Bundesrat Stenographisches Protokoll 613. Sitzung / Seite 14

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Abkommen zu ratifizieren sein, und mit deren Inkraftsetzung ist mit Abschluß der technischen Vorbereitungsarbeiten im Juli des nächsten Jahres zu rechnen.

Die Anfrage bezieht sich nun auf die zweite dieser Stufen, nämlich die Zuleitung des Vertragswerkes samt Erläuterungen an das Parlament zum Zweck der Durchführung des Ratifizierungsverfahrens. Da empfiehlt es sich, jene gesetzlichen Änderungen, die aufgrund der Schengener Regelungen erforderlich werden, noch vor oder spätestens gleichzeitig mit dem Ratifizierungsverfahren durchzuführen.

Der wesentlichste Schritt wurde damit gesetzt, daß dem Parlament ein neues Grenzkontrollgesetz zugeleitet wurde. Dieses enthält alle sich aus dem Schengener Vertragswerk ergebenden Regelungen für die Außengrenzkontrolle und für die Beseitigung der Schengener Binnengrenzkontrolle. Ich hoffe darauf, daß ein Abschluß der parlamentarischen Behandlungen noch vor dem heurigen Sommer möglich sein wird.

In weiterer Folge werden zur Umsetzung der Verpflichtungen aus dem Schengener Abkommen auch Änderungen des Konsulargebührengesetzes zur Harmonisierung der Visagebühren mit dem Schengener System, des Fremdengesetzes zur Harmonisierung der Visa-Typen mit dem Schengener System und des Asylgesetzes im Hinblick auf die Zuständigkeitsverteilung zwischen den Schengener Mitgliedstaaten für die Behandlung eines Asylantrages erforderlich sein.

Sinnvoll ist weiters eine Änderung des Sicherheitspolizeigesetzes im Hinblick auf Details des Datentransfers, wobei allerdings das Schengener Regelungssystem diese gesetzliche Anpassung nicht notwendigerweise voraussetzt.

Soweit die Regierungsvorlagen für diese Neuregelungen in meinem Wirkungsbereich vorzubereiten sind, werden sie bis zum Sommer dieses Jahres vorgelegt werden und wird gleichzeitig damit auch das Vertragswerk selbst samt den Erläuterungen dem Nationalrat zur parlamentarischen Behandlung zugeleitet sein. Ich rechne in diesem Zusammenhang damit, daß im Laufe der zweiten Jahreshälfte 1996 das parlamentarische Verfahren abgeschlossen werden kann.

Bei Einhaltung dieses Zeitplanes wäre die Ratifizierung des Schengener Vertragswerkes ein halbes Jahr vor dem Zeitpunkt abgeschlossen, den ich für das Inkrafttreten der Regelungen vorgesehen und geplant habe.

Präsident Johann Payer: Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte, Herr Bundesrat.

Bundesrat Dr. h. c. Manfred Mautner Markhof: Wie soll der Grenzdienst an den EU-Außengrenzen zwischen Zoll und Gendarmerie organisiert werden?

Präsident Johann Payer: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Inneres Dr. Caspar Einem: Dazu ist grundsätzlich zu sagen, daß wir eine pragmatische Lösung für die Dauer dieser Legislaturperiode gefunden haben, die insgesamt drei Wachkörper an diesen Diensten beteiligt. An der grünen Grenze zwischen dem Burgenland, einem kleinen Abschnitt Niederösterreichs und Ungarn wird für die Dauer dieser Legislaturperiode noch das Bundesheer im Rahmen des Assistenzeinsatzes tätig sein. An den sonstigen grünen Grenzen wird die Bundesgendarmerie zur Gänze die Grenzkontrolle in Grenzüberwachungsposten übernehmen. Die Grenzübergänge werden in der Weise kontrolliert, daß bei kleineren Grenzübergängen – das sind die Grenzkontrollstellen und die Zollämter zweiter Klasse – entweder die Zollwache oder die Bundesgendarmerie jeweils den ganzen Aufgabenbereich finanzrechtlicher und sicherheitspolizeilicher Art wahrnehmen. An den großen Grenzübergängen mit hohem Aufkommen an Personen- und Warenverkehr werden beide Wachkörper vorhanden sein, weil dort auch ein Dienst mit beiden Wachkörpern sachlich gerechtfertigt erscheint.

Präsident Johann Payer: Wird eine zweite Zusatzfrage gewünscht? – Bitte, Herr Bundesrat.


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