Bundesrat Stenographisches Protokoll 612. Sitzung / Seite 9

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zwei Wochen liegende Frist" – wie im gegenständlichen Fall – "zur Abgabe einer Stellungnahme zugestanden" werden sollte.

Weiters übt das Amt der Kärntner Landesregierung Kritik an der Form der Zuleitung: "Die Zuleitung des Entwurfes im Wege der Verbindungsstelle der Bundesländer zog jedenfalls eine vermeidbare Verzögerung bei der Postzustellung nach sich, wodurch" – heißt es hier wörtlich – "die unzumutbar knappe Frist noch zusätzlich reduziert wurde." Eine derartige Vorgangsweise ist nicht nur mit der Idee des kooperativen Bundesstaates unvereinbar, sie muß vor allem "in Fragen der Steuergesetzgebung mit Nachdruck abgelehnt werden, ..." – Das ist ein Standpunkt, den wir Freiheitlichen nur unterstreichen können!

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch was die einzelnen Bestimmungen und den Inhalt dieser Bestimmungen betrifft, die heute zur Beschlußfassung vorliegen, wird ebenfalls von den Ländern – meine Kollegen werden in der Folge noch aus der Sicht der anderen Bundesländer darüber zu berichten wissen – wesentliche Kritik geübt, die wir nicht vergessen sollten.

"Neben den Folgewirkungen des steuerrechtlichen Teils des Strukturanpassungsgesetzes 1996" wird vom Amt der Kärntner Landesregierung etwa auch "eine Wettbewerbsverzerrung auf dem Energiesektor" befürchtet.

Weiters vermißt das Amt der Kärntner Landesregierung "eine fundierte Darstellung der budgetären Folgen". "In den weiteren Erläuterungen wird eine detaillierte Information darüber unterlassen", übt das Amt der Kärntner Landesregierung Kritik.

"Wenn sich allerdings selbst das Bundesministerium für Finanzen" – so heißt es weiter – "seiner Vorbildwirkung bei der Umsetzung dieses Gesetzesauftrages nicht bewußt ist, wird man diesem ... Auftrag auch auf Ebene der anderen Bundeszentralstellen nicht den Stellenwert beimessen, den der Gesetzgeber dieser Regelung unterlegte."

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sie sehen, daß die Bundesländer sehr wohl sehr massive und fundierte Kritik an dem heute zur Beschlußfassung vorliegenden Strukturanpassungsgesetz zu üben haben.

Zu den einzelnen Bestimmungen wird immer wieder auch auf die große verfassungsrechtliche Problematik dieser geplanten Strukturanpassung verwiesen. Man hat "verfassungsrechtliche Bedenken" insofern – so heißt es weiter –, "als diese Lücken nicht vor der Beschlußfassung im Nationalrat geschlossen werden" konnten. Anhand des Beispiels verschiedener Steuergesetze, Einkommensteuergesetz, Umsatzsteuergesetz, wird erläutert, daß die geplante Verordnungsermächtigung – wörtlich – "schon deshalb vefassungsrechtlich bedenklich zu sein" scheint, "als eine nähere Determinierung jener Gesichtspunkte, an denen sich der Bundesminister für Finanzen bei der Begriffsbestimmung zu orientieren hat, völlig fehlt."

Das ist die Meinung der Bundesländer zu dem heute vorliegenden Strukturanpassungsgesetz. – Ich bin der Meinung: Wenn wir unsere Aufgabe als Ländervertreter wirklich ernst nehmen, dann müssen wir diese Kritik, die von allen Landesregierungen in ähnlichen Form gekommen ist, aufgreifen und ernst nehmen. Ich bitte Sie daher, unserem Antrag, den Tagesordnungspunkt 1 von der heutigen Tagesordnung abzusetzen, stattzugeben. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen. )

9.25

Präsident Johann Payer: Wünscht noch jemand das Wort? – Herr Bundesrat Kone#ny, bitte.

9.25

Bundesrat Albrecht Kone#ny (SPÖ, Wien): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es beeindruckt mich immer wieder, wie Mandatare, deren Partei seit Jahren für die ersatzlose Abschaffung dieses föderalistischen Organs Bundesrat eintritt, sich hier mit Krokodilstränen ... (Bundesrat Dr. Kapral: Solange es besteht, werden wir es auch nützen!) Herr Kollege! Sie hatten Ihre Wortmeldung, jetzt bin ich dran! – Es beeindruckt mich, wie gesagt, immer wieder, wenn Ihre Fraktion Krokodilstränen um die Rechte der Länder vergießt.


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