Bundesrat Stenographisches Protokoll 612. Sitzung / Seite 51

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geschlagenen Weg gerne weitergehen wollen; und diesbezüglich, Frau Kollegin Kainz und Frau Kollegin Schicker, hoffe ich, daß wir zusammenarbeiten können – auf alle Fälle gemeinsam verhindern.

Ein Beispiel möchte ich in dieser Debatte noch einbringen, warum wir wachsam sein sollten, was mit dem Familienlastenausgleichsfonds geschieht, und daß wir immer wieder beim Herrn Finanzminister einmahnen müssen, wenn es darum geht, neuen Perspektiven oder neuen Bedürfnissen Rechnung zu tragen.

Das Bundesministerium für Jugend und Familie hat in der Novelle zum FLAF zwei Vorschläge gemacht, die vom Bundesministerium für Finanzen dann allerdings gestrichen worden sind. – Erstens wurden die Mittel für die Beratungsförderung um zirka 30 Millionen Schilling aufgestockt. Ich bin der Auffassung: Wenn man den Familien schon Milliardenbeträge wegnimmt, dann hätten wir auf dem Sektor der Beratungstätigkeit etwas großzügiger sein müssen.

Zweitens – das betrachte ich ebenfalls als sehr entscheidend für die Zukunft – wurden für die Familienforschung 20 Millionen vom Familienministerium gewünscht. Die Familienforschung steckt in Österreich noch in den Kinderschuhen. Nun zeigt aber gerade die gegenwärtige Situation der Familie für mich sehr deutlich, wie wichtig eine wissenschaftliche Politikberatung auf diesem Gebiet gewesen wäre. Meine Damen und Herren! Forschung dient der Sachlichkeit und der Treffsicherheit bei Entscheidungen. In anderen Bereichen ist entsprechende Forschung längst selbstverständlich geworden, denken Sie nur an die Studien des Wifo!

Darüber hinaus möchte ich auch daran erinnern, daß diese neue Bundesregierung in der Regierungserklärung auf die Forschung besonderes Augenmerk gerichtet hat. Es stellt sich daher für mich, Herr Finanzminister, die Frage, warum nicht auch die Forschung im Bereich der Familie Berücksichtigung fand.

Hohes Haus! Es ist für mich auch etwas paradox, wenn immer wieder darauf hingewiesen wird, daß die armen Kinder entlastet werden müssen und wir ihnen die Zukunft nicht verbauen dürfen. Gleichzeitig wird für diese Kinder schon in der Gegenwart viel kassiert. Auch dazu muß man Überlegungen anstellen, wie das ab dem Jahre 1998 zu verändern sein wird. Keines der aktuellen Probleme darf zu Lasten der Kinder gelöst werden. Für mich signalisiert die jetzige Situation eine Art Verlängerung der Vergangenheit und leider Gottes keinen Aufbruch in die Zukunft.

Hohes Haus! Die Übernahme von Verantwortung für Kinder darf auch in Zukunft nicht zur Armut führen. Armut kann verschiedene Ursachen haben: zum Beispiel mangelnde Leistungsfähigkeit oder auch mangelnden Leistungswillen der Person, ungünstige Erwerbs- und Arbeitsplatzsituationen, aber auch die Übernahme von Verantwortung für Kinder. Die primäre Aufgabe der Familienpolitik besteht daher darin, jene Armut zu vermeiden – oder zumindest zu versuchen, dieser entgegenzuwirken –, die aus der Übernahme von Verantwortung für Kinder entsteht. Armut bedeutet für mich nicht nur, daß man weniger hat als andere, sondern sie bedeutet auch Isolation, erhöhtes Konfliktrisiko, Aggression und, was ein besonders großes Problem ist, Schwierigkeiten auf der Beziehungsebene. Deshalb müssen wir uns heute schon für die Zukunft die Schaffung eines Maßnahmenbündels überlegen, mit dessen Hilfe Armut infolge der Übernahme von Verantwortung für Kinder überwunden werden kann. Das sollte und muß das Ziel unserer Bemühungen der nächsten Monate sein.

Nur durch das Zusammenspiel mehrerer Maßnahmen kann der komplexen Wirklichkeit entsprochen werden. Komponenten eines solchen Maßnahmenbündels könnten etwa sein: steuerfreies Existenzminimum durch einen Freibetrag, gewichtet nach dem Kindesalter und bezogen auf den Ausgleichszulagenrichtsatz, eine Familienbeihilfe gestaffelt nach der Zahl der Kinder, ein Betreuungsscheck. Ich glaube, unsere diesbezüglichen Vorstellungen liegen ohnedies nicht weit auseinander; ähnliches wurde heute auch von Frau Kollegin Haubner angesprochen.

Ich bekenne mich und die Volkspartei bekennt sich voll und ganz dazu: Betreuungsscheck für Mütter und Väter etwa bis zum vierten Lebensjahr des jüngsten Kindes, Anrechnung für Pensionszeiten, Alleinverdienerabsetzbetrag in der Höhe des Existenzminimums, Ausgleichszu


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