Bundesrat Stenographisches Protokoll 611. Sitzung / Seite 100

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bahngesetz aus dem Bundesdienst ausgegliedert wurden, wieder in den Bundesdienst zurückkehren.

Richtig ist auch, daß der Verfassungsgerichtshof sagt, daß den Bediensteten der ÖBB die Sicherheit gegeben werden muß, was ihre ursprünglich – nämlich mit dem Stichtag 31. 12. 1992 – bestehenden Forderungen gegen die, wie der Verfassungsgerichtshof sagt, unbegrenzte Vermögensmasse des Bundes anlangt.

Die vorgesehene Regelung, die eben auf diesen Stichtag abzielt, ist unserer Meinung nach aber unzureichend. Überdies ist nicht einzusehen, daß bei einem mehr als einem Jahr alten Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes nunmehr am 26. März hier eine Lösung getroffen werden muß, weil die Zeit abgelaufen ist und unter Zeitdruck gehandelt werden muß.

Die Sanierung geschieht aufgrund eines Initiativantrages, was an sich natürlich nichts Schlechtes ist, aber anscheinend ohne die notwendige gründliche Beratung dieser Materie. Es stellt sich die Frage, ob es nicht auch in Hinkunft eine wesentliche Beschränkung der Sicherheiten der ehemaligen Bediensteten ist, wenn die Forderungen, die am 31. 12. 1992 bestanden haben, unvalorisiert und ohne Wertsicherung als Haftungsbasis herangezogen werden.

Aus diesem Grund sieht sich meine Fraktion nicht in der Lage, dem Antrag, keinen Einspruch zu erheben, beizutreten. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

20.18

Vizepräsident Dr. Drs h. c. Herbert Schambeck: Zu Wort ist weiters Herr Bundesrat Anton Hüttmayr gemeldet. Ich erteile es ihm.

20.18

Bundesrat Anton Hüttmayr (ÖVP, Oberösterreich): Herr Präsident! Geschätzter Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Das Bundesbahngesetz und diese Änderung ist an und für sich von der Sachlage her eine relativ dünne Materie, da es nur eine Anpassung ist, und der Bund eigentlich – auf den Punkt gebracht – nur die Ausfallshaftung für die vor der Ausgliederung bestehenden Rechte übernimmt. (Bundesrat Dr. Rockenschaub: Da geht es aber um Milliarden!) Aber trotzdem übernimmt er nur die Ausfallshaftung, und es ändert sich in der Richtung eigentlich nichts, was den Bund anlangt, wenn man davon ausgeht – und davon kann man mit Fug und Recht ausgehen –, daß die ÖBB so über die Runden kommt und sicherlich nicht in den Konkurs oder Ausgleich schlittert.

Trotzdem – einige wenige Sätze, die bei dieser Gelegenheit angebracht sind, was die Bundesbahn insgesamt anlangt –: Es ist positiv zu erwähnen, daß für die neu Eintretenden jetzt neue Regelungen gelten, das ASVG gilt zum Beispiel vom Grundsatz her. Kritisch will ich aber anmerken, daß das Pensionsalter der Beschäftigten bei den Bundesbahnen mit 53,5 Jahren noch immer im Vergleich mit anderen Branchen nicht herzeigbar ist. Wir haben im Ausschuß auch darüber diskutiert und erfahren, daß angeblich die Belastungen dies rechtfertigen würden. Ich wage das zu bezweifeln, ob das im generellen zu sehen ist, obwohl ich für manche Bereiche der Bundesbahn dies sicherlich zugestehe.

Insgesamt wünsche ich, daß die Verkehrspolitik – schade, daß der neue Verkehrsminister heute nicht anwesend ist – koordiniert wird, daß es eine vernünftige und umweltbewußte Verkehrsplanung gibt. Ich bekenne mich ganz klar zum öffentlichen Verkehr und glaube, daß alles dazu getan werden muß, um in der Richtung jede Verunsicherung hintanzuhalten. Wäre die Zeit nicht schon so fortgeschritten, hätte ich gerne manche Zeitungsberichte zitiert, die in den letzten Tagen erschienen sind.

Grundsätzlich denke ich, daß bei der ÖBB der Reformwille verstärkt Platz greifen muß und daß man nicht am Besitzstanddenken festhalten darf, sondern daß man wirklich Reformen macht, die die Nebenbahnen – um diese geht es letztendlich – absichern. Ich hätte hier manche Beispiele gerne dem neuen Minister Scholten aufgezeigt, ich werde aber – dessen bin ich sicher – demnächst Gelegenheit haben, dies zu tun, damit er sich vor Ort dann bei Gelegenheit informieren kann.


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