Bundesrat Stenographisches Protokoll 611. Sitzung / Seite 102

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das klare Signal unserer Unterstützung geben sollten. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

20.27

Vizepräsident Dr. Drs h. c. Herbert Schambeck: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist daher geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlußwort gewünscht? – Das ist ebenfalls nicht gegeben.

Hoher Bundesrat! Wir gelangen daher zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmenmehrheit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

13. Punkt

Wahl der Vertreter Österreichs in die Parlamentarische Versammlung des Europarates

Vizepräsident Dr. Drs h. c. Herbert Schambeck: Wir gelangen nun zum 13. Punkt der Tagesordnung: Wahl der Vertreter Österreichs in die Parlamentarische Versammlung des Europarates.

Österreich hat Anspruch auf die Entsendung von 6 Mitgliedern und 6 Ersatzmitgliedern in die Parlamentarische Versammlung des Europarates. Für die kommende 47. Tagungsperiode entfallen 4 Ersatzmitglieder auf den Bundesrat. 6 Mitglieder und 2 Ersatzmitglieder entfallen auf den Nationalrat. Die Wahl erfolgt für die gesamte, rund einjährige Dauer der Sitzungsperiode.

Hohes Haus! Vor nunmehr fast 40 Jahren, nämlich am 16. April 1956, ist Österreich durch die Hinterlegung der Beitrittsurkunde beim Generalsekretär des Europarates Vollmitglied des Europarates geworden. Das Statut zur Gründung des Europarates wurde am 5. Mai 1949 in London durch zehn Mitgliedsstaaten unterzeichnet und ist am 3. August 1949 in Kraft getreten.

Ziel des Europarates ist ein engerer Zusammenschluß zwischen den Mitgliedsstaaten, um ihr gemeinsames Erbe zu bewahren und wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt zu fördern. Vorrangige Themen sind die Grundfreiheiten, die Menschenrechte, die Demokratie, die kulturelle Zusammenarbeit und gesellschaftliche Probleme.

Dem Europarat gehören heute 39 Länder an. Zuletzt wurde Rußland als Mitglied aufgenommen. Der Europarat besteht derzeit aus 281 Mitgliedern und 281 Ersatzmitgliedern. Österreich stellt 6 Mitglieder und 6 Ersatzmitglieder. Der Europarat tagt viermal jährlich und hat beratende Funktion.

Bisher wurden rund 150 Konventionen und Vertragswerke, unter anderem zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten, was unser Staatsgrundgesetz über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger 1867 ergänzt, rezipiert im Artikel 149 des Bundes-Verfassungsgesetzes, die Europäische Sozialcharta mit Mindestnormen für wirtschaftliche und soziale Rechte, die Bioethikkonvention und die Minderheitenschutzkonvention verabschiedet. Die Konventionen treten nach Ratifikation von mindestens zwölf Mitgliedsstaaten in Kraft.

Meine Damen und Herren! Der Bundesrat hat erstmals in seiner 116. Sitzung am 12. Juli 1956 Vertreter in die Parlamentarische Versammlung des Europarates gewählt.

Es waren dies als Mitglied Dr. Karl Lugmayer und als Ersatzmitglieder Dr. Adalbert Duschek und Ing. Leopold Helbich.


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