sehr oft von der sozialen Ausgewogenheit der Maßnahmen des Sparpaketes gesprochen. (Bundesrat Prähauser: Zu Recht!) Ich ersuche ihn, ab dem 1. Juli beispielsweise bei den Pensionisten nachzufragen, wenn dann, zum ersten Mal, die Freibetragsbescheide nicht mehr gelten werden und sie dadurch einen höheren Abzug bei der Lohnsteuer haben werden. Sie können auch bei denjenigen Haushalten nachfragen, die durch die Energieabgabe belastet werden, da sich der Strom- und der Gaspreis erhöht. Ich könnte Ihnen noch zahlreiche andere Beispiele aufzählen. Einige von diesen Belastungen, die die sozial Schwachen ganz besonders treffen, sind heute von meinen Kolleginnen und Kollegen schon dargelegt worden. (Bundesrat Hüttmayr: Sind alle Pensionisten sozial schwach?) Besonders trifft es die sozial Schwachen, aber auf diese nehmen Sie keine Rücksicht. (Rufe bei der ÖVP.) Sie nehmen auch auf die Familien keine Rücksicht, denn sonst hätten Sie es nicht nötig, daß Sie ein Feigenblatt vor Ihren Familienminister hängen, um darzulegen, nachdem Sie den Familien etwas weggenommen haben, wie gut Sie eigentlich für die Familien gearbeitet haben. Das ist offenbar die neue Familienpolitik der ÖVP. Unter diesem Aspekt scheint man zu glauben, daß wir das Strukturanpassungsgesetz unbedingt beschließen müssen, damit dieses Land nicht Schaden erleidet.
Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte hier nochmals klarstellen, daß es nicht die Freiheitlichen waren, die unser Land in diese Situation gebracht haben, sondern daß es Ihre zehnjährige großkoalitionäre Tätigkeit beziehungsweise Untätigkeit war, die diese Maßnahmen, die Sie als Sünder dastehen lassen, die Sünden jedoch der Bevölkerung bezahlen lassen, notwendig machen. Das möchte ich klarstellen. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Bundesrat Ing. Penz: Sünden kann man nur vergeben!) Da wenden Sie sich aber bitte an eine höhere Instanz, die Ihnen vielleicht nicht unbekannt ist. Von der Bevölkerung werden Sie aber die Rechnung bekommen und nicht die Vergebung.
Durch Ihre Untätigkeit in den vergangenen zehn Jahren ist das Budgetdefizit aus dem Gleichgewicht geraten. Man kann es nicht oft genug wiederholen, Sie hören es nicht gerne, aber es ist nun einmal eine Tatsache, daß die Abschlußzahlen des Budgets in den Jahren 1993, 1994 und 1995 um Milliarden, um zig Milliarden, höher waren als prognostiziert und es daher notwendig ist, dieses Strukturanpassungsgesetz, diese einschneidenden Maßnahmen, die die Bevölkerung treffen, vorzunehmen. Sie nennen dieses Konvolut Strukturanpassungsgesetz. Das ist irreführend, denn an den Strukturen ändert sich letztlich nichts. Die Probleme, die seit zehn Jahren existieren, sind gleichgeblieben.
Es stimmt auch nicht, Kollege Freiberger, daß Sie hier ausgaben- und einnahmenseitig von zwei Dritteln zu einem Drittel sprechen können. Denn es pfeifen schon alle Spatzen von den Dächern, daß das Verhältnis mindestens 1 : 1 ist. Die Wirtschaftsforscher haben bereits prognostiziert, daß das Budgetdefizit einnahmenseitig zu 80 Prozent, was Sie als Sanierung bezeichnen, und ausgabenseitig nur zu 20 Prozent abgedeckt wird.
Sie haben sich daher wieder einmal als Abkassierer dargestellt. (Zwischenrufe bei der ÖVP.) Eben nicht, das ist noch viel ärger, wenn Sie rechnen können! (Bundesrat Ing. Penz: Ich schon!) Sie haben sich als Abkassierer demaskiert und betätigen sich als Sandmänner, indem Sie versuchen, der Bevölkerung Sand in die Augen zu streuen. Zusätzlich agieren Sie als Verschleierungstänzer, weil Sie verschleiern wollen, daß Sie, sowohl die Damen und Herren von der sozialdemokratischen als auch von der ÖVP-Seite, Ihre Wahlversprechen gebrochen haben.
Ich erinnere diesbezüglich an den Brief des Herrn Bundeskanzlers, worin er versprach, es persönlich zu verhindern, daß an den Pensionen gerüttelt wird. Das ist schon ein gebrochenes Versprechen, und offenbar plagt ihn das schlechte Gewissen, genauso wie es den ÖVP-Familienminister plagt, wenn er dieses Versprechen gibt und den Verrat an den Familien als Erfolg verkaufen will.
Aber auch die Regierungskoalition hat anscheinend ein schlechtes Gewissen, sonst wäre es nicht notwendig, so viele Verfassungsbestimmungen in dieses Strukturanpassungsgesetz aufzunehmen. In diesem Fall rühmt sich die ÖVP, dafür gesorgt zu haben, daß anstatt der ursprünglich zirka 80 geplanten Verfassungsbestimmungen – ich weiß nicht, wie viele es genau waren – dann letztlich von den restlichen 20 nur 12 oder 14 übriggeblieben sind. Auch das ist mehr als
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