Bundesrat Stenographisches Protokoll 611. Sitzung / Seite 93

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Durch den vorliegenden Gesetzesbeschluß werden Mehrkosten in der Höhe von ungefähr 1 320 000 S entstehen, die einerseits durch neue in EU-Normen vorgesehenen Aufgaben für die Verwaltungsbehörden und andererseits dadurch bedingt sind, daß Österreich nunmehr teilweise die Außengrenze der Europäischen Union ist.

Die Zuständigkeit der nach landesrechtlichen Bestimmungen in Betracht kommenden Behörde wird entsprechend der bisherigen Kompetenzaufteilung geregelt. § 19 Abs. 2 umschreibt diese Behörde als "die nach den landesrechtlichen Bestimmungen in Betracht kommende Behörde", wobei dieser Gesetzesstelle kein konstitutiver, sondern nur ein deklaratorischer Charakter zukommt.

Der Wirtschaftsausschuß stellt nach Beratung der Vorlage am 26. März 1996 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsident Dr. Drs h. c. Herbert Schambeck: Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesrätin Gertrude Perl. Ich erteile es ihr.

19.50

Bundesrätin Gertrude Perl (SPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hoher Bundesrat! Bei der Vorbereitung meines Debattenbeitrages habe ich die Studie des Bundesministeriums für Umwelt zum Vollzug des Washingtoner Artenschutzübereinkommens in Österreich aufmerksam gelesen, und sie hat mir so richtig bewußt gemacht, welcher Raubbau an der Natur durch den internationalen Handel mit bedrohten Tier- und Pflanzenarten betrieben wird.

Es wird in dieser Studie vom jährlichen Export von 5 Millionen Kaimanhäuten berichtet, von zirka 1 Million exportierter Schlangen aus Thailand und über 3 600 Tonnen Froschschenkeln. Ich weiß nicht, ob Sie das wissen – ich habe es nicht gewußt –: Für eine Tonne Froschschenkeln sterben 20 000 bis 25 000 Tiere.

Der Handel mit Schmetterlingen wurde auf 100 Millionen Dollar geschätzt. Zirka 100 000 lebende Papageien wurden nach Europa und weitere 200 000 in die USA importiert; davon sind mehr als 80 Prozent Wildfänge. Nach Österreich gehen jährlich zirka 1 000 Stück Graupapageien als beliebteste Papageienart.

Bei der griechischen Landschildkröte verhält es sich so, daß bis zu 95 Prozent der importierten Tiere das erste Jahr in Gefangenschaft nicht überleben. Diese Tierart stirbt langsam und vor allem sehr geräuschlos, und der Tod wird nicht mit dem Import in Zusammenhang gebracht, sondern als Krankheit gewertet – und es wird frisch darauf los weiter importiert. Der Handel weiß um diesen Umstand und bestellt entsprechend hohe Stückzahlen.

Für die medizinische Forschung werden zwischen 50 000 und 200 000 Primaten in alle Länder verkauft. Hier bei uns in Österreich erlangten ja die Schimpansen für die Firma Immuno traurige Berühmtheit.

Auch der Handel mit Pflanzen entwickelte sich – weil dies einfacher ist, als sie zu züchten – nach diesem Bericht ebenso enorm. Das Handelsvolumen hinsichtlich Pflanzen wird auf zirka 50 Milliarden Schilling jährlich geschätzt. Genauso ist es auch beim Handel mit tropischen Hölzern – auch ein hinlänglich bekanntes Thema.

Diese wenigen Zahlen zeigen, daß ein blühender Handel vorherrscht, der einen Raubbau an der Natur bedeutet. Viele der Pflanzen erreichen das Zielland oft infolge der schlechten und ungeeigneten Transportweise nicht beziehungsweise verenden kurze Zeit später. – Dies als Vorgeschichte.

Am 3. März 1973 wurde in Washington das Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen unterzeichnet – es ist übrigens das strengste Abkommen unter den internationalen Naturschutzabkommen – und trat am 1. 7. 1975

 


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