Bundesrat Stenographisches Protokoll 612. Sitzung / Seite 95

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lichkeit geben, mitzusprechen. Man spricht immer von der Übertragung von Rechten an die Länder. In den Fällen, in denen es unangenehm wird, will man sie jedoch still und leise beschneiden. Sie, Frau Kollegin Schicker, und ich sind verpflichtet, daß, wenn die Landesregierung etwas in mehrmaligen Stellungnahmen sagt, wir das hier auch vertreten. Ich weiß nicht, wem Sie verpflichtet sind: Sind Sie dem Steiermärkischen Landtag, Ihrer politischen Gesinnungsgemeinschaft oder dem Klubzwang verpflichtet? (Bundesrätin Schicker: Wir sind auch freie Mandatare!) Ich nehme an, dem Klubzwang. Denn wenn Sie sich dem Koalitionsübereinkommen, insbesondere Punkt 2 und Punkt 8, verpflichtet fühlen, dann haben Sie so abzustimmen, wie es befohlen wird. Und das ist nicht gut, meine Damen und Herren! Es ist ein schlechter Staat, den Sie hier haben wollen!

Ich hätte Ihnen noch einiges aufzuzählen, aber ich möchte jetzt noch bei einem Punkt verbleiben, bevor ich zum Schluß komme, nämlich beim beamteten Bereich. Dieser wurde heute teilweise schon behandelt, Ich möchte Ihnen jetzt meine Sicht dazu erläutern. Ich bin selbst Beamter.

Der Beitrag des öffentlichen Bereiches für die Sanierung des Budgets beträgt rund 16 Milliarden. Aus dem beamteten Bereich wurde auch einiges beigetragen, ich darf repräsentativ einige Zahlen nennen: Der Pensionsbeitrag wurde von 10,6 auf 11,75 Prozent angehoben. Es wurde de facto eine Nullohnrunde vereinbart. Im Jahr 1996 gibt es eine Abschlagszahlung in der Höhe von 2 700 S, im Jahr 1997 gibt es eine solche in der Höhe von 3 600 S. Es gibt eine De-facto-Erhöhung des Pensionseintrittsalters. Der Höchtsbezug beträgt nur im optimalen Fall 80 Prozent, ein 2prozentiger Per-anno-Abzug erfolgt bei früherem Pensionseintritt, also vor dem 60. Lebensjahr. Es erfolgt eine Reduktion der Nebenleistungen. Das ist eine demonstrative Aufzählung. Ich glaube, daß der öffentliche Dienst Erhebliches zur Budgetsanierung beigetragen hat.

Ich glaube, daß die Beamten erwarten können, daß es auch in diesem Bereich zu einer Gleichbehandlung kommt. Diese Gleichbehandlung, meine Damen und Herren, vermisse ich aber! Sehen wir uns etwa den Bereich der Österreichischen Bundesbahnen an: Jetzt werden Sie sofort sagen: Die ÖBB sind jetzt privat. – Zu fast 100 Prozent ist allerdings der Inhaber der Staat Österreich. Und noch um Weihnachten – ich glaube sogar, unter Ihrer Verhandlungsführung, Herr Minister! – hat es in diesem Bereich eine Gehaltserhöhung von im Schnitt 2,95 Prozent gegeben. Sie haben gesagt, daß lobenswerterweise 1 Milliarde gespart wurde. Der Pensionsbeitrag ist von 2 auf 4 Prozent erhöht worden. Die Differenzsumme macht also 1 Milliarde aus. Wenn man das jedoch in Relation zu den Einsprungen bei Beamten setzt, dann ist festzustellen, daß das relativ wenig ist. Und wir hätten diese Milliarde schon vorher blutigst notwendig gehabt. Vom Pensionsantrittsalter und von den Zeitverkürzungen möchte ich hier gar nicht sprechen.

Meine Damen und Herren! Ebenso hätten wir uns eine annähernde Gleichbehandlung etwa im Bereich der Nationalbank erwartet. Ich habe heute einen diesbezüglichen Zwischenruf gemacht, und ich möchte auch jetzt einige Dinge anführen: Die Pensionsbeiträge des Dienstnehmers betragen für solche, die bis zum 31. 3. 1993 eingetreten sind, 2 Prozent. Sie betragen nicht 11,75 Prozent, sondern 2 Prozent! Für diejenigen, die nach dem 1. 4. 1993 eingetreten sind, betragen sie 5 Prozent des Monatsbezuges. Die Jubiläumsabgabe nach 20, 30 und 40 Dienstjahren sind je drei Monatsbezüge für diejenigen, die bis zum 31. 3. 1993 eingetreten sind, für jene, die nachher eingetreten sind, sind es ebenso drei Monatsbezüge. Die Abfertigung zum Pensionsantritt erfolgt in der Höhe von 17,5 Monatsbezügen, für beide Bereiche gleich. Der Überstundendurchschnitt wird hier mit eingerechnet. Die Pensionshöhe in Prozenten der Bemessungsgrundlage beträgt bei einem Lebensalter von 55 Jahren und bei 35 anrechenbaren Dienstjahren nicht 80 Prozent, sondern 85 Prozent, und erst bei denjenigen, die nach dem 1. 4. 1993 eingetreten sind, 80 Prozent, bei einem Antrittsalter von 58 Jahren.

Meine Damen und Herren! Die Gleichbehandlung, die man für den öffentlichen Dienst erwarten hätte können, ist bei diesem Strukturanpassungsgesetz eigentlich nicht gegeben, was natürlich zu einer Diskriminierung von verschiedensten Bevölkerungsschichten führt, und das ist nicht sehr gut.


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