Bundesrat Stenographisches Protokoll 613. Sitzung / Seite 13

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Österreich gibt im Gegensatz zu vielen anderen europäischen Staaten die Möglichkeit, daß kriegsvertriebene Bosnier in ihre Heimat fahren und sich dort über Rückkehr- und Wiederansiedelungsmöglichkeiten erkundigen können, ohne daß sie ihr Aufenthaltsrecht in Österreich deshalb verlieren. Diese Regelung, die sich aus dem Aufenthaltsgesetz ergibt, ist sicher ein Faktor dafür, daß in Österreich die Zahl der Rückkehrer bisher wesentlich größer gewesen ist als in den meisten anderen europäischen Staaten.

Im Bedarfsfall wird heimkehrwilligen bosnischen Kriegsvertriebenen auch eine finanzielle Unterstützung für die Reisekosten und eine kleine Überbrückungshilfe gegeben. Im Einklang mit dem UNHCR, mit dem UNO-Flüchtlingshochkommissar, und der internationalen Staatenpraxis wurde aber davon abgesehen, große Beträge für rückkehrwillige Kriegsvertriebene auszusetzen, da es vielmehr darum geht, in Bosnien selbst in Wiederansiedelungsprojekte zu investieren.

Das Innenressort hat selbst oder gemeinsam mit anderen Institutionen eine Reihe von Projekten in Bosnien-Herzegowina ins Leben gerufen oder sich an diesen beteiligt. Hier ist etwa die Errichtung von Bauhöfen in Bosnien zu nennen, an denen sich Heimkehrer beteiligen können; weitere Projekte betreffen den Landwirtschaftsbereich, darüber hinaus gibt es einige konkrete Wiederaufbauprojekte, die gemeinsam mit dem Bundeskanzleramt und dem Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten vorbereitet werden.

Schließlich hat sich das Bundesministerium für Inneres darum bemüht, eine exakte Liste der Herkunftsorte der bosnischen Kriegsvertriebenen zu erstellen und dabei zu klären, in welchen ethnischen Gebieten diese Ortschaften liegen. Diese Basisinformation ist eine wichtige Hilfestellung für heimkehrwillige Kriegsvertriebene. Primär konzentrieren sich die Rückkehrbemühungen auch auf jene Personengruppen, die aus Gebieten der moslemisch-kroatischen Föderation kommen und die selbst ethnisch der moslemischen oder der kroatischen Gruppe angehören. Für diesen Personenkreis sind die Voraussetzungen für eine Heimkehr am günstigsten.

Abschließend weise ich darauf hin, daß seit Beginn dieses Jahres wöchentlich mehr als 100 Kriegsvertriebene freiwillig die Unterstützungsaktion verlassen konnten, wobei davon ausgegangen werden kann, daß ein Großteil von ihnen in ihre Heimat zurückgegangen ist. Insgesamt ist dies ein Personenkreis von bisher knapp 3 000 Personen im Jahr 1996. Dadurch wurde der Stand der in der Bund-Länder-Aktion befindlichen Flüchtlinge von etwa 18 500 auf knapp über 15 500 reduziert.

Ich bin durchaus zuversichtlich, daß die Prognose des Innenressorts, wonach im Laufe des Jahres 1996 zwischen 5 000 und 7 000 bosnische Kriegsvertriebene in ihre Heimat zurückkehren wollen, realistisch ist, ohne daß seitens österreichischer Stellen Druck auf die Kriegsvertriebenen ausgeübt wird.

Präsident Johann Payer: Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Der Herr Bundesrat verzichtet.

Wir kommen zur 5. Anfrage, 596/M. Ich bitte den Anfragesteller, Herrn Bundesrat Dr. Manfred Mautner Markhof (ÖVP, Wien), um die Verlesung seiner Anfrage.

Bundesrat Dr. h. c. Manfred Mautner Markhof: Herr Bundesminister! Ich darf nochmals auf Schengen zurückkommen. Meine Frage lautet:

596/M-BR/96

Wann ist mit der Schaffung der Voraussetzungen zur Ratifizierung der Schengener Abkommen zu rechnen?

Präsident Johann Payer: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Inneres Dr. Caspar Einem: Herr Bundesrat! Bekanntlich besteht die Umsetzung dieser Schengener Regelungen aus drei Schritten. Im April des Vorjahres ist Österreich mit der Unterzeichnung den Abkommen beigetreten. Im Laufe des heurigen Jahres werden die


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