Bundesrat Stenographisches Protokoll 613. Sitzung / Seite 27

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Ich ersuche die Schriftführung um Verlesung dieses Schreibens.

Schriftführerin Helga Markowitsch:

"Der Herr Bundespräsident hat am 21. Mai 1996 folgende Entschließung gefaßt:

Auf Vorschlag des Bundeskanzlers betraue ich für die Dauer der Verhinderung des Bundesministers für Finanzen Mag. Viktor Klima am 24. Mai 1996 den Bundesminister für Arbeit und Soziales Franz Hums mit der Vertretung.

Hievon beehre ich mich, mit dem Ersuchen um gefällige Kenntnisnahme Mitteilung zu machen."

Präsident Johann Payer: Auch dieses Schreiben dient zur Kenntnis.

Den eingelangten Außenpolitischen Bericht 1995 habe ich dem Außenpolitischen Ausschuß zur Vorberatung zugewiesen.

Eingelangt sind weiters zwei Beschlüsse des Nationalrates vom 26. April 1996 betreffend ein

Bundesgesetz über die Bewilligung des Budgetvoranschlages für das Jahr 1996 (Bundesfinanzgesetz 1996 – BFG 1996) beziehungsweise ein

Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 1997 (Bundesfinanzgesetz 1997 – BFG 1997).

Diese genannten Beschlüsse unterliegen im Sinne des Artikels 42 Abs. 5 Bundes-Verfassungsgesetz nicht dem Einspruchsrecht des Bundesrates.

Eine weitere geschäftsordnungsmäßige Behandlung der vorliegenden Beschlüsse durch den Bundesrat ist daher nicht vorgesehen.

Eingelangt ist auch eine Entschließung des Herrn Bundespräsidenten betreffend die Übertragung der sachlichen Leitung bestimmter zum Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes gehörender Angelegenheiten an eine eigene Bundesministerin.

Ich ersuche die Schriftführung um Verlesung dieses Schreibens.

Schriftführerin Helga Markowitsch:

"An den Präsidenten des Bundesrates

Ich beehre mich mitzuteilen, daß der Herr Bundespräsident am 23. April 1996 die beiliegende Entschließung betreffend die Übertragung der sachlichen Leitung bestimmter, zum Wirkensbereich des Bundeskanzleramtes gehörender Angelegenheiten an eine eigene Bundesministerin gemäß Artikel 77 Abs. 3 des Bundes-Verfassungsgesetzes gefaßt hat.

Der Bundeskanzler"

Die Entschließung des Bundespräsidenten, mit der die sachliche Leitung bestimmter, zum Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes gehörender Angelegenheiten einer eigenen Bundesministerin übertragen wird, lautet:

"1. Auf Grund des Artikels 77 Abs. 3 des Bundes-Verfassungsgesetzes übertrage ich der Bundesministerin im Bundeskanzleramt Dr. Helga Konrad die sachliche Leitung der zum Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes gehörenden

Koordination in Angelegenheiten der Frauenpolitik,

Angelegenheiten der Gleichbehandlungskommission und der Anwältin für Gleichbehandlungsfragen,


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