Bundesrat Stenographisches Protokoll 613. Sitzung / Seite 9

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Europäischen Parlaments, weil wir der Überzeugung sind, daß auch dort eine entsprechende parlamentarische Kontrolle und Beratung notwendig und sinnvoll ist.

Präsident Johann Payer: Wird eine zweite Zusatzfrage gewünscht? – Dies ist nicht der Fall.

Wir kommen nun zur 2. Anfrage, 595/M, an den Herrn Bundesminister für Inneres. Ich bitte den Anfragesteller, Herrn Bundesrat Ing. Grasberger (ÖVP, Niederösterreich), um die Verlesung der Anfrage.

Bundesrat Ing. Walter Grasberger : Herr Bundesminister! Ich darf an Sie eine Anfrage stellen, die besonders in den letzten Monaten vor allem die Bewohner von Landgemeinden sehr bewegt hat, nämlich die Frage:

595/M-BR/96

Ist die Schließung weiterer Gendarmerieposten geplant?

Präsident Johann Payer: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Inneres Dr. Caspar Einem: Vielleicht darf ich mit einer Vorbemerkung beginnen. Wir haben uns auch in der Vergangenheit bemüht, nicht Gendarmerieposten zu schließen, sondern die Kräfte zu konzentrieren, wo dies versprochen hat, sachlich die besseren Voraussetzungen für die Sicherheit der Bevölkerung zu schaffen.

Ich beantworte die Frage wie folgt: Im Rahmen einer kontinuierlichen Anpassung der Dienststellenstruktur an geänderte Verhältnisse und soferne sich dadurch der Sicherheitsdienst verbessern läßt – und nur dann! –, sind auch weiterhin Zusammenlegungen von Gendarmerieposten nicht gänzlich auszuschließen. Ausdrücklich auszuschließen ist die Zusammenlegung von Gendarmerieposten als bloße Sparmaßnahme.

Erstens bin ich daran interessiert, die auch im Bereich der Sicherheitsverwaltung vorzunehmenden Einsparungen möglichst ohne nachteilige Wirkung auf den Sicherheitsdienst umzusetzen, indem Rationalisierungsmaßnahmen lediglich auf den internen Dienstbereich beschränkt bleiben. Das bezieht sich, was die Gendarmerieposten betrifft, im Falle von Konzentrationen darauf, daß bei zwei getrennten, im Vergleich zu einem zusammengelegten Posten, auch ein höherer Führungs- und Administrationsaufwand – nämlich der zweifache – notwendig ist, während er bei Konzentration nur einmal notwendig ist.

Zweitens ist auch der Einsparungseffekt einer Dienststellenzusammenlegung relativ gering, weil der erforderliche Personalstand in der betroffenen Region ohnedies gewährleistet bleiben muß und sich die in der einen Dienststelle eingesparten Unterkunftskosten durch das häufige Erfordernis einer größeren Unterkunft in der übernehmenden Dienststelle jedenfalls teilweise kompensieren.

Präsident Johann Payer: Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte.

Bundesrat Ing. Walter Grasberger: Herr Bundesminister! Sie sprechen von einer Konzentration der Kräfte. – Der Landesgendarmeriekommandant von Niederösterreich spricht von Zusammenlegung einzelner Gendarmerieposten. Er spricht davon – ich selbst war Zeuge dieser Aussage während einer Aussprache im Ministerium –, daß nur 20 Prozent des Sicherheitsbedürfnisses der Bevölkerung durch Landesgendarmerieposten in der Größenordnung von Drei-Mann-Besatzungen gewährleistet werden können. Ihrer Antwort habe ich entnommen, daß auch Sie, zwar in Form des Begriffs "Konzentration", aber doch von der Zusammenlegung einzelner Posten reden. Offensichtlich ist aber die Zusammenlegung von Posten für die Bevölkerung de facto die Schließung von Posten.

Daher meine Zusatzfrage: Ist aus Ihrer Sicht die Zusammenlegung von Posten damit kombinierbar, daß dem Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung entsprochen werden kann?


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