durch Technologieförderung, aber auch durch Verwaltungsvereinfachungen und Verfahrenskonzentrationen sowie durch Entrümpelungen das Neugründen von Unternehmen zu beschleunigen, all das hat die österreichische Bevölkerung als notwendig erkannt und trägt es daher auch mit.
Ich verstehe schon, daß das für eine Oppositionspartei zurzeit eine sehr schwierige Situation ist, weil man sich anscheinend nur über das Procedere erregen kann und in den Fehler verfällt, zwar die Notwendigkeit zu sehen, aber punktuell bei den einzelnen Maßnahmen am besten nichts tun will.
Aber genau diese Vorgangsweise – das bestätigen die Meinungsumfragen, meine sehr geehrten Damen und Herren – wird von der österreichischen Bevölkerung nicht honoriert. Es wird honoriert, daß die Regierung, gemeinsam mit Vertretern von Bundesländern – konkret waren Vorarlberg und Burgenland dabei vertreten – und in enger Abstimmung mit den Sozialpartnern, in kurzer Zeit ein derartiges Konsolidierungsprogramm erarbeitet hat. Die österreichische Bevölkerung weiß, daß das zur Sicherung unserer Zukunft notwendig ist.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die österreichische Bevölkerung weiß auch Bescheid über die Ausgewogenheit dieses Paketes. Hier bitte ich insbesondere um Verständnis, wenn es zum Beispiel um die Frage der verfassungsmäßigen Absicherung von Wirksamkeiten zum 15. Februar oder ähnliches geht.
Meine Damen und Herren! Wenn wir in eineinhalb Jahren unser wirtschaftspolitisches Ziel erreichen wollen, nämlich ein starkes und selbständiges Österreich in eine Währungsunion zu führen, damit wir als kleines, exportabhängiges Land nicht wieder von den Zufälligkeiten, von Währungsspekulationen und ähnlichem abhängig sind, ist es notwendig, diese Maßnahmen in kurzer Zeit umzusetzen. Es ist notwendig, in 20 Monaten etwa die Hälfte des Defizits aller Haushalte – des Bundeshaushaltes, der Länderhaushalte und der Gemeindehaushalte – zu reduzieren.
Gerade hier im Bundesrat gebührt den Vertretern der Länder und der Gemeinden großer Dank, denn sie haben sich mitverpflichtet, im Rahmen dieses Finanzausgleichsgesetzes – mit einem entsprechenden Konsultationsmechanismus abgesichert –, dieses ehrgeizige Ziel tatsächlich auch gemeinsam, mit gemeinsamen Anstrengungen, zu erreichen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Niemandem kann es in Wirklichkeit Glück oder Freude bereiten, wenn es notwendig ist, zum Beispiel im Bereich der Arbeitnehmer durchaus auch in bestehende Rechtsgeschäfte einzugreifen oder jemandem, der beispielsweise vor 20 Jahren in den öffentlichen Dienst eingetreten ist und Beamter wurde, aus einem bestimmten Rechtsverhältnis und Rechtsverständnis heraus nun zu sagen: Wenn du vor dem 60. Lebensjahr in Pension gehst, dann mußt du 2 Prozent Abschlag pro Jahr – ausgenommen bei Berufskrankheit und Berufsunfall – in Kauf nehmen.
Wenn es zulässig ist, einer Frau, die ein Kind erwartet, die also bereits gravid ist, zu sagen, ab 1. Juli gibt es nur noch für einen Elternteil 18 Monate bezahlte Karenz, dann muß es auch im Bereich der Firmen zulässig sein, in das laufende Rechtsgeschäft einzugreifen.
Verstehen Sie bitte, mir als Wirtschaftsmann macht das ebensowenig Freude, genauso wie es mir keine Freude macht, zum Beispiel jemandem, der vor 15 Jahren eine Krankenversicherung abgeschlossen hat, jetzt zu sagen, du kannst deine Sonderausgaben plötzlich nur noch zu einem Viertel und nicht mehr zur Hälfte absetzen.
Verstehen Sie bitte aber auch, daß es aber aus ebendiesen Gründen, weil es ausbalanciert ist, von der österreichischen Bevölkerung akzeptiert wird. Selbstverständlich haben die verschiedenen Interessengruppen ihre Beschwerden, ihre Anregungen, ihre Forderungen. Ich habe das alles von vielen Seiten wochenlang, meine sehr geehrten Damen und Herren, gehört. Und nur deshalb, weil diese Ausbalanciertheit nicht verletzt wird, wird es von der österreichischen Bevölkerung akzeptiert.
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