Bundesrat Stenographisches Protokoll 610. Sitzung / Seite 41

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Meine Damen und Herren! Die Bundesregierung hat es sich zum Ziel gesetzt, das Defizit im Bundesbudget bis 1997 auf 2,7 Prozent des Bruottinlandsproduktes abzusenken. Die Bundesländer und die Gemeinden haben sich bereit erklärt, ihr Defizit auf 0,3 Prozent des Bruttoinlandsprodukts zu senken.

Die wichtigste Begründung für diese Politik besteht darin, politischen Handlungsspielraum zu erhalten. Steuergeld darf nicht im Übermaß in die Rückzahlung von aufgenommenen Darlehen fließen, sondern in politisch sinnvolle und gewollte Leistungen. Wir wollen mit dem Konsolidierungsprogramm sparen, aber wir müssen unbedingt gleichzeitig auch Reformen bewirken. Wir sehen daher die Notwendigkeit zum Sparen als Chance!

Bei den großen Ausgabenbereichen in den öffentlichen Haushalten wird die Dynamik beim Personalaufwand eingedämmt, und durch Verkürzung der Verwaltungsabläufe werden Kosten vermindert. Länder und Gemeinden tragen diese Ziele in ihren Wirkungsbereichen mit.

Ich sage an dieser Stelle auch ein Wort des Dankes und der Anerkennung an die öffentlich Bediensteten. Sie und ihre Vertreter in der Gewerkschaft öffentlicher Dienst haben in besonders verantwortungsvoller Weise zum Entstehen des Konsolidierungskurses beigetragen und dabei auch für sie wenig erfreuliche Maßnahmen akzeptiert. Das ist umso beachtlicher, als der Arbeitsanfall für die Beamten in den letzten Jahren nicht weniger, sondern bedeutend mehr geworden ist, nicht zuletzt durch die EU-Mitgliedschaft und durch die Öffnung der Grenzen im Osten unseres Landes. Der öffentliche Dienst sorgt für das klaglose und vorbildhafte Funktionieren der Verwaltung und tut das oft unter großen Belastungen und meistens unbedankt. An dieser Stelle sei er besonders hervorgehoben.

Bei den insgesamt stark ins Gewicht fallenden öffentlichen Transferzahlungen wird eine Straffung der Leistungen und eine effektive Mißbrauchskontrolle das soziale System ausgewogener gestalten und gleichzeitig ein Kürzung der Gesamtausgaben ermöglichen. Die Wirtschaftsförderung soll sich verstärkt an EU-Programmen orientieren, um eine optimale Nutzung von Kofinanzierungen zu ermöglichen. In anderen Worten: An die Fonds der EU eingezahltes Geld soll stärker als bisher nach Österreich wieder zurückfließen.

Auf der Einnahmenseite wird die Bundesregierung die bisherige Linie der Verbreiterung der Bemessungsgrundlagen und der Schließung von Steuerlücken fortsetzen. Eine befristete steuerliche Begünstigung von längerfristig nutzbaren Investitionen soll die Standortqualität anheben.

Zur Erhöhung von Steuersätzen auf Leistungseinkommen wird es im Sinn der Sicherung der Attraktivität des Standorts Österreich nicht kommen. Insbesondere werden damit die Arbeitskosten stabilisiert, eine Verteuerung des Faktors Arbeit wird verhindert.

Gleichzeitig ist aber die Ökologisierung des Steuersystems voranzutreiben. In die Energiebesteuerung sind Strom und Erdgas einzubeziehen. Im Verkehrsbereich sollen durch geeignete Maßnahmen höhere Kostenwahrheit und Einsparungseffekte erzielt werden.

Durch eine Anhebung der Kapitalertragsteuer sowie der Erbschafts- und Schenkungssteuer wird sichergestellt, daß alle Einkommensarten einen angemessenen Beitrag zur Konsolidierung leisten. Die Tabaksteuer soll ebenfalls maßvoll erhöht werden.

Mit diesen Vorhaben der Bundesregierung wird die soziale Ausgewogenheit der Maßnahmen sichergestellt. Bezieher höherer Einkommen leisten einen höheren Beitrag, Bezieher niedriger Einkommen einen niedrigeren Beitrag zur Konsolidierung der öffentlichen Haushalte.

Die Bundesregierung selbst trägt auch ihren Teil zum allgemeinen Sparen bei: zwei Bundesministerien und drei Staatssekretariate weniger als bei der Regierungsbildung 1994!

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir sind jetzt mehr als ein Jahr Mitglied in der Europäischen Union. Einige Wirtschaftszweige und Berufe haben zweifellos mit Anpassungsschwie


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