber keine verfassungsändernden Bestimmungen.

Eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG ist nicht erforderlich, da keine Angelegenheiten, die den selbständigen Wirkungsbereich der Länder betreffen, geregelt werden.

Dem Nationalrat erschien bei der Genehmigung des Abschlusses des vorliegenden Staatsvertrages die Erlassung von besonderen Bundesgesetzen im Sinne des Artikels 50 Abs. 2 B-VG zur Überführung des Vertragsinhaltes in die innerstaatliche Rechtsordnung nicht erforderlich.

Der Ausschuß beschloß mit Stimmeneinhelligkeit folgende von Bundesrat Kone#ny eingebrachte Ausschußfeststellung:

"Im Ausschuß wurden Bedenken geäußert, daß durch die Öffnung der Grenzregion verstärkt zollfreie Waren über eingerichtete Duty-free-Shops nach Österreich einfließen könnten."

Der Außenpolitische Ausschuß stellt nach Beratung der Vorlage am 18. März 1996 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsident Dr. Drs h. c. Herbert Schambeck: Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Josef Pfeifer. Ich erteile es ihm.

12.14

Bundesrat Josef Pfeifer (SPÖ, Kärnten): Geschätzter Herr Präsident! Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Dem gesetzesergänzenden Staatsvertrag beziehungsweise dem Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Slowenien über die Benützung zweier Teile des slowenischen Staatsgebietes im Bereich des Skigebietes "Dreiländereck", das ein äußerst beliebtes Skigebiet bei in- und ausländischen Gästen ist und von vielen – vor allem slowenischen und italienischen – Gästen, sprich: Skifahrern, besucht wird, ist ein uneingeschränktes Ja zu geben.

Bereits seit 1980 existieren Pläne des Bürgermeisters der Marktgemeinde Arnoldstein, ein grenzüberschreitendes Skigebiet anzulegen. Es führten diese Pläne und Bemühungen zur Bildung einer gemischten Arbeitsgruppe für die Entwicklung des Wintersportes im Grenzgebiet am Dreiländereck Arnoldstein in Kärnten. Dieses Anliegen wurde auch vom Land Kärnten mit Nachdruck unterstützt, da die Vorteile eventuelle Nachteile bei weitem überwiegen.

Die wirtschaftliche Stagnation in der österreichischen Grenzregion – Sie kennen sicher die Diskussion im Zusammenhang mit der BBU und den verlorengegangenen Arbeitsplätzen – erfordert eine neue Touristenattraktion. Es ist dieses Gebiet entsprechend zu erschließen. Die Errichtung dieses Skigebietes – ich meine die Erweiterung und Erleichterung – wird zu einer wirtschaftlichen Belebung in dieser Region und damit auch zu entsprechenden Mehreinnahmen auch der öffentlichen Hand führen und die relativ geringen Kosten relativieren.

Es ist, meine Damen und Herren, Frau Staatssekretärin, sehr wichtig, neue wirtschaftliche Impulse für den gesamten Fremdenverkehr zu setzen – und der Tourismus geht ja uns alle an.

Ich darf auf einen Hinweis, der in der Ausschußsitzung gebracht wurde, eingehen: Es sind Bedenken geäußert worden, daß durch die Öffnung der Grenzregion verstärkt zollfreie Waren über eingerichtete Duty-free-Shops nach Österreich einfließen könnten. Ich glaube, daß das dort nicht so sehr der Fall sein wird. Die berühmten Rucksacktouristen (Zwischenruf des Bundesrates Gerstl ) – Herr Kollege Gerstl – haben wir auch jetzt schon beim Skifahren gehabt. Ich möchte nicht behaupten, daß es immer nur Einkehrschwünge waren, sondern leider halt auch diese Dinge; dies wird es auch in Zukunft geben.

Ich glaube, man müßte den Hebel woanders ansetzen; er ist schon angesetzt worden. Es gibt ja schon – ich komme aus solch einer Grenzregion, aus Unterkärnten, und habe das selbst bereits gesehen – verstärkte Kontrollen. Es ist das Bedürfnis – nicht immer nach der Brieftasche, es


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