Bundesrat Stenographisches Protokoll 612. Sitzung / Seite 52

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lagenrichtsatz nach dem vierten Lebensjahr des jüngsten Kindes, Familienzuschuß nach gewichtetem Pro-Kopf-Einkommen zur Sicherung des Existenzminimums für jene Familien, bei denen die anderen Maßnahmen noch nicht ausreichen.

Hohes Haus! Ich weiß schon: Man redet sich hier sehr leicht. Aber wer soll es im Grunde genommen finanzieren? – Ich glaube, es wäre notwendig, daß wir die Strukturierung, Finanzierung und Durchführung solcher wünschenswerter Maßnahmen in Kooperation vornehmen. Das soll nicht nur Sache des Bundes, sondern auch Sache der Länder sein. Es soll eine Kooperation zwischen den Gebietskörperschaften stattfinden, wobei für mich ein neu definierter Familienlastenausgleichsfonds, der auch von der Dotierung her, Herr Bundesminister, neu diskutiert werden sollte, überwiegende Finanzierungsquelle sein sollte.

Hohes Haus! Die Sicherung des Humanvermögens ist die große Herausforderung an die zukünftige Familienpolitik. Zweifellos ist die Sicherung der materiellen Existenz jedes einzelnen Menschen und der Gesellschaft eine bedeutsame Aufgabe, die ständig bewältigt werden muß. Es zeigt sich aber auch, daß dies als Selbstzweck und in den alten Strukturen zunehmend schwieriger, ja fast unmöglich wird.

Meine Damen und Herren! Wenn wir heute von der Familie und den Kindern reden – es haben auch schon einige Vorredner darauf hingewiesen –, möchte ich auch den Bereich der Kinderbetreuung für die Fraktion der Österreichischen Volkspartei ansprechen. Ich persönlich –ich hoffe, im Namen meiner ganzen Fraktion sprechen zu können – bin froh und glücklich darüber, daß 600 Millionen Schilling vom Bund als einmalige Leistung für 1997 zur Verfügung gestellt werden. Darüber hinaus bin ich froh, daß man einen Kompromiß gefunden hat, daß dieser Betrag nicht nur für bauliche, sondern auch für organisatorische und strukturelle Maßnahmen verwendet werden kann. So ist sichergestellt, daß Länder und Gemeinden für die betroffenen Familien bedarfsgerechte und vor allem – denn darauf kommt es letzten Endes an – kindgerechte Betreuungsangebote entwickeln können. Dadurch ist es uns möglich, nebst den ausschließlich institutionalisierten Kinderbetreuungseinrichtungen auch flexible und vor allem familienfreundliche Angebote wie unter anderem auch ein Angebot an Tagesmüttern oder Kinderspielgruppen zu schaffen.

Frau Kollegin Kainz! Durch diese Entscheidung und Zurverfügungstellung der Mittel wird sicherlich auch eine Verbesserung eintreten können, was die Vereinbarkeit zwischen häuslicher und außerhäuslicher Arbeitsleistung betrifft.

Sehr wichtig ist für mich auch, daß man im Rahmen dieser Flexibilität auch die Möglichkeit von Sozialkontakten vor allem für Kinder schafft. Wir leben heute nun einmal in einem Staat, in dem die Kinderzahl nicht ständig wächst; es gibt sehr viele Einkindfamilien. Daher ist es so wichtig, daß diese Kinder entsprechend früh mit anderen Kindern zusammenkommen können.

Meine Damen und Herren! Abschließend möchte ich aber noch einen Gedanken zu einem Thema einbringen, das mich in den letzten Tagen immer wieder beschäftigt hat und das auch von den Medien wieder einmal aufgenommen und breitgetreten wurde: In den letzten Wochen gab es wieder die Diskussion, ob es nicht notwendig sei, eine gesetzliche Grundlage dafür zu schaffen, wie Haus- und Familienarbeit zwischen Mann und Frau aufgeteilt werden müssen. – Meine Damen und Herren! Gestatten Sie mir in diesem Zusammenhang die Frage: Haben wir wirklich keine anderen Sorgen? (Bundesrat Dr. Tremmel: Sagen Sie das der Frau Ministerin!) – Das sage ich ohnedies. Ich sage es Frauen in der Österreichischen Volkspartei, und ich möchte es auch in die andere Richtung sagen. (Bundesrätin Kainz: Wir haben auch andere Sorgen, jetzt aber vor allem auch diese!)

Meine Damen und Herren! In der Regierungserklärung heißt es unter anderem: Nicht mehr der Staat ist für alle und alles zuständig und verantwortlich. Meine Damen! Ich identifiziere mich mit diesem Satz des Herrn Bundeskanzlers voll und ganz. Ich hoffe, daß alle Damen auch in beiden Regierungsparteien darüber nachdenken, die glauben, sich auf dem Weg der gesetzlichen Verankerung der Teilung von Haus- und Familienarbeit profilieren zu müssen. Für mich ist eine solche gesetzliche Verankerung eine Einmischung in die Intimsphäre einer Familie. Meine


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