übereinkommen und bei der Regierungserklärung auch bei diesem Punkt erkennen zu können, daß wir ein Bundesstaat mit starken Ländern und Gemeinden bleiben wollen – in der Europäischen Union erst recht.
Die Argumente bezüglich Unzulänglichkeiten der derzeitigen Zuständigkeitsverteilung sollten nicht zu dem Trugschluß führen, daß es bei zentralen Regelungen keine Unzulänglichkeiten gäbe. Das sind letztlich eigentlich alles auch Argumente für eine starke Zentralisierung bei der Europäischen Union.
Am Beispiel des Tierschutzes wird zu Recht gesagt, daß ein bestimmtes Tier in Eisenstadt kein anderes Schmerzempfinden habe als in Innsbruck. Aber hat es ein anderes als in Dänemark oder in Brüssel? – Auch nicht.
Das heißt, diese Argumente, die gegen die Länderzuständigkeiten ins Treffen geführt werden, sind ambilavent, weil sie natürlich letztlich darin münden, daß man diese Sachverhalte europaweit einheitlich regelt.
Das ist ein Gesichtspunkt, den man in der Länderkammer durchaus aufzeigen sollte. Zentralisierung heißt dann eben nicht Zentralisierung beim Bund, sondern Zentralisierung in Brüssel und unterstreicht die Notwendigkeit, bei den dort zu treffenden Maßnahmen frühzeitig und angemessen mitreden zu können.
Diese Einbindung der Länder und Gemeinden hatte vor der Volksabstimmung über den Beitritt zur Europäischen Union noch wesentlich verlockender geklungen, als man das heute registrieren kann.
Damit komme ich zu einem nach wie vor unerledigten Versprechen – es reicht bereits in die Zeit vor der Beteiligung am Europäischen Wirtschaftsraum zurück –, nämlich eine die Länder und Gemeinden durch mehr Dezentralisierung und Eigenständigkeit stärkende Bundesstaatsreform. Das ist nicht zuletzt deshalb notwendig, weil der Herr Bundeskanzler im Nationalrat darüber kein einziges Wort verloren, im Bundesrat das etwas vage umschrieben und damit den Abgeordneten deutlich signalisiert hatte, welchen Stellenwert dieses Vorhaben hat.
In gewisser Weise ist dieses Schweigen auch erklärlich, da das Koalitionsübereinkommen dieses Thema zwar in einem eigenen Unterkapitel "Föderalismus" wieder aufkocht, die Suppe für die Länder und Gemeinden dabei aber zunehmend dünner wird.
Am Beginn stand die Vereinbarung von Perchtoldsdorf mit einer Reihe vermeintlich klarer Zusagen. Dem folgte nach langen Verhandlungen der Regierungsparteien die bereits zu einem Kompromiß mutierte Regierungsvorlage. Diese Mischung wurde von den Ländern als gerade noch genießbar akzeptiert. Das weitere Schicksal ist bekannt: Man wollte in Teilen des Nationalrates solange nicht, bis man nicht mehr konnte. Einen neuerlichen Kompromiß zu ihren Lasten und mit erheblichen Nachteilen für die Länder wurde dann als zu weit entfernt von den seinerzeitigen Zusagen angesehen und nicht mehr mitgetragen.
Die finanzielle Frage hat dabei nur am Rande eine Rolle gespielt, weil sich die Differenzen ausschließlich auf die neu dazugekommenen Landesverwaltungsgerichte bezogen hatten.
Rasch nach der Nationalratswahl, mit der Wiedererlangung der Zweidrittelmehrheit für die damals in Aussicht stehenden Regierungsparteien, wurde die seinerzeitige Vorlage völlig unverändert bereits im Jänner von der Bundesregierung in einem dritten Anlauf dem Nationalrat neuerlich zugeleitet, also gewissermaßen wieder mit dem Attribut der Beschlußfähigkeit versehen.
In diesem Vorgang hat der Herr Staatssekretär Schlögl in der letzten Sitzung des Bundesrates bei der Beantwortung der dringlichen Anfrage der Freiheitlichen den Beweis dafür gesehen, daß die Bundesregierung nach wie vor zur Umsetzung der Vereinbarung von Perchtoldsdorf bereit sei und zu ihrer eigenen Regierungsvorlage stehe.
Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite