Bundesrat Stenographisches Protokoll 610. Sitzung / Seite 83

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Gesetz erhoben worden, weil zwei auch nicht unmaßgebliche Gremien, nämlich der österreichische Nationalrat und die Landeshauptmännerkonferenz, mit der letztlich ausgehandelten Version der Bundesstaatsreform nicht einverstanden waren und nicht konform gehen. Ich muß daher Kollegen Weiss schon einladen und bitten, mit Treu- und Glaubenvorwürfen etwas vorsichtig umzugehen, denn das würde nicht den Kern der Sache treffen. (Bundesrat Ing. Penz: Das ist aber nicht die ganze historische Wahrheit! Kollege Kostelka hat eine beachtliche Rolle gespielt!) Nur deshalb, weil ich einen Kollegen nicht erwähne, ist es nicht die Unwahrheit. Lassen Sie mich fertig erzählen, ich komme schon darauf zu sprechen.

Professor Schambeck hat hier in Richtung der Beamten des Verfassungsdienstes gemeint, sie mögen sich inspirieren lassen oder sie mögen mich inspirieren, einen Entwurf zur Kodifikation der Bundesverfassung vorzulegen.

Die Kollegen vom Verfassungsdienst haben sich nicht nur inspirieren lassen, sondern es gibt längst einen solchen Entwurf – er war auch schon in Begutachtung –, der bis jetzt nur deshalb nicht weitergegangen ist – hier ist ein Knoten aufzulösen –, weil nämlich die Kollegen von der Volkspartei die Kodifikation des Bundes-Verfassungsgesetzes mit einer bestimmten Version der Bundesstaatsreform junktimiert haben. Da sind wir politisch noch nicht weitergekommen.

Das ist nicht unwichtig, weil – jetzt komme ich zu einem weiteren Punkt, nämlich zum Punkt des Konsultationsmechanismus – einige Damen und Herren hier auch Klage darüber geführt oder kritisiert haben, daß sie den Konsultationsmechanismus in der Form nicht gutheißen.

Meine Damen und Herren! Konsultationsmechanismus heißt: Es möge keine gesetzgebende Körperschaft, auf welcher Ebene immer, Gesetze beschließen, die eine andere Gebietskörperschaft finanziell belastet. Also der Nationalrat oder das Parlament soll nichts beschließen, was dann dazu führt, daß die österreichischen Bundesländer und Gemeinden zusätzliche Kosten haben. Das ist ein großes Anliegen der Bundesländer und der Gemeinden, ein, wie ich meine, verständliches. Ich verkenne nicht die verfassungsrechtliche Problematik, denn das heißt, sich außerparlamentarisch auf etwas zu einigen, womit die gesetzgebenden Körperschaften dann einverstanden sein müssen, denn niemand könnte ihnen aufgrund ihrer verfassungsrechtlichen Ausstattung verbieten, dennoch etwas anderes zu beschließen.

Da ist also ein gar nicht einfacher verfassungspolitischer Knäuel zu entwirren. Wir haben das im Rahmen der Koalitionsabkommen für uns einmal – wir können das nur für die zwei Regierungsparteien tun – so festgestellt. Wir haben keine Möglichkeit und auch keine Absicht, andere Parteien, die nicht dem Regierungsbündnis angehören, zu irgend etwas zu verpflichten, abgesehen davon, daß sie sich ohnehin nicht verpflichten ließen.

Aber ich muß jetzt darauf hinweisen, daß das ein wichtiges Petitum der Landesregierungen und der Landeshauptleute in den Verhandlungen war. Das heißt also, wenn ich jetzt in dem ganzen Bogen von Konsultationsmechanismus bis zur Bundesstaatsreform die Meinungsbildungen nachvollziehe, dann muß ich feststellen, ich als Regierungschef, aber auch meine Kollegen in der Bundesregierung sind möglicherweise mit zwei verschiedenen Meinungen und Einstellungen der Länderebene zu ein und demselben Thema konfrontiert. Da müssen wir uns auf der exekutiven Seite mit den exekutiven Leuten finden. So ist das eben entstanden.

Jetzt möchte ich das nicht nur so abstrakt beleuchten, sondern möchte Ihnen auch sagen, daß wir mit diesem Regierungsabkommen einen ganz wesentlichen Beitrag zu einem funktionierenden und partnerschaftlichen Föderalismus in Österreich leisten, weil nämlich von den rund 45 Milliarden Schilling, die wir auf der Einnahmenseite auftreiben, ungefähr 7 Milliarden den Bundesländern und ungefähr 3 Milliarden den Gemeinden zur Verfügung gestellt werden. Ansonsten wäre die andere Rechnung, daß nämlich die Länder und Gemeinden ihre Verschuldung auf 0,3 Prozent des Bruttoinlandsproduktes reduzieren, um ihrerseits die Währungsunionskriterien zu erfüllen, nicht aufgegangen.

Noch einmal anders gerechnet: Wir wollen auf 3 Prozent des Bruttoinlandsproduktes in der Neuverschuldung herunter, gerechnet auf das Jahr 1998. Wir vom Bund erbringen 2,7 Prozent, die anderen Gebietskörperschaften wie Länder und Gemeinden 0,3 Prozent. 2,7 plus 0,3. Das,


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