Bundesrat Stenographisches Protokoll 612. Sitzung / Seite 100

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Ich glaube, daß man oft wirklich bemüht ist – das muß ich bei Diskussionen immer wieder feststellen –, aneinander vorbeizureden.

Es geht bei diesen Vorschlägen, die von meiner Fraktion beziehungsweise von der Frau Bundesministerin Konrad eingebracht werden, nicht darum, einzugreifen und klar zu reglementieren, wann jeder Partner was zu tun hat. Darum geht es überhaupt nicht.

Meines Erachtens hat sie es doch sehr klar und deutlich erklärt: Es geht nur darum, daß es, falls es nicht funktionieren und es zu Diskussionen und zu Schwierigkeiten kommen sollte, Grundlinien beziehungsweise Grundregeln gibt. Vor allem dürfen wir eines nicht vergessen, worüber keiner diskutiert: daß es nämlich im bestehenden Eherecht im Grunde genommen fast dieselben Regelungen und klaren Richtlinien gibt.

In dem von uns eingebrachten Vorschlag geht es nur darum, zusätzlich die Partnerschaftlichkeit in der Ehe beziehungsweise in der Partnerschaft zu regeln. Ich glaube, das ist notwendig. Gäbe es nicht diese vielen Probleme und Schwierigkeiten, käme niemand auf die Idee, das in einem Gesetz zu regeln. Die Notwendigkeit ist aber gegeben, und wir müssen wirklich nicht agitieren und uns irgend etwas vormachen, denn wir alle wissen, daß die Tatsachen einfach dafür sprechen. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf.)

Ich verstehe Sie sehr wohl und unterstütze Ihre Forderung auch voll und ganz, denn in diesem Punkt bin ich ganz auf Ihrer Linie. Ich glaube jedoch, da sind wir eigentlich wieder am Beginn. Es ist eigentlich ein gesellschaftliches Problem. Denn jene, die wirklich die Probleme haben, sehen es selbst meist am wenigsten ein. Es ist oft das größte Problem, einen Partner überhaupt zu einer Familienberatungsstelle zu bringen, weil jener Partner, der sich eben nicht an die Partnerschaftlichkeit, an seine Verantwortung, an seine Verpflichtung hält, ist meist auch nicht bereit, seine Nachlässigkeit und seine Schuld, die er damit auf sich nimmt, dem Partner beziehungsweise vor allem den Kindern gegenüber überhaupt einzugestehen, und das ist eigentlich das gesellschaftliche Grundproblem. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

17.00

Vizepräsident Dr. Drs h. c. Herbert Schambeck: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesminister Mag. Klima. Ich erteile es ihm.

17.00

Bundesminister für Finanzen Mag. Viktor Klima: Herr Präsident! Hoher Bundesrat! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte mich eingangs bei Ihnen dafür bedanken, daß Sie diese Verantwortung in einer für Österreich durchaus außergewöhnlichen Situation mittragen, eine Situation, die ein außergewöhnliches Vorhaben erfordert. Es ist in der Tat ein außergewöhnliches Vorhaben, wenn zwei Budgets für die Jahre 1996 und 1997 in einem, wenn ein mit den Ländern auf die Dauer von vier Jahren vereinbarter Finanzausgleich und wenn, in Konsequenz daraus, in über 98 Artikeln entsprechende Anpassungen von Gesetzen erforderlich sind.

Ich bitte nur um Verständnis, daß ein Finanzminister, eine Bundesregierung, ein Parlament, welche Budgets für die Jahre 1996 und 1997 verabschieden und den eingeschlagenen Konsolidierungspfad auch ernst nehmen, natürlich gleichzeitig die entsprechenden budgetbegleitenden Gesetze umsetzen und beschließen müssen.

Ich sehe schon ein, meine sehr geehrten Damen und Herren, daß wir uns vorgenommen haben, daß derartige außergewöhnliche Situationen in den Folgejahren nicht wieder eintreten.

Ich sehe auch ein, meine sehr geehrten Damen und Herren, daß diese Situationen für die Opposition eine besondere Versuchung darstellen, denn wider Erwarten der Opposition hat die österreichische Bevölkerung die Notwendigkeit erkannt, uns in einer gemeinsamen Anstrengung den nötigen Spielraum im Bundeshaushalt und die nötige Sicherung des Wirtschaftsstandortes Österreich zu verschaffen. Die Sicherung unserer Kreditfähigkeit, unserer harten Währung und damit die Sicherung der sozialen Stabilität und des sozialen Friedens in unserem Lande und – parallel dazu – eine Beschäftigungsoffensive, die Unterstützung der bestehenden Unternehmer


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