Bundesrat Stenographisches Protokoll 610. Sitzung / Seite 60

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Das zweite ist, meine sehr Verehrten, es kommt darauf an, daß wir im Jahr 1992 eine Bundesstaatsreform versprochen haben, und zwar im Abkommen von Perchtoldsdorf, unterzeichnet auch vom Bundeskanzler.

Herr Kollege Kone#ny! Wenn Sie glauben, daß die Bundesstaats- und Bundesratsreform bei uns zu den lächerlichen Dingen gehören, die man vor Untergang vergessen hat, so irren Sie von der SPÖ sich! Wir werden das von der ÖVP laufend einmahnen, genauso wie ich das heute namens meiner Fraktion tue. (Beifall bei der ÖVP.)

Sie sind zu jung Klubobmann, um zu wissen, daß Kollege Strutzenberger – ich fordere die SPÖ-Damen und -Herren Bundesräte auf, sich das auszuheben – und ich gemeinsam Initiativen für die Verbesserung des Bundesstaates und des Bundesrates ergriffen haben. Wir haben nicht die Absicht, das zu verschweigen. (Zwischenruf des Bundesrates Dr. Prasch .)

Ich würde mich wirklich freuen, wenn es möglich ist, auch gemeinsam mit dem jetzigen Präsidium – dabei meine ich auch die erkrankte Frau Vizepräsidentin Haselbach, Kollegen Kone#ny und die übrige Fraktion –, das gemeinsam fortsetzen zu können.

Denn, meine Damen und Herren, die Realisation der Bundesstaats- und Bundesratsreform kann keine Partei alleine erreichen. Das können wir nur in einem Miteinander. Ich möchte Sie wirklich ersuchen, daß das, was schon bei der Bundesstaatsreform im Perchtoldsdorfer Abkommen vom Jahr 1992 unterschrieben ist, was die Unterschrift des Bundeskanzlers Dr. Vranitzky trägt, in den kommenden vier Jahren der Tätigkeit des Nationalrates und der Tätigkeit der Bundesregierung eingebracht werden kann.

Ich gebe Kollegen Kone#ny recht, der in seiner Rede gesagt hat: Manchmal kommt man sich im Bundesrat vor, als würde man laut in einem finsteren Wald singen, das heißt, als würden wir uns Mut zureden. Ich brauche allerdings den Mut für den Föderalismus nicht durch lautes Singen im finsteren Wald zu bekunden, ich singe dasselbe Lied auch bei greller Sonne und bei aufgedrehtem Licht. Es kommt nur darauf an, daß wir uns konstant weiterbemühen. Meine sehr Verehrten! Ich glaube, es ist notwendig, daß wir zu einer EU-gerechten Kompetenzverteilung kommen, daß die Verwaltungsgerichte in den Ländern eingeführt werden, daß die finanziellen Voraussetzungen dafür geschaffen werden, daß es uns auch gelingt, die Rechte des Bundesrates zu erweitern, etwa das Zustimmungsrecht beim Finanzausgleich und bei Bundesgesetzen, welche die Länder belasten. (Bundesrat Dr. Prasch: Konsultationsmechanismus schaffen!) Glauben Sie mir, auch mir gefällt der Konsultationsmechanismus nicht. (Bundesrat Dr. Prasch: Aber es war ein ÖVP-Vorschlag von Zernatto!)

Auch mir gefällt er nicht, und ich habe schon bei der Sitzung am 29. Februar Herrn Mag. Schlögl, dem Herrn Staatssekretär im Bundeskanzleramt, gesagt, daß er nicht vergessen soll, daß er ein Altbundesrat ist. Er war ein beachtenswerter Bundesrat. Ich sagte damals schon, aus ihm wird sicherlich einmal viel, aber meine Empfehlung war ja nicht die Wegweisung, aber ich freue mich, daß ich recht behalten habe. Man darf sich ja noch über einen anderen freuen. (Heiterkeit bei der SPÖ.)

Ich möchte Ihnen sagen, daß es wichtig wäre, wenn die Leute nicht vergessen würden, von wo sie hergekommen sind. Das gilt übrigens auch in meiner Partei. Es sollte uns gelingen, zu einer neuen Kompetenzverteilung zu kommen. Bedenken Sie auch, daß im Perchtoldsdorfer Abkommen die Ablöse der mittelbaren Bundesverwaltung steht und in bezug auf die Bundesratsreform auch konkrete Vorschläge enthalten sind. Ich möchte Ihnen dazu nur sagen: Wenn es zu einer Bundesratsreform echten Zuschnitts kommt, erspart man sich den ganzen Konsultationsmechanismus, meine sehr Verehrten!

Ich sage Ihnen, der Konsultationsmechanismus ist nichts anderes als eine exekutivlastige Fortsetzung dessen, was sich bereits auf EU-Ebene an Exekutivlastigkeit ergibt. (Zwischenruf des Bundesrates Dr. Prasch .) Man braucht nur zu analysieren, wer wen vertritt. Das wäre wertvoll, und darum dürfen wir Sie, Herr Bundeskanzler, auch ersuchen, zu prüfen, ob nicht die Möglichkeit besteht, bei dem zukünftigen Konsultationsmechanismus nicht zu vergessen, daß der Verfassungsgesetzgeber seit 1920 einen Bundesrat als Länderkammer hat und daß man


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