Bundesrat Stenographisches Protokoll 611. Sitzung / Seite 50

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Ich glaube daher, daß bei einer zeitabhängigen Bemautung, wie wir sie jetzt im Übergang einführen müssen, Ausnahmen nicht möglich sind. Natürlich muß ich ehrlicherweise auch sagen, daß, wenn Sie beginnen, Ausnahmen zu machen, sich die Frage stellt: Wo fangen sie an, und wo hören sie auf? Es gibt viele gute Gründe, daß man in anderen Regionen und in anderen Städten auch Ausnahmen macht. Im Endeffekt haben Sie dann lauter Ausnahmen und keine Einnahmen und können dann das von mir vorgestellte Konzept für die Beschleunigung wichtiger Straßenvorhaben nicht durchführen, weil die Finanzierungsmittel fehlen. (Beifall bei der ÖVP.)

Zur Frage 9:

Bürgermeister Häupl hat im Gespräch angedeutet, daß Kosten der Wiener Autobahnen von Wien getragen werden könnten. Die Höhe wurde nicht detailliert; erste Berechnungen in meinem Haus haben ergeben, daß die Erhaltung rund 90 Millionen Schilling betragen würde. Ich glaube, daß dieses Geld wesentlich besser in Fahrwegen beziehungsweise in Radwegnetzen investiert wäre. Aufgrund der Gesetzeslage ist es darüber hinaus nicht möglich, daß eine Gebietskörperschaft die Kosten trägt, die aufgrund der Verfassung einer anderen Gebietskörperschaft zustehen. Aus diesem Grund bin ich dem Vorschlag nicht nähergetreten.

Zur Frage 10:

Die Wiener Autobahnen sind aufgrund des Bundesstraßengesetzes als Autobahnen definiert, eine Änderung wäre nur durch Beschluß des Nationalrates möglich. Dadurch wäre allerdings auch der Netzschluß der Autobahnen nicht mehr gegeben. Grundsätzlich sollte gerade das hochrangige Straßennetz, die Durchzugsstraßen, beim Bund verbleiben. Das war immer das allgemeine Verständnis zwischen Bundespolitik und Landespolitik; es ist immer nur um die Übertragung der Bundesstraßen B gegangen.

Zur Frage 11:

Ich sehe kein Problem, da gerade diese Strecken von Vielfahrern benutzt werden, die außerdem auch noch andere Autobahnen benutzen. Dieser Benutzerkreis kauft daher auf jeden Fall eine Vignette.

Zur Frage 12:

Das Gesetz schließt ausdrücklich eine doppelte Bemautung von Strecken aus. Dort, wo derzeit bereits Maut eingehoben wird, wird keine Vignettenpflicht bestehen. Für jene Benutzer, die sowohl vignettenpflichtige als auch jetzt schon bemautete Autobahnen befahren, wurden von mir – ich habe das bereits erwähnt – mehrere Kombinationsmöglichkeiten geschaffen: Pendlerkarte, Jahreskarte, Kombipack.

Ich möchte gerade in Richtung Kärnten betonen: Wir haben in Kärnten durch die Schaffung der Kombipack-Vignette zum Preis von 350 S in Wahrheit eine Verbilligung vorgenommen. Am Tauern war bis jetzt bei einer Fahrt ein Preis von 190 S zu errichten, das sind bei zwei Fahrten 380 S. Auch damit könnte man in Richtung Tourismus sehr wohl positiv werben, und ich verstehe daher die Vorgangsweise der Freiheitlichen in Kärnten absolut nicht, die eine Doppelmaut bekämpfen, die in Wahrheit billiger ist als die bisherige Maut auf den derzeitigen Mautstrecken. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der SPÖ.)

Auf die Pendlerkarte und Jahreskartenproblematik habe ich bereits hingewiesen.

Zur Frage 14:

Wie bereits in den vorigen Antworten erläutert, ist keine Doppelbemautung vorgesehen, sodaß aus meiner Sicht keine verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen. Die Akzeptanz der Bürger und nicht die Akzeptanz der Interessenvertretungen ist für mich entscheidend, und ich bin überzeugt, daß diese Akzeptanz der Österreicherinnen und Österreicher gegeben ist.

 

 

 


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