Bundesrat Stenographisches Protokoll 613. Sitzung / Seite 28

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Angelegenheiten der Bundes-Gleichbehandlungskommission und der Interministeriellen Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen.

2. Abs. 1 gilt nicht für Aufgaben der Personalverwaltung und der Organisation.

3. Abs. 1 gilt ferner nicht für Angelegenheiten, die dem Bundeskanzler durch Bundesverfassungsrecht vorbehalten sind."

Präsident Johann Payer: Auch das dient zur Kenntnis.

Eingelangt sind ferner Berichte (5020 bis 6723-EU) über Vorhaben im Rahmen der Europäischen Union gemäß Artikel 23e Bundes-Verfassungsgesetz. Auch diese Berichte habe ich dem EU-Ausschuß zugewiesen.

In Anbetracht des Umfanges habe ich gemäß § 18 Abs. 2 Geschäftsordnung des Bundesrates nach Rücksprache mit den Vizepräsidenten angeordnet, daß eine Vervielfältigung und Verteilung zu unterbleiben hat, alle Vorlagen jedoch in der Parlamentsdirektion zur Einsichtnahme aufliegen.

Eingelangt sind jene Beschlüsse des Nationalrates, die Gegenstand der heutigen Tagesordnung sind.

Ich habe diese Beschlüsse sowie den Bericht der Bundesregierung über die innere Sicherheit (Sicherheitsbericht 1994) den in Betracht kommenden Ausschüssen zur Vorberatung zugewiesen. Die Ausschüsse haben ihre Vorberatungen abgeschlossen und schriftliche Ausschußberichte erstattet.

Absehen von der 24stündigen Aufliegefrist

Präsident Johann Payer: Im Hinblick darauf sowie mit Rücksicht auf einen mir zugekommenen Vorschlag, hinsichtlich der Punkte 3 und 5 der Tagesordnung von der 24stündigen Aufliegefrist Abstand zu nehmen, habe ich alle diese Vorlagen auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung gestellt.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die mit der Abstandnahme von der 24stündigen Aufliegefrist hinsichtlich des Ausschußberichtes des Finanzausschusses einerseits und des Ausschußberichtes des Rechtsausschusses (5174 der Beilagen) andererseits einverstanden sind, um ein Handzeichen. – Es gibt eine Gegenstimme.

Der Vorschlag ist mit Stimmenmehrheit und mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit angenommen.

Wird zur Tagesordnung das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.

Ankündigung von dringlichen Anfragen

Präsident Johann Payer: Bevor wir in die Tagesordnung eingehen, gebe ich bekannt, daß mir ein Verlangen im Sinne des § 61 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates auf dringliche Behandlung der schriftlichen Anfrage der Bundesräte Dr. Peter Kapral und Kollegen betreffend "Wahlgeschenke" an das Bundesland Wien an den Bundesminister für Wissenschaft, Verkehr und Kunst vorliegt.

Weiters liegt mir ein zweites Verlangen im Sinne des § 61 Abs. 3 der Geschäftsordnung auf dringliche Behandlung der schriftlichen Anfrage der Bundesräte Dr. Peter Kapral und Kollegen betreffend "Wahlgeschenke" an das Bundesland Wien an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten vor.

Gemäß § 61 Abs. 6 der Geschäftsordnung ziehe ich die dringliche Behandlung der beiden Anfragen zusammen. Die Zustimmung der unterzeichneten Bundesräte liegt dazu vor. Im Sinne


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite