Bundesrat Stenographisches Protokoll 612. Sitzung / Seite 26

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Im Zusammenhang mit der Frage der Mutter-Kind-Paß-Untersuchungen darf mit den Veränderungen im Bereich der Geburtenbeihilfe nicht der Umstand eintreten, daß durch fehlende Anreizmaßnahmen die wirklich wichtige und notwendige Einrichtung der Mutter-Kind-Untersuchungen in Frage gestellt wird. Es ist daher unerläßlich, daß die flankierenden Maßnahmen so gestaltet werden, daß die Inanspruchnahme dieser Leistung auch sichergestellt ist und ein Anreiz für eine wirklich wirksame Inanspruchnahme gegeben wird.

Die De-facto-Kürzung des Karenzurlaubsgeldanspruches würde ich, sollte dadurch der behauptete frauenpolitische Aspekt eintreten, durchaus begrüßen. Die Zahlen beweisen jedoch, daß uns in diesem Zusammenhang gesellschaftspolitisch ganz einfach noch die notwendige Grundlage fehlt und es einfach noch einer entsprechenden Entwicklung bedarf. Die konkreten Auswirkungen aus dieser Verkürzung werden die Frauen jetzt ganz empfindlich treffen, vor allem wieder die Gruppe der alleinstehenden Mütter, insbesondere in Anbetracht der Tatsache, daß für die Kinder unter drei Jahren keine ausreichenden Betreuungseinrichtungen zur Verfügung stehen.

Ich habe es an dieser Stelle schon einmal gesagt: Wir in Linz sind sehr stolz darauf, für jedes dreijährige Kind einen Unterbringungsplatz zur Verfügung stellen zu können. Nicht so positiv schaut die Situation jedoch für die kleineren Kinder aus, und daher ist die Verkürzung des Karenzurlaubsgeldanspruches ein wesentliches Erschwernis, vor allem für Frauen, die ihre Aufgabe allein zu erfüllen haben.

Im Zusammenhang mit der Kürzung des Karenzurlaubsgeldbezuges muß ich auch darauf hinweisen, daß noch korrespondierende Änderungen notwendig sind, weil sich zum Beispiel der Kündigungsschutz für Väter im Bereich des Arbeitslosenversicherungsrechtes jetzt nicht mit dieser Teilung vereinbaren läßt. Es wird notwendig sein, den Kündigungsschutz für Väter auch bis zum Zeitpunkt der Bekanntgabe der Schwangerschaft auszudehnen, um eben der verpflichtenden Teilung des Karenzurlaubes entsprechend Rechnung zu tragen.

Die Einschränkung der Sondernotstandshilfe auf 52 Wochen, die ja bei ihrer Einführung im Jahr 1974 eine ganz andere Begründung hatte, ist ebenfalls eine wesentlich erschwerende Maßnahme. Diese Tatsache trifft auch wieder in Anbetracht der fehlenden Kinderbetreuungseinrichtungen vor allem die alleinstehenden Mütter. Ich rede in diesem Fall nur von alleinstehenden Müttern und nicht von Alleinerziehenden, weil die Situation der Väter eine ganz andere ist.

Die Erhöhung der notwendigen Versicherungszeiten für die vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer auf 450 Monate ist unter Berücksichtigung des vorher Gesagten, daß Frauen oft keine entsprechenden Versicherungsverläufe aufweisen können, in erster Linie wieder eine Erschwernis, und zwar eine ganz beträchtliche, vor allem für jene Frauen, die ihre gesellschaftliche Aufgabe erfüllen, Kinder zu haben und sie zu erziehen. Ich gehe jetzt von der klassischen Situation der Hauptverantwortung der Mutter aus. Denn es gibt jetzt zwar positive Veränderungen im Hinblick auf die Beteiligung der Väter, diese kommen jedoch keinesfalls den Frauen zugute, die jetzt ins Pensionsalter kommen.

Betrachten wir die Situation doch auch ein bißchen im Hinblick auf diese Belastungen! Herr Kollege Jaud! Sie haben ständig ein "Mißwirtschaften" – unter Anführungszeichen – der Sozialdemokraten behauptet. Das weise ich ganz entschieden zurück. Ich denke, daß Sie in Ihren Forderungen einfach ein anderes Klientel angesprochen haben. Die klassische Rollenverteilung, die sich in der Praxis allerdings nicht umsetzen ließ, hatte für Sie immer Bedeutung. Die Doppelbelastung der Frauen hätte mit Maßnahmen auch im Bereich der Arbeitswelt erleichtert werden können. Dies scheiterte jedoch immer aufgrund Ihrer Widerstände.

Wenn wir in der derzeitigen Situation – Flucht aus dem Arbeitsrecht, Erschwernis im Bereich der unselbständig Erwerbstätigen – auch wieder an diesem Punkt scheitern sollten, können Sie sich, wie ich meine, Ihrer Verantwortung für diese Situation nicht entziehen!

Die Einführung von Abschlägen bei Inanspruchnahme einer Pension vor dem 56. beziehungsweise 51. Lebensjahr trifft wiederum vor allem Frauen. Und ich befürchte, daß wir in Zukunft be


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