Bundesrat Stenographisches Protokoll 612. Sitzung / Seite 94

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Sie haben schon einmal eine Wahl vom Zaun gebrochen, was uns Hunderte Millionen Schilling gekostet hat. Auch das muß man den Staatsbürgern einmal sagen. Und Sie tun einfach so, als ob Sie überhaupt keine Schulden hätten! Zuerst wollte Herr Dr. Ditz die Kassen sanieren, jetzt will er sie offensichtlich gemeinsam mit dem Finanzminister verschleiern. Meine Damen und Herren! Das scheint die Politik der Zukunft zu sein! (Beifall bei den Freiheitlichen. – Bundesminister Mag. Klima: Wir haben kein Defizit von 1,3 Billionen Schilling!) Es sind Schulden, ich korrigiere mich und nehme diesen Zwischenruf von der Regierungsbank zur Kenntnis. Gechäftsordnungsmäßig ist er allerdings nicht gestattet. (Vizepräsident Dr. Schambeck: Darüber haben Sie sich keine Gedanken gemacht!) Ich habe mir sehr wohl Gedanken gemacht, denn ich bin ein strenger Beachter der Geschäftsordnung.

Nun wieder zurück zur Systematik. Ich habe mir das Konvolut durchgeblättert. Da fand ich eine Textgegenüberstellung. Ich weiß nicht: Haben sich die Damen und Herren diese Textgegenüberstellung durchgesehen? – Diese endet nämlich mit Artikel 93. Es gibt jedoch 98 Novellierungen. Man hat einfach mittendrin aufgehört. Das ist unglaublich. Allein die Unterlagen sind schon unvollständig, und zwar in einer Art und Weise, daß es einem normalen Parlamentarier fast unmöglich ist, in die Materie Einsicht zu nehmen.

Ich nenne einen weiteren Bereich dieser Unvollständigkeit. Ich habe die steirischen Stellungnahmen zum Strukturanpassungsgesetz zur Hand genommen und habe mir einen speziellen Punkt vorgenommen: Da wurde etwas herausgenommen, was im Ausschußbericht allerdings noch vorhanden ist. Selbst die Steiermärkische Landesregierung hat diese Stellungnahme nicht so verstanden, wie wir sie eigentlich verstehen hätten sollen. Sie hat nämlich eine Stellungnahme abgegeben und schreibt am 18. April 1996: Bei Durchsicht der Regierungsvorlage zum Strukturanpassungsgesetz wurde festgestellt, daß nunmehr § 8 Abs. 5 lit. d des Übergangsgesetzes 1920 geändert werden soll. Bei den zur Begutachtung ausgesandten Budgetbegleitgesetzen fand sich dieser Änderungsvorschlag noch nicht. Dies läßt den Schluß zu, daß die Novellierung ohne Einbindung der Länder erfolgen soll, wodurch nicht nur in Länderrechte eingegriffen wird, sondern auch eine eingehende Diskussion über die Änderung der staatlichen Organisationen in den Ländern verhindert wird. Diese Vorgangsweise wird entschieden abgelehnt.

Wir haben heute einen sehr mutigen Landeshauptmann hier gehabt, der vielleicht unbewußt, aufgrund seiner Art und seines Temperaments aber eher durchaus bewußt, etwas über die Gerichtsorganisation gesagt hat. Er hat gesagt, daß er leider noch nicht hier war, als Herr Minister Michalek seine Antwort gegeben hat. – Genau das ist es, meine Damen und Herren! Auf dem Papier wird Föderalismus dargetan, in der Praxis wird er jedoch einfach übersehen, man geht einfach darüber hinweg.

Bei der Novellierung, so wie sie Ihnen dann vorliegen wird, hat die Landesregierung noch ein Anhörrecht. Doch es ist verständlich: Wenn ich Justizminister bin, dann stehe ich auch auf der einen Seite und werde versuchen, die ganze Gerichtsorganisation zu vereinfachen. – Aber was machen wir, meine Damen und Herren? Wir haben auch ein kleines Bezirksgericht in Mureck, und der Gerichtssitz soll von Mureck nach Radkersburg verlegt werden, also an den westlichen Rand. Ein gesamter Gerichtssprengel wird dann freibleiben. Das immaterielle Sicherheitsgefühl der Bevölkerung wird auf diese Weise ärgstens verletzt. Das ist auch der Hintergrund bei der Auflösung von Kommanden der Gendarmerie und der Polizei, ebenso wie bei diesem Gericht. (Bundesrätin Schicker: Das hat mit dem Sicherheitsgefühl nichts zu tun!) Meine Dame! Diese kleinen Gerichte spielen für das Sicherheits- und Rechtsgefühl der Bevölkerung eine ganz wichtige Rolle. Das sollten wir auch bedenken. Abgesehen davon, Frau Kollegin, ist es natürlich im ärgsten Sinne föderalismusverletzend, weil man auf die stille Tour Länderinteressen beschneiden will. (Bundesminister Mag. Klima: Das haben aber die meisten Bundesländer gemacht!) Ja, die meisten haben es gemacht, aber einige haben es nicht gemacht.

Wie wir gehört haben, Herr Minister, überlegt man es sich in Salzburg sehr genau. Und wir überlegen uns das etwa in Mureck auch sehr genau. Denn die Gemeinden plädieren – und nicht nur aus Egointeressen allein, sondern durchaus auch ein bißchen aus staatstragenden Interessen – dafür, daß dieser Gerichtssitz bestehenbleibt. Daher soll man den Ländern die Mög


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