Bundesrat Stenographisches Protokoll 611. Sitzung / Seite 90

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19.36

Bundesrätin Michaela Rösler (SPÖ, Steiermark): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Zuletzt haben Chemiewaffen im Krieg Irak/Kuwait Schlagzeilen gemacht. Einige Zeit nach dem Truppeneinsatz in Kuwait wurden bei amerikanischen Soldaten Krankheitssymptome festgestellt, die anfangs nicht genau zuzuordnen waren. Es konnte jedoch bald festgestellt werden, daß diese Krankheitsbilder auf chemische Waffen beziehungsweise auf Kontakte mit chemischen Kampfstoffen zurückzuführen waren. Denken wir zum Beispiel auch an den Einsatz chemischer Kampfstoffe im Vietnamkrieg oder, noch früher, im Ersten beziehungsweise im Zweiten Weltkrieg.

Meine Damen und Herren! All diese Erfahrungen zeigen uns, daß es höchst notwendig ist, daß endlich alle Staaten diese Chemiewaffenkonvention unterzeichnen. Mit dem gegenständlichen Durchführungsgesetz werden Einsatz, Entwicklung, Herstellung, Erwerb, Lagerung und Rückbehalt von chemischen Massenvernichtungswaffen verboten sowie effiziente Kontrollmöglichkeiten vorgesehen.

Neben den Großmächten USA, Großbritannien, Rußland und China besitzen beziehungsweise entwickeln nach Auskunft der USA-Abrüstungsbehörde rund 25 Staaten – wie zum Beispiel der Iran, der Irak, Israel, Syrien, Libyen, Ägypten, Nordkorea, Pakistan und Indien beziehungsweise auch noch weitere Staaten – chemische Waffen. Mit dieser Gesetzesvorlage geht es nicht nur um das Verbot der Herstellung neuer Chemiewaffen, sondern auch – das ist ein ganz wesentlicher Bestandteil – um die kontrollierte Vernichtung vorhandener chemischer Kampfstoffe, aber auch chemischer Waffen, die auf dem Hoheitsgebiet eines anderen Staates zurückgelassen wurden.

Meine Damen und Herren! Für unser Heimatland, das selbst keine Chemiewaffen herstellt oder besitzt, ist diese Konvention neben dem Atomsperrvertrag das wohl bedeutendste multilaterale Abrüstungsabkommen. Der sicherheitspolitische Gewinn für Österreich ergibt sich aus der weltweiten, vollständigen Vernichtung aller chemischen Waffen. Darüber hinaus ist ein effektives Kontrollsystem für den Warenverkehr mit Vorprodukten, die für die Herstellung von Chemiewaffen notwendig sind, vorgesehen. Dies sind vor allem Stoffe wie zum Beispiel Phosphor, Schwefel und Fluor. Im Jänner 1993 wurde ein entsprechendes internationales Abkommen von 130 Staaten unterzeichnet, das dazugehörende Durchführungsgesetz steht in Diskussion.

Die vom Gesetz erfaßten Chemikalien und Vorprodukte beziehungsweise die Beschränkungen über deren Erzeugung und Handel stehen im Einklang mit dem Vertrag über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft vom 25. 3. 1957 und sind daher EU-konform. Es bleibt jedoch allen Mitgliedstaaten, also auch Österreich, überlassen, zur Erfüllung des internationalen Abkommens beziehungsweise der internationalen Verpflichtung weitere Kontrollmaßnahmen einzuführen.

Meine Damen und Herren! Die Chemiewaffenkonvention soll 180 Tage nach der Hinterlegung der 65. Ratifikationsurkunde bei den Vereinten Nationen in Kraft treten. Ich persönlich hoffe daher im Interesse der Sicherheit aller Menschen, daß dieser Zeitpunkt, nämlich die Hinterlegung der 65. Ratifikationsurkunde, ehebaldigst erreicht sein wird und sodann die effiziente, kontrollierte und endgültige Vernichtung aller Chemiewaffen auf unserem Planeten umgesetzt wird.

Meine Fraktion wird daher der gegenständlichen Gesetzesvorlage gerne die Zustimmung geben. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

19.40

Vizepräsident Dr. Drs h. c. Herbert Schambeck: Zu Wort gemeldet ist weiters Herr Bundesrat Mag. Gerhard Tusek. Ich erteile es ihm.

19.40

Bundesrat Mag. Gerhard Tusek (ÖVP, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzter Herr Bundesminister! Hoher Bundesrat! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Jeder Präsenzdiener lernt bereits in der Grundausbildung, daß besondere Gefahr bei einem sogenannten ABC-Alarm gegeben ist – ABC-Bedrohung heißt: Gefahr durch atomare, biologische

 

 

 


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