Bundesrat Stenographisches Protokoll 612. Sitzung / Seite 105

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17.23

Bundesrat Engelbert Weilharter (Freiheitliche, Steiermark): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Die Wortmeldung aus den Reihen der sozialdemokratischen Fraktion, aber vor allem auch die Stellungnahme ihrer Familienministerin haben mich veranlaßt, doch ein paar Dinge hier im Bundesrat klarzustellen, klarzustellen insofern, Frau Kollegin Rösler, als der Versuch allein nicht angehen kann, das Zusammenleben zweier Menschen zu reglementieren, einer gesetzlichen Voraussetzung zu unterwerfen.

Ich verwahre mich dagegen aus folgendem Grund. Ich glaube, das Zusammenleben oder eine partnerschaftliche Beziehung haben die jeweiligen Betroffenen in beiderseitigem Einvernehmen selbst zu lösen, und das wird sich gesetzlich nicht reglementieren lassen.

Sie haben in Ihren Ausführungen schon einen Widerspruch in sich, indem Sie Ihrer Frau Ministerin Konrad das Wort reden und ihr Stirn bieten, jedoch gleichzeitig für die Abschaffung der Bezirksgerichte plädieren. (Bundesrätin Schicker: Bitte erklären Sie mir die Beziehung des Bezirksgerichtes!)

Meine Damen und Herren! Das ist eine Doppelbödigkeit und Janusköpfigkeit, und zwar insofern, als es nicht funktionieren kann, gesetzliche Regelungen zu schaffen und gleichzeitig den Bürgern den Zugang zum Recht zu verwehren. Ich bezeichne dies als eine Doppelmoral oder als eine janusköpfige Strategie. (Bundesrat Kone#ny: Es steht vor allem nicht auf der Tagesordnung!)

Da wir, meine Damen und Herren, bereits beim Thema Bezirksgerichte sind, obwohl das nicht das General- oder Hauptthema heute ist, sage ich Ihnen offen, daß ich meine Bedenken dagegen hege, wenn man versucht, die kleinen Bezirksgerichte aus irgendwelchen Gründen aufzulösen, denn dieser Schritt, dieser Versuch birgt erstens die Gefahr, daß den peripher wohnenden Menschen der Zugang zum Recht erschwert, wenn nicht sogar verweigert wird, und zweitens wird es aufgrund Ihrer Intention nach der Auflösung von Bezirksgerichten sicherlich erschwert, in der Zukunft einen außergerichtlichen Vergleich zu schließen.

Sie haben die Auslastung der Bezirksgerichte angesprochen. (Bundesrätin Schicker: Wie viele Stunden hat der Richter Arbeit in Ihrem Bezirksgericht?)

Liebe Frau Kollegin! Nun zu den Zahlen, die Sie angesprochen haben. Die Auslastung eines Bezirksrichters, ob es jetzt eine oder zwei Stunden sind, ist nicht entscheidend. Entscheidend ist der Aspekt, daß jeder Richter – ich habe Respekt vor den österreichischen Richtern – vor Eingang in jede Verhandlung bemüht ist, einen außergerichtlichen Vergleich zu erzielen. Dieser außergerichtliche Vergleich jedes Richters ist in Ihrer Statistik ja nicht eingerechnet, daher ist die Zahl, die Sie betreffend die Beschäftigungszeit anführen, falsch.

Dritter Punkt: Es kann nicht angehen, daß Bezirksgerichte aufgelöst werden. Die Bevölkerung hat ein Recht darauf, Rechtsauskünfte zu erhalten. Rechtsauskünfte zu erhalten bedeutet wiederum, daß bei einer Rechtsunsicherheit der Richter kontaktiert werden kann, daß der Bürger also zum Gericht gehen kann, um die entsprechende Auskunft einzuholen.

Ihr Argument, daß Amtstage des Gerichtsvorstehers oder des Richters dezentral durchgeführt werden, ist deshalb nicht plausibel, weil erstens mit dem Reisen der Richter natürlich auch Kosten verbunden sind und sich zweitens selbstverständlich auch die Verfahrenskosten verteuern, wenn ein Verfahren – nach Zusammenlegung der Gerichte – außerhalb des Wohnortes geführt wird. (Bundesrätin Haselbach: Würden Sie endlich zur Tagesordnung sprechen!) Die Verfahrenskosten schnellen auch deshalb in die Höhe, weil jeder Mandant seiner Rechtsvertretung auch die Reisekosten zu bezahlen hat.

Nun, meine Damen und Herren, zum eigentlichen Punkt der heutigen Tagesordnung (Bundesrätin Crepaz: Zeit wird’s! – Beifall des Bundesrates Kone#ny ), zu den Strukturanpassungsgesetzen. Meine Damen und Herren! Vieles ist schon von meiner Fraktion gesagt und völlig richtig erkannt worden, doch will ich noch eine Facette in diesem Haus ansprechen.


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