Bundesrat Stenographisches Protokoll 612. Sitzung / Seite 62

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33 Milliarden aufgebracht werden, wie es die ÖVP immer mit ihrer Regelung von ein Drittel zu zwei Dritteln schon gefordert hat. Das 100-Milliarden-Sanierungsprogramm ist so gestaltet, daß man es sozial vertreten und zugleich die Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft aufrechterhalten werden kann. Nur eine wettbewerbsfähige Wirtschaft sichert die Arbeitsplätze und damit den Menschen in diesem Lande ihre Zukunft. Das Strukturanpassungsgesetz 1996 schafft die dafür notwendigen Voraussetzungen. Daher wird meine Fraktion ihre Zustimmung erteilen. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der SPÖ.)

13.52

Präsident Johann Payer: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Horst Freiberger. Ich erteile ihm dieses.

13.52

Bundesrat Horst Freiberger (SPÖ, Steiermark): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Erstmals in der Geschichte der Republik werden zwei Budgets für 1996 und für 1997 zugleich beschlossen. (Bundesrat Mag. Langer: Aber nicht hier!) Auch hier in diesem Haus, wenn auch in einem anderen Raum. (Bundesrat Dr. Harring: Jetzt hat er es!) Gewußt habe ich das schon länger!

Gut ein Drittel der erforderlichen 100 Milliarden Schilling werden durch Mehreinnahmen aufgebracht, zwei Drittel durch Einsparungen. Dies war eine entscheidende politische Frage, da unser Koalitionspartner das Budget ursprünglich ausschließlich durch Einsparungen sanieren wollte. Einsparungen im Budget bedeuten jedoch natürlich in den meisten Fällen, daß Leistungen gestrichen oder reduziert werden müssen. Solche Leistungen kommen aber in erster Linie den sozialen Schwächeren zugute, und deshalb, meine Damen und Herren, hat die SPÖ auch auf zusätzliche Mehreinnahmen gesetzt, weil in diesem Fall vor allem die finanziellen Leistungsfähigeren in die Pflicht genommen werden konnten.

Bei den Einsparungen haben wir darauf geachtet, daß sie so ausfallen, daß die sozial Schwächsten weitestgehend verschont bleiben. Und das ist auch gelungen.

Meine Damen und Herren! Mit diesem Strukturanpassungsgesetz werden notwendige, aber gerechte Sparmaßnahmen gesetzt. Charakteristisch ist, daß auch Unternehmen einen beträchtlichen Beitrag zu leisten haben. Die Möglichkeit der Verlustabschreibungen, aber auch andere Möglichkeiten der Steuergestaltung werden eingeschränkt. Darüber hinaus wurde für die von den Kapitalgesellschaften zu bezahlende Körperschaftssteuer ein Mindestbetrag von 50 000 S pro Jahr festgelegt. Die Kapitalertragssteuer wird von 22 auf 25 Prozent erhöht.

Die Reformen bei der Lohn- und Einkommensteuer zeigen die soziale Stoßrichtung dieses Paketes besonders deutlich. Der allgemeine Absetzbetrag wird bei höheren Einkommen gesenkt, und bei Einkommen von über 500 000 S pro Jahr fällt er zur Gänze weg. Sonderausgaben werden nur noch zu einem Viertel steuerlich berücksichtigt; bei Jahreseinkommen zwischen 500 000 S und 700 000 S besteht für dieses Viertel eine Einschleifregelung, und bei Einkommen ab 700 000 S können überhaupt keine Sonderausgaben mehr abgesetzt werden.

Als Gewerkschafter begrüße ich diese Maßnahmen, weil dadurch bei der Bevölkerung Verständnis für das Sparen aufgebracht wird und jene Gruppen, die finanziell bessergestellt sind, stärker davon betroffen sind. Die Konsolidierung des Budgets ist vor allem deshalb notwendig, um politische Gestaltungsmöglichkeiten, auch im Hinblick auf wirtschaftliche Impulse, zu bekommen. Trotz dieses Konsolidierungskurses und des Sparens war es möglich, Gelder für die Ankurbelung der Bauwirtschaft bereitzustellen, um diesem Sektor wieder eine Initialzündung zu geben.

Ich erinnere, meine Damen und Herren, an den Baugipfel mit den Sozialpartnern und den Verantwortlichen der Regierung. Durch diese öffentlichen Aufträge ist es möglich, von der Arbeitslosigkeit betroffene Menschen wieder zu beschäftigen. Zu den Auswirkungen der einzelnen Reformmaßnahmen im Sozialbereich möchte ich nur noch punktuell Stellung nehmen, da von vielen Vorrednern bereits auf die Änderungen im einzelnen eingegangen wurde.


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