starken Geburtsjahrgänge des Jahres 1960, also die jetzt 30jährigen, stehen jetzt voll im Arbeitsleben und können sicherlich den Turm oben noch erhalten. Aber sehen wir uns jetzt die Entwicklung bis zum Jahr 2021 an: Wenn die jetzt 30jährigen dann das Pensionseintrittsalter erreichen, also 60 sind, dann sind die geburtenstarken Jahrgänge, die diese Turbanform des Diagramms bedingen, oben, und unten kommt sehr wenig nach. Diese wenigen müssen dann aber die breite Schicht oben erhalten.
Ich zweifle daher die optimistische Darstellung von Sozialminister Hums wirklich an, der in der "Pressestunde" von einer Sicherung der Pensionen über das Jahr 2000 hinaus gesprochen hat und offensichtlich von den derzeitigen und von gleichbleibenden Verhältnissen ausgegangen ist.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die derzeitige Pensionsreform, so wichtig und notwendig sie auch ist, kann daher nur als erster Schritt zu einer noch umfassenderen Reform des Pensionssystems gesehen werden, und wir werden um Überlegungen hinsichtlich der Eigenvorsorge bei den Pensionen nicht hinwegkommen.
Die weiteren Maßnahmen im Sozialbereich, werte Kolleginnen und Kollegen, werden zwar von der Opposition heftig kritisiert, finden jedoch meistens breite Akzeptanz in der Bevölkerung. Warum sollte zum Beispiel das Pflegegeld nicht ab dem zweiten Tage eines Krankenhausaufenthaltes ruhen, da dort ohnedies die Pflege auf Kosten der Allgemeinheit gewährleistet ist? Oder: Warum sollte das Pflegegeld nicht mit dem Todestag, sondern erst mit dem darauffolgenden Monatsende enden? – Entsprechende Änderungsmaßnahmen würden für den einzelnen kaum spürbare Verluste, für den Staat aber wesentliche Einsparungen bringen.
Auch im Bereich der Arbeitslosenversicherung werden Maßnahmen gesetzt, die den wirklich Arbeitswilligen kaum benachteiligen – zum Beispiel die Bestimmungen über die Kontrollmeldung –, aber den Mißbrauch von Arbeitslosengeld weitestgehend eindämmen. Ich denke da zum Beispiel an den Zusammenhang von Arbeitslosengeld und Schwarzarbeit. All das sind Bestimmungen, die von der Opposition immer wieder gefordert werden und jetzt eigentlich begrüßt werden müßten.
Ich möchte zu Kollegen Waldhäusl, obwohl er jetzt nicht da ist, ein Wort sagen: Er hat kritisiert, daß Kollege Penz gesagt hat, daß die Pensionserhöhung um 1 Prozent den Landwirten zumutbar ist. – Wir dürfen nicht übersehen, daß das Gesamterfordernis für die bäuerliche Sozialversicherung derzeit 27,4 Milliarden Schilling beträgt und der Bundeszuschuß bereits 20 Milliarden Schilling ausmacht. Das heißt: 7 Milliarden Schilling leisten die Landwirte selbst durch Direktbeiträge zur Aufrechterhaltung dieses Sozialversicherungssystems. Der Staatszuschuß wird praktisch 1 : 1 direkt an die Landwirte transferiert. Daher ist eine Pensionserhöhung von 1 Prozentpunkt der Beiträge ohne weiteres zumutbar.
In einem Punkt bin ich aber – das kommt selten genug vor – mit Kollegen Waldhäusl einer Meinung: Ich persönlich bedauere, daß die Benachteiligung der Nebenerwerbslandwirte hinsichtlich Ablehnung des Arbeitslosengeldes nicht aufgehoben wird, wenn der Einheitswert mehr als 54 000 S beträgt. Ich persönlich kann nicht einsehen, warum im Falle der Arbeitslosigkeit eines Ehegatten, wenn beide berufstätig sind, unabhängig vom Einkommen des anderen Ehepartners, das Arbeitslosengeld zur Gänze ausbezahlt wird, während einem Nebenerwerbslandwirt bei einer Grenze von 54 000 S das Arbeitslosengeld nicht mehr gebührt.
In meinem Bezirk bedeutet 54 000 Einheitswert in etwa ein Eigentum und einen Besitz von zirka drei Hektar. Und niemand kann mir erklären, daß man von drei Hektar seinen Lebensunterhalt bestreiten kann. Man möge bedenken, daß ein solcher Nebenerwerbslandwirt höchstwahrscheinlich nicht freiwillig eine andere Arbeit aufgenommen hat, sondern weil er eben von seinem Landwirtschaftsbetrieb nicht leben kann. Wenn er nun aber arbeitslos werden sollte, bekommt er nichts. Daher gibt es nur zwei Möglichkeiten: Entweder wird er von der Versicherungspflicht befreit, oder es wird sein Arbeitslosenanspruch wie bei jedem anderen auch anerkannt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Strukturanpassungsgesetz wird im Bereich der Sozialmaßnahmen Einsparungen in der Höhe 19,4 von Milliarden Schilling erbringen. Insgesamt sollen durch ausgabenseitige Einsparungen 66 Milliarden und durch neue Einnahmen
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